Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro 22.02.2024 / 09:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Frankfurt am Main, 22. Februar 2024 Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt bis zu 20 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten); es sollen unter dem Aktienrückkaufprogramm jedoch maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25% des derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Unter diesem Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) die Grenze von 90% des Nettovermögenswerts pro Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht wurde, nicht überschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah beginnen und soll über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchgeführt werden. Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht der Vorstand der DBAG Gebrauch von der durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf. Entsprechend dieser Ermächtigung darf der von der DBAG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten. Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden. Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden vor dem Beginn des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der DBAG (https://www.dbag.de) im Bereich „Investor Relations – Aktienrückkaufprogramm“ bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser Internetseite zudem regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms informieren. Die DBAG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder einzustellen. Kontakt: Roland Rapelius Ende der Insiderinformation 22.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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