Emittent / Herausgeber: mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe 03.02.2023 / 16:59 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Insolvenzverwalter der Anleihe-Emittentin Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH hat in einer E-Mail an den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger erklärt, dass er die zugunsten der Emittentin ausgereichte Grundschuld an dem Grundstück der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH in Höhe von nominal 2 Mio. € gemäß § 135 Abs. 1 InsO anfechten werde. Der Insolvenzverwalter ist zugleich der Insolvenzverwalter der Sicherungsgeberin, der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH. Sollte die Anfechtung durchgreifen, würden die Insolvenzgläubiger der Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH um ihre einzige Sicherheit gebracht. Die Insolvenzmasse würde auf knapp 20% ihres Wertes vor wirksamer Anfechtung reduziert. Der Insolvenzverwalter hält die Frage der Wirksamkeit der Grundschuld nicht für ad-hoc-informationspflichtig, da nicht festgestellt werden kann, ob die Notierung der Anleihe im Freiverkehr von der Emittentin veranlasst wurde. Um die entsprechenden Unsicherheiten zu beseitigen, veröffentliche ich in meiner Eigenschaft als gewählter gemeinsamer Vertreter diese Informationen. Düsseldorf, den 02.02.2023 Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB |
Goethestraße 8-10 | |
40237 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Internet: | https://www.mzs-recht.de/ |
EQS News ID: | 1551703 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.