Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Deutsche Payment A1M SE beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss 23.12.2024 / 13:13 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Berlin, den 23. Dezember 2024 Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) hat heute die Erhöhung des Grundkapitals durch Sachkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen. Die Befassung des Aufsichtsrats steht noch aus. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.750.466,00 um bis zu EUR 144.028 auf bis zu EUR 1.894.494 durch die Ausgabe von bis zu 144.028 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (“Neue Aktien”) erhöht werden. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt zum Rechnerischen Preis von EUR 2,80 je Neuer Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. Zum Bezug der neuen Aktien werden verschiedene Investoren zugelassen. Hierzu zählen u.a. die derzeitige Mehrheitsaktionärin Frau Alexandra Barbara Herbst, der Alleinvorstand Alexander Herbst, ein weiteres Mitglied der Familie sowie Mitglieder des Aufsichtsrats. Durch die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft gestärkt. Die neuen Aktien sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen werden. Kontakt Ende der Insiderinformation 23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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