DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache 27.02.2025 / 12:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Frauenfeld, 27. Februar 2025 Medienmitteilung EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Aus Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten, die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können. Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC) bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die Revision der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen der Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland weiterhin nutzen. Hintergrund der Rechtssache Kontakt für Analysten und Investoren Kontakt für Medien Agenda
DocMorris Ende der Adhoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | DocMorris AG |
Walzmühlestrasse 49 | |
8500 Frauenfeld | |
Schweiz | |
ISIN: | CH0042615283 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 2092779 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.