DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe DEMIRE bestätigt Verhandlungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über die Restrukturierung der Anleihe 2019/2024 26.03.2024 / 23:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DEMIRE bestätigt Verhandlungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über die Restrukturierung der Anleihe 2019/2024 Langen, den 26. März 2024. Ausgehend von Marktgerüchten bestätigt die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real EstateAG(ISIN: DE000A0XFSF0) („Gesellschaft“), dass sie sich in Verhandlungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern („Ad-hoc-Gruppe“) ihrer unbesicherten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A2YPAK1) mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2024 und einem gegenwärtig noch ausstehenden Nominalbetrag in Höhe von EUR 499 Mio. („Anleihe“) über eine Vereinbarung zur Verlängerung und Restrukturierung der Anleihe zu angepassten, für das gegenwärtige Marktumfeld angemessenen Bedingungen befindet („Lock-up-Vereinbarung“). Die Anleihegläubiger der Ad-hoc-Gruppe halten zusammen aktuell weit über 50% des ausstehenden Nominalbetrags der Anleihe. Gegenstand der Lock-up-Vereinbarung wäre unter anderem die Zustimmung der Anleihegläubiger der Ad-hoc-Gruppe in einer Abstimmung ohne Versammlung, in der eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027, eine Erhöhung des Zinssatzes sowie verschiedene Kompensationszahlungen für die Anleihegläubiger beschlossen werden sollen. Zudem soll sich die Gesellschaft dazu verpflichten, Sondertilgungen der Anleihe aus vorgesehenen Nettoverkaufserlösen der Gesellschaft vorzunehmen und auf Dividendenzahlungen oder sonstige Ausschüttungen an ihre Aktionäre während der verlängerten Laufzeit der Anleihe zu verzichten. Die Anleihe soll zusätzlich zugunsten der Anleihegläubiger besichert werden. Ob es zum Abschluss der Lock-up-Vereinbarung kommen wird und welchen genauen Konditionen die Lock-up-Vereinbarung unterliegen wird, ist gegenwärtig noch offen, da die Verhandlungen zwischen der Gesellschaft und der Ad-hoc-Gruppe noch nicht abgeschlossen sind. Ein Mitglied der Ad-hoc-Gruppe beabsichtigt, sich von einer Position in Höhe von ca. 20% des ausstehenden Nominalbetrags zu trennen. Die Gesellschaft erwägt, ein Gebot zum Erwerb der entsprechenden Position abzugeben. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren. Kontakt: Ende der Insiderinformation 26.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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