ELARIS AG beschließt über Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im April 2024

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ELARIS AG beschließt über Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im April 2024

18.03.2024 / 10:22 CET/CEST

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

ELARIS AG beschließt über Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im April 2024

  • Ausgabepreis je neuer Aktie wird voraussichtlich EUR 41,50 betragen
  • Erwarteter Gesamterlös von rund EUR 3,5 Mio. soll zur Finanzierung des Wachstums verwendet werden

 

Bad Dürkheim, 18. März 2024 – Der Vorstand der ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Durchführung einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Barkapitalerhöhung soll im April 2024 durchgeführt und zu einem Mittelzufluss bei der Gesellschaft von EUR 3,5 Mio. führen.

Die neuen Aktien sollen voraussichtlich zu einem Ausgabepreis von EUR 41,50 je Aktie von der Elaris Holding GmbH, der derzeitigen Muttergesellschaft der ELARIS AG, gezeichnet werden. Der erwartete Gesamterlös aus der Barkapitalerhöhung soll für die weitere Finanzierung des Wachstums von ELARIS verwendet werden. Durch die Einführung neuer Modelle von Elektroautos in den Zielmärkten von ELARIS, internationale Expansion und den weiteren Ausbau der Marktposition erwartet ELARIS in den kommenden Jahren ein dynamisches Wachstum. Der Vorstand ist aktuell mit Investoren in konkreten Gesprächen über die mittelbare oder unmittelbare Zurverfügungstellung von Finanzmitteln zur Wachstumsbeschleunigung. Verbunden damit wären auch positive strategische Perspektiven für die weitere Geschäftsausweitung von ELARIS.
 

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