ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an

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ENCAVIS AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an

24.04.2023 / 15:23 CET/CEST

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Encavis AG veröffentlicht Einladung zur physischen Hauptversammlung am 1. Juni 2023 und passt die Vorstandsvergütung an ESG-Kriterien und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) an

 

Hamburg, 24. April 2023 – Der im MDAX notierte Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG (ISIN: DE0006095003, Prime Standard, Börsenkürzel: ECV) veröffentlicht mit der Einladung zur, ausschließlich in physischer Präsenz, in Hamburg stattfindenden Hauptversammlung (HV) am 1. Juni 2023 zahlreiche Vorabinformationen.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie und zur langfristigen, nachhaltigen und wertschaffenden Entwicklung der Encavis AG. Die Vergütung des Vorstands orientiert sich dabei maßgeblich an der Größe und wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, den Herausforderungen des Marktes sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Beitrag für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg und die Erreichung strategisch wichtiger Unternehmensziele leisten. Die bis zum Ende des Jahres 2027 kommunizierten langfristigen, strategischen Wachstumsziele der Gesellschaft bilden dabei wichtige Leistungsgrößen, insbesondere für die kurzfristige, aber auch langfristige variable Vergütung. Zur Bestärkung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der noch engeren Anbindung der Vorstandsvergütung an die Nachhaltigkeitsziele sowie der damit verbundenen ESG-Orientierung wird bereits jetzt schon in Tagesordnungspunkt 7 (TOP 7) der Hauptversammlung, frühzeitig eine erneute „Beschlussfassung über die Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands“ vorgeschlagen.

§ 120a Absatz 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt. Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Encavis AG hat die Hauptversammlung zuletzt am 27. Mai 2021 mit einer Zustimmungsquote von 86,14 % Beschluss gefasst.

Der Aufsichtsrat hat, gestützt auf die Empfehlung des Personal- und Nominierungsausschusses, das von der Hauptversammlung 2021 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptversammlung, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 weiterentwickelt. Die Anpassungen betreffen insbesondere:

• Die langfristige variable Vergütungskomponente umfasst neben dem bereits eingeführten langfristigen Aktienoptionsprogramm künftig zusätzlich eine eigene ESG-Komponente.
• Die langfristige variable Vergütung übersteigt die kurzfristige variable Vergütung bereits im Zeitpunkt der Zuteilung.
• Die Vorstandsdienstverträge enthalten eine Clawback-Klausel.
• Die Vorstandsdienstverträge enthalten ein Abfindungs-Cap.

Das vorliegende Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsmitglieder rückwirkend für sämtliche Vergütungskomponenten ab dem 1. Januar 2023 sowie für alle neu abzuschließenden oder zu verlängernden Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern und im Falle einer Wiederbestellung, bis ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gebilligt wird.

Die Vergütung des Vorstands der Encavis setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die festen Bestandteile bestehen aus dem erfolgsunabhängigen Jahresfestgehalt und Nebenleistungen. Die variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile setzen sich aus einer kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus) und zwei langfristigen variablen Vergütungskomponenten, der aktienoptionsbasierten Vergütung (virtuelles Aktienoptionsprogramm „AOP“) und einer ESG-Komponente (Bonus), zusammen. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile bei Zugrundelegung einer Zielerreichung von 100 % für die variablen Vergütungskomponenten wie folgend zusammen:

46%   Feste Vergütung
26%   Variable Vergütung (Jahresbonus / kurzfristige Komponente STIP)
28%   Virtuelles AOP & ESG-Bonus (langfristige Komponenten / LTIP)

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Manfred Krüper, hatte bereits auf der HV des vorherigen Jahres (2022) angekündigt, nur noch für ein weiteres Jahr den Vorsitz des Gremiums übernehmen zu wollen. Das heißt, im Anschluss an die diesjährige HV soll ein Nachfolger aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt werden. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, in seiner Sitzung im Anschluss an die diesjährige Hauptversammlung, Herrn Dr. Rolf Martin Schmitz zum Vorsitzenden zu wählen.

Weitere bereits vom Aufsichtsrat avisierte Veränderungen in den Ausschussbesetzungen folgen der Maßgabe, die Position des Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils mit unabhängigen Aufsichtsrats-mitgliedern zu besetzen.

Somit ist geplant, dass Dr. Rolf Martin Schmitz den Vorsitz im Personal- und Nominierungsausschuss übernimmt, Dr. Marcus Schenck neu in diesen Ausschuss einzieht neben den beiden weiteren Ausschussmitgliedern Dr. Manfred Krüper und Thorsten Testorp.     

Unverändert behält Frau Isabella Pfaller den Vorsitz im Prüfungs- und ESG-Ausschuss. Die Erweiterung des Aufgabenumfangs des bisherigen Prüfungsausschusses, um die strategisch entscheidende Thematik der Nachhaltigkeit, spiegelt sich nun auch in der entsprechenden Benennung wider. Neu in diesen Ausschuss soll Dr. Rolf Martin Schmitz einziehen neben den beiden weiteren Ausschuss-mitgliedern Prof. Fritz Vahrenholt und Dr. Marcus Schenck.

Herr Albert Büll kandidierte bereits auf der vorherigen HV des Jahres 2022 für eine Wiederwahl von nur zwei Jahren in den Aufsichtsrat, um den planmäßigen Wechsel bzw. durch die gestaffelte Wahl einzelner Mitglieder zum Aufsichtsrat diesen Prozess bewusst zu entzerren – so wird der Weg zu einem sogenannten „Staggered Board“ bei der Encavis AG fortgeschrieben.

Den kompletten Einladungstext zur diesjährigen ordentlichen, ausschließlich in physischer Präsenz stattfindenden, Hauptversammlung finden Sie unter folgenden Link zum Herunterladen von der Website der Encavis AG:

https://www.encavis.com/investor-relations/hauptversammlungen/
 

Über ENCAVIS:
Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,5 Gigawatt (GW), davon mehr als 2,1 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem „A“-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den „Prime“- Status.

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com

Kontakt:
ENCAVIS AG       
Jörg Peters       
Head of Corporate Communications & IR   
Tel.: + 49 (0)40 37 85 62 242     
E-Mail: joerg.peters@encavis.com
http://www.encavis.com


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