Die Naga Group AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

The NAGA Group AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

Die Naga Group AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

15.04.2023 / 13:38 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

 

– Die Naga Group AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts –

 

Hamburg, 15. April 2023. Der Vorstand der The Naga Group AG hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre mit einem Gesamtnennbetrag von USD 8.200.000,00 beschlossen. Der Gesellschaft liegt bereits eine Zeichnungszusage von einem Großinvestor vor. Der Ausgabebetrag entspricht 100% des Nennbetrags.Die Wandelschuldverschreibung hat einen Kupon von 11% und eine Laufzeit von 6 Monaten, vom 28. April 2023 bis zum 30. Oktober 2023. Der Wandlungspreis beträgt USD 1,97. Eine Wandlung ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Bei vollständiger Wandlung erhöht sich das Grundkapital um Euro 4.162.436, dies entspricht ca. 7,7% des aktuellen Grundkapitals.

 

Kontakt:
The NAGA Group AG
Andreas Luecke
Vorstand
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
T: +49 (0)40 524 77910
E: ir@naga.com

Ende der Insiderinformation


15.04.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus