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Deutsche Telekom AG
Bonn
ISIN DE0005557508 Wertpapierkennnummer 555 750
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 1. April 2026, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Inhaltsübersicht
| A. |
Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
| 1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2022 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026
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| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
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| 10. |
Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 21 der Satzung
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| 11. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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| B. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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| C. |
Anhang
Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten
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Die Adresse der Internetseite zur Hauptversammlung, über die auch die Informationen nach § 124a des Aktiengesetzes (AktG) zugänglich sind, lautet ►www.telekom.com/hv (HV Website).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich
und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
| 1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
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Der Vorstand macht der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs zugänglich:
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den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2025,
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den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025,
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den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht,
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den Bericht des Aufsichtsrats sowie
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den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
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Die vorgenannten Unterlagen sowie eine Erläuterung, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll, sind über ►HV Website zugänglich.
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Der im Geschäftsjahr 2025 erzielte Bilanzgewinn von 27.950.505.361,03 € wird wie folgt verwendet:
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Ausschüttung einer Dividende von 1,00 €
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je dividendenberechtigter Stückaktie = 4.829.175.330,00 €
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und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = 23.121.330.031,03 €
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Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 17. Februar 2026 zur Fassung dieses Beschlussvorschlags ermittelten dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 12.362.688.844,80 €, eingeteilt in 4.829.175.330 Stückaktien.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien im Zeitraum vom 17. Februar 2026 bis zum Tag der ordentlichen Hauptversammlung verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von 1,00 € je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht sowie die sich daraus rechnerisch ergebenden Beträge für die Dividendensumme und den Vortrag auf neue Rechnung.
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 8. April 2026 fällig.
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
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Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
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| a) |
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026,
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| b) |
Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das Geschäftsjahr 2026,
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| c) |
Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 und das erste Quartal im Geschäftsjahr 2027
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zu bestellen.
Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Deutschen Telekom AG. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Herr Dr. Tim Hoffmann.
| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), welche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung enthält, trotz Ablauf der Umsetzungsfrist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sieht vor, dass die Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung des geprüften Unternehmens erfolgt. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass nach deutschem Recht der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Hauptversammlung zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor,
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die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen, vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) eine ausdrückliche Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
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Der Prüfungs- und Finanzausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 enden die Amtszeiten von Frau Dagmar P. Kollmann und der Herren Dr. Frank Appel, Karl-Heinz Streibich und Stefan B. Wintels.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat muss sich gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und aus Männern zusammensetzen. Da der Gesamterfüllung dieses Mindestanteilsgebots nicht widersprochen wurde, müssen im Aufsichtsrat mindestens je sechs Sitze von Frauen und von Männern besetzt sein.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite 4 Frauen und 6 Männer und auf Arbeitnehmerseite 5 Frauen und 5 Männer, mithin also insgesamt 9 Frauen und 11 Männer, an. Damit ist das Mindestanteilsgebot erfüllt. Eine künftige Gesamterfüllung ist unabhängig davon gegeben, wie viele Frauen oder Männer in der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Ebenfalls unabhängig von der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten ist das Mindestanteilsgebot künftig auch bei Berücksichtigung allein der Anteilseignerseite erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf entsprechende Empfehlungen des Nominierungsausschusses, vor,
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die nachfolgend unter a) bis d) genannten Kandidaten jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt (also für rund vier Jahre), als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| a) |
Herrn Dr. Frank Appel, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Post AG, Bonn, wohnhaft in Königswinter,
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| b) |
Herrn Stefan B. Wintels, Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main,
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| c) |
Herrn Dr. Thomas Dohmke, Mitgründer und Geschäftsführer der Entire Inc., Bellevue, Washington, USA, wohnhaft in Bellevue, Washington, USA, und in Reutlingen,
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| d) |
Herrn Dr. Philipp Herzig, Chief Technology Officer und Mitglied des erweiterten Vorstands der SAP SE, Walldorf, wohnhaft in Berlin.
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Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über diese Kandidaten entscheiden zu lassen. In ►Anhang 1 befinden sich weitere Angaben zu diesen Kandidaten. Eine Qualifikationsmatrix zur Verteilung der Kompetenzen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der vorstehend unter a) bis d) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist über ►HV Website zugänglich.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept, die einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht sind. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist über ►HV Website zugänglich. Die vorgesehene Amtszeit der vorstehend unter a) bis d) genannten Kandidaten entspricht den vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziel, Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite in der Regel für eine Amtszeit von vier Jahren vorzuschlagen.
Herr Dr. Frank Appel und Herr Stefan B. Wintels sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG. Außerdem ist Herr Stefan B. Wintels Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main, die mit rund 14,2 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutschen Telekom AG beteiligt ist. Im Übrigen bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorstehend unter a) bis d) genannten Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des Deutsche Telekom Konzerns, den Organen der Deutschen Telekom AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Deutschen Telekom AG beteiligten Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Der Aufsichtsrat hat sich im Vorfeld seiner Wahlvorschläge über die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse der Kandidaten eingehend informiert. Die Kandidaten wurden jeweils als im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig eingeschätzt.
| 8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2022 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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| a) |
Das Genehmigte Kapital 2022 in § 5 Abs. 2 der Satzung wird, soweit es dann noch besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten Genehmigten Kapitals 2026 aufgehoben.
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| b) |
Der Vorstand wird durch und nach Maßgabe der nachfolgenden Satzungsänderung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. März 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.767.186.081,28 € durch Ausgabe von bis zu 1.471.557.063 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2026).
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| c) |
§ 5 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. März 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 3.767.186.081,28 durch Ausgabe von bis zu 1.471.557.063 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 1. April 2026 unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben bzw. veräußert worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 1. April 2026, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, wobei auf denjenigen der drei genannten Zeitpunkte abzustellen ist, zu dem der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Als Bezugsrechtsausschluss ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung in entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2026).“
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Zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, hat der Vorstand gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht erstellt, der über ►HV Website zugänglich ist.
| 9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
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Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr 2022 grundlegend angepasst. Im Jahr 2024 erfolgte eine Anpassung der Zusatzvergütung für Ausschusstätigkeiten an die veränderte Ausschussstruktur des Aufsichtsrats. Im Übrigen blieb die Aufsichtsratsvergütung in ihren Bestandteilen, ihrer Struktur und ihrer Höhe unverändert.
Nach der letzten Anpassung der Aufsichtsratsvergütung hat der Aufsichtsrat die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung überprüft. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG im Vergleich zu der anderer vergleichbarer Gesellschaften, insbesondere DAX-Unternehmen, niedriger ist, als dies anhand der relevanten Merkmale der Deutschen Telekom AG an sich angezeigt wäre. Vor diesem Hintergrund erachtet der Aufsichtsrat eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für notwendig. Hierdurch soll auch der gestiegenen Bedeutung und Verantwortung der Aufsichtsratstätigkeit Rechnung getragen werden. Das Sitzungsgeld soll unverändert 2.000,00 € je Sitzung betragen, fortan jedoch nur insoweit geschuldet werden, als die Summe der in einem Geschäftsjahr anfallenden Sitzungsgelder 10 % der gesamten Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds, einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen, nicht erreicht. Der Vergleich hat im Weiteren gezeigt, dass die bisherige Struktur der Aufsichtsratsvergütung der Deutschen Telekom AG üblich und sinnvoll ist. Die Aufsichtsratsvergütung soll deshalb in ihrer Struktur unverändert bleiben.
Die wie beschrieben geänderte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des dort wiedergegebenen geänderten § 13 der Satzung und des der Satzungsregelung zugrunde liegenden Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, ist über ►HV Website zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat, letzterer gestützt auf die Empfehlung des Präsidialausschusses, schlagen vor zu beschließen:
| a) |
§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 13 Vergütung
| (1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der auf die Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 115.000,00.
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| (2) |
Zusätzlich zu der Vergütung nach Absatz 1 erhält der Aufsichtsratsvorsitzende € 115.000,00, sein Stellvertreter € 55.000,00.
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| (3) |
Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich
| (a) |
der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausausschusses € 145.000,00, jedes andere Mitglied des Prüfungs- und Finanzausschusses € 60.000,00,
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| (b) |
der Vorsitzende des Präsidialausschusses € 80.000,00, jedes andere Mitglied des Präsidialausschusses € 35.000,00,
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| (c) |
der Vorsitzende des Nominierungsausschusses € 30.000,00, jedes andere Mitglied des Nominierungsausschusses € 15.000,00,
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| (d) |
der Vorsitzende des Strategie-, ESG- und Innovationsausschusses € 80.000,00, jedes andere Mitglied des Strategie-, ESG- und Innovationsausschusses € 35.000,00,
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| (e) |
der Vorsitzende eines anderen Ausschusses € 50.000,00, jedes andere Mitglied eines Ausschusses € 30.000,00. Der Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss bleiben unberücksichtigt.
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| (4) |
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 2.000,00, wobei jedoch nur eine Sitzung pro Tag berücksichtigt wird. Das Sitzungsgeld wird nur insoweit geschuldet, als die Summe der in einem Geschäftsjahr anfallenden Sitzungsgelder 10 % der gesamten Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds, einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen, nicht erreicht.
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| (5) |
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter gemäß Absatz 2 sowie für die Erhöhung der Vergütung für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss gemäß Absatz 3.
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| (6) |
Die Vergütung nach Absatz 1 sowie das Sitzungsgeld werden nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die den Konzernabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.“
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| b) |
Die Aufsichtsratsvergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2026 bestimmt sich bereits nach dem wie vorstehend geänderten § 13 der Satzung, wenn die vorstehende Satzungsänderung im laufenden Geschäftsjahr ins Handelsregister eingetragen wird.
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| c) |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der über ►HV Website zugänglichen, geänderten Form wird gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen.
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| 10. |
Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 21 der Satzung
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Zur Festlegung eines einheitlichen Gerichtsstands am Sitz der Gesellschaft, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen, soll die Satzung der Gesellschaft um einen neuen § 21 ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
| a) |
Die Satzung wird in Abschnitt VIII. (Schlussbestimmungen) um den folgenden § 21 ergänzt:
„§ 21 Gerichtsstand
| (1) |
Für alle Streitigkeiten zwischen einerseits Aktionären und Berechtigten und/oder Verpflichteten von Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien der Gesellschaft beziehen, sowie der Gesellschaft oder deren Organen andererseits besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.
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| (2) |
Absatz 1 gilt auch für Streitigkeiten, mit denen der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird.“
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| b) |
Der bisherige § 21 der Satzung (Ermächtigung zur Änderung der Satzungsfassung) wird zu § 22.
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| 11. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
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Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist über ►HV Website zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.
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| B. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
spätestens bis Sonntag, den 29. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft unter der Adresse
DTAG Hauptversammlung 2026
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20683 Hamburg
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv-service@telekom.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs unter der Internetadresse
►www.telekom.com/hv-service
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung maßgeblich.
Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG bestehen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für das Teilnahmerecht und das Stimmrecht ist dabei der Eintragungsstand am Tag der Hauptversammlung entscheidend. Allerdings werden von Montag, den 30. März 2026, bis zum Tag der Hauptversammlung (je einschließlich) aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Sonntag, den 29. März 2026 (sog. Technical Record Date).
Intermediäre sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung (Einzelheiten in § 135 AktG geregelt) ausüben.
| 2. |
Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs
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Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs unter der Internetadresse
►www.telekom.com/hv-service
ist neben der Aktionärsnummer ein Passwort erforderlich. Diejenigen Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, verwenden das von ihnen selbst gewählte Passwort. Den übrigen Aktionären wird, sofern sie zum Beginn des 28. Februar 2026 als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind oder danach bis zum Ablauf des 18. März 2026 eingetragen werden, mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Passwort übersandt. Aktionäre, deren Eintragung erst danach erfolgt, erhalten das Passwort auf Anforderung von der Gesellschaft übersandt.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs zur Anmeldung zur Hauptversammlung (Ziffer 1) und zur Stimmrechtsausübung (Ziffern 3 bis 5) ist voraussichtlich ab dem 2. März 2026 möglich. Bei Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs sind die Hinweise und Nutzungsbedingungen zu beachten, die über ►HV Website zugänglich sind.
| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
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Aktionäre haben, sofern die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl schriftlich oder über den passwortgeschützten Internetdialog abzugeben. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über von der Gesellschaft bekanntgemachte Beschlussvorschläge der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu Abstimmungen über von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt- bzw. zugänglich gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.
Abgabe, Änderung oder Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des passwortgeschützten Internetdialogs müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) spätestens bis Montag, den 30. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der in Ziffer 1 genannten Adressen zugehen.
Unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs können Briefwahlstimmen auch noch danach bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Per Briefwahl abgegebene Stimmen zu Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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Aktionäre haben, sofern die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – ausüben zu lassen.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Sonderfälle bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können insbesondere unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs erfolgen.
Für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder einer sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellten Person Vollmacht erteilt wird, oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung; allerdings können jene für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die alleine den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Sofern die Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater an diesem Service teilnehmen, können Aktionäre diesen gegenüber Vollmacht und, wenn gewünscht, Weisungen insbesondere unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs erteilen, ändern und/oder widerrufen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft per E-Mail an hv-service@telekom.de übermittelt werden.
Eine Nutzung von Formularen ist nur bei der Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs erforderlich, der eine vorgegebene Dialogführung mit Online-Formularen enthält.
| 5. |
Besonderheiten bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
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Bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) üben diese das Stimmrecht nur aus, soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung vorliegt. Es werden ausschließlich Weisungen zu von der Gesellschaft bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung, einschließlich eines etwaigen von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend der Bekanntmachung angepassten Gewinnverwendungsvorschlags, sowie zu von der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt- bzw. zugänglich gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären berücksichtigt. Die Stimmrechtsvertreter stehen insbesondere nicht zur Verfügung, um in der Versammlung Fragen oder Anträge zu stellen. Aus abwicklungstechnischen Gründen sollten für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter die dafür bereitgestellten Formulare (einschließlich Online-Formularen; siehe Ziffer 4) oder der passwortgeschützte Internetdialog genutzt werden.
Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die unter Verwendung des Antwortbogens außerhalb des passwortgeschützten Internetdialogs erfolgen, müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis Montag, den 30. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der in Ziffer 1 genannten Adressen zugehen.
Unter Nutzung des passwortgeschützten Internetdialogs können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch noch danach bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
| 6. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
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Ein Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Sonntag, den 1. März 2026, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ), zugehen. Es kann jedenfalls adressiert werden an die Deutsche Telekom AG, Vorstand, Postfach 19 29, 53009 Bonn, und es sollte, um Verzögerungen durch Postlaufzeiten zu vermeiden, zusätzlich vorab per E-Mail an hv-service@telekom.de übermittelt werden.
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden mit den zugehörigen weiteren Angaben über ►HV Website zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, den 17. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter der Adresse
Gegenanträge zur Hauptversammlung DTAG
Postfach 19 29
53009 Bonn
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse gegenantraege@telekom.de
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 131 Abs. 1 AktG setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Hierfür sind also die in Ziffer 1 dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere die Anmeldefrist (Sonntag, der 29. März 2026, 24:00 Uhr (MESZ)) zu beachten.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind über ►HV Website zugänglich.
| 7. |
Hinweise für ADR-Inhaber
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Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas, c/o Equiniti Trust Company, LLC, Peck Slip Station, PO Box 2050, New York, NY 10272-2050, USA, E-Mail: adr@equiniti.com, Telefon: +1 (866) 249-2593, erhalten.
| 8. |
Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung wird auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Vorstands in Ton und Bild für alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit im Internet übertragen. Nach der Hauptversammlung stehen Ausführungen von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung. Einzelne dieser Ausführungen werden auch über andere Medien (z.B. Facebook und YouTube) zugänglich gemacht.
| 9. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.905.190.213 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).
| 10. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter
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Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die Deutsche Telekom AG (Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, hv-service@telekom.de) als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten der Aktionäre und gegebenenfalls der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter von Aktionären. Im Übrigen verarbeiten wir diese personenbezogenen Daten auch zur Erfüllung unserer weiteren aktienrechtlichen Pflichten. Zur Durchführung der Hauptversammlung setzen wir externe Dienstleister ein, die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in unserem Auftrag ausschließlich nach unseren Weisungen vornehmen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen stehen den Aktionären und ihren etwaigen Vertretern bestimmte Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise sind über ►HV Website zugänglich. Im Übrigen können die Datenschutzhinweise auch über die oben genannten Kontaktdaten vom Verantwortlichen angefordert werden.
Angaben zu den Aufsichtsratskandidaten
Herr Dr. Frank Appel
Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Post AG, Bonn, wohnhaft in Königswinter.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1961 Geburtsort: Hamburg Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
| 2008 – 2023 |
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Post AG, Bonn |
| 2002 – 2023 |
Mitglied des Vorstands der Deutschen Post AG, Bonn |
| 2000 – 2002 |
Zentralbereichsleiter Konzernentwicklung bei der Deutschen Post AG, Bonn |
| 1999 – 2000 |
Partner bei McKinsey & Company, Düsseldorf |
| 1993 – 1999 |
Berater und Projektleiter bei McKinsey & Company, Düsseldorf |
Ausbildung:
| 1993 |
Promotion an der ETH Zürich, CHE |
| 1989 |
Diplom-Chemiker, Universität München |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Deutsche Telekom AG, Bonn (börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats
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| • |
Fresenius Management SE, Bad Homburg vor der Höhe
|
| • |
RWE AG, Essen (börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– Keine –
Herr Stefan B. Wintels
Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1966 Geburtsort: Nordhorn Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
| Seit 2021 |
Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main |
| 2001 – 2021 |
Verschiedene Funktionen bei der Citigroup Inc., New York, USA, in Frankfurt am Main, zuletzt |
|
2020 – 2021 |
Global (Co-)Head Financial Institutions Group und Mitglied des Global Executive Committee jeweils im Bereich Banking, Capital Markets & Advisory |
|
2010 – 2020 |
Vorstand der Citigroup Global Markets Deutschland AG (ab 2018 „Citigroup Global Markets Europe AG“), insbesondere 2014 – 2020 als deren Vorstandsvorsitzender und Deutschlandchef |
| 1994 – 2001 |
Verschiedene Funktionen bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, in Frankfurt am Main und London, GBR (Konzernentwicklung und Group Investments, ab 1999 Managing Director) |
Ausbildung:
| 1990 – 1994 |
Diplom-Kaufmann, Betriebswirtschaftslehre, Technische Universität Berlin |
| 1986 – 1989 |
Ausbildung zum Bankkaufmann, Deutsche Bank AG, Nordhorn |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Deutsche Post AG, Bonn (börsennotiert)
|
| • |
Deutsche Telekom AG, Bonn (börsennotiert)
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
KfW Capital GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (KfW Konzernmandat)
|
Herr Dr. Thomas Dohmke
Mitgründer und Geschäftsführer der Entire Inc., Bellevue, Washington, USA, wohnhaft in Bellevue, Washington, USA, und in Reutlingen.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1978 Geburtsort: Berlin Nationalität: deutsch und US-amerikanisch
Beruflicher Werdegang:
| 2025 – heute |
Mitgründer und Geschäftsführer, Entire Inc., Bellevue, Washington, USA |
| 2018 – 2025 |
GitHub Inc, San Francisco, Kalifornien, USA (Tochtergesellschaft von Microsoft) |
| 2021 – 2025 |
Geschäftsführer (CEO) |
| 2021 – 2021 |
Leiter Produktentwicklung (CPO) |
| 2018 – 2021 |
Vizepräsident für Strategische Programme |
| 2015 – 2018 |
Microsoft Corporation, Redmond, Washington, USA |
| 2018 – 2018 |
Leitender Direktor für Programmmanagement |
| 2017 – 2018 |
Gruppenleiter für Programmmanagement |
| 2015 – 2017 |
Teamleiter für Programmmanagement |
| 2011 – 2015 |
Mitgründer und Geschäftsführer Deutschland, Bit Stadium GmbH, Stuttgart |
| 2010 – 2015 |
Mitgründer und Geschäftsführer Deutschland, Codenauts GmbH, Stuttgart |
| 2009 – 2010 |
Freiberuflicher Softwareentwickler, MTV Networks Germany GmbH, Berlin |
| 2007 – 2008 |
Projektleiter, Robert Bosch GmbH, Stuttgart |
| 2002 – 2006 |
Systemingenieur, DaimlerChrysler AG (heute Mercedes Benz Group AG), Stuttgart |
| 1998 – 2002 |
Freiberuflicher Softwareentwickler, firmiert als ToDoSoft |
Ausbildung:
| 2008 |
Doktor (PhD), Maschinenbau, University of Glasgow, GBR |
| 2003 |
Diplom-Ingenieur, Technische Informatik, Technische Universität Berlin |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
– Keine –
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Spice AI Inc., Seattle, Washington, USA, Mitglied des Board of Directors
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Herr Dr. Philipp Herzig
Chief Technology Officer und Mitglied des erweiterten Vorstands der SAP SE, Walldorf, wohnhaft in Berlin.
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: 1987 Geburtsort: Zittau Nationalität: deutsch
Beruflicher Werdegang:
| Seit 2025 |
Chief Technology Officer (CTO) und Mitglied des erweiterten Vorstands, SAP SE, Potsdam/Walldorf |
| 2024 – 2025 |
Chief AI Officer, SAP SE, Potsdam |
| 2020 – 2024 |
Bereichsleiter (Senior Vice President) produktübergreifende Integration, Architektur und Design, SAP SE, Potsdam |
| 2019 – 2020 |
Abteilungsleiter SAP S/4HANA Engineering für Cloud-Anwendungen, SAP SE, Potsdam |
| 2016 – 2019 |
Teamleiter Softwareentwicklung, SAP SE, Potsdam |
| 2014 – 2016 |
Produktverantwortlicher und Softwarearchitekt, SAP SE, Potsdam |
| 2011 – 2014 |
Softwareentwickler und Doktorand, SAP AG, Dresden |
Ausbildung:
| 2014 |
Promotion zum Dr.-Ing., Informatik, Technische Universität Dresden |
| 2011 |
Master of Science, Wirtschaftsinformatik, Technische Universität Dresden |
| 2009 |
Bachelor of Science, Informatik, Hochschule Zittau/Görlitz |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:
– Keine –
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– Keine –
Bonn, im Februar 2026
Deutsche Telekom AG
Der Vorstand
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