Von Sascha Drache, „Ratgeber Stiftung“
In Deutschland wird die Erbschaftssteuer momentan stark diskutiert. Klar ist bereits jetzt: Eine Anpassung der Wertermittlung bei Immobilien wird für eine massiv erhöhte Kostenbelastung sorgen. Wenig verwunderlich also, dass sich immer mehr wohlhabende Deutsche nach Alternativen umsehen. In diesem Artikel finden Sie einige nützliche Tipps, wie Sie die Erbschaftssteuer vermeiden können.
Fast 1.000 neue Stiftungen wurden alleine 2021 gegründet. 2022 waren es noch einmal deutlich mehr. Erklären lässt sich dieser Trend u. a. damit, dass aufgrund der Eigentumsüberlassung an eine Stiftung praktisch keine Erbschaftssteuer fällig wird.
Erbschaftsregulierung: Die steuerlichen Vorteile sind beträchtlich
Steuerprivilegien wie der Wegfall der Körperschafts- oder Gewerbesteuer überzeugen bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung. Außerdem wird keine Grundsteuer für sie erhoben. Gleiches trifft auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer zu: Sie muss weder bei einer anfänglichen, noch bei einer nachträglichen Vermögensübertragung an die gemeinnützige Stiftung entrichtet werden. Darüber hinaus ist es möglich, vom ermäßigten Umsatzsteuersatz zu profitieren. Gemeinnützige Einrichtungen können für ihre Zuwendungen zudem von der Spendenabzugsmöglichkeit Gebrauch machen.
Im Gegensatz dazu kommt bei der Familienstiftung die sogenannte Erbersatzsteuer zu tragen. Der Gesetzgeber sieht in diesem Rahmen einen Zahlungsaufschub von 30 Jahren vor. Auch ein Freibetrag in Höhe von insgesamt 800.000 Euro ist inkludiert. Ihn können Kinderlose ebenfalls voll ausschöpfen.
Planbarer Schutz für das eigene Vermögen und die Familie
Die Gründung einer Familienstiftung bewährt sich, um das eigene Vermögen für seine Liebsten zu erhalten. Zugleich ist es darüber möglich, bestimmte Personen vom Kreis der Erbberechtigten auszuschließen. Das gelingt bei einer Familienstiftung unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Zukünftige Stifter sollten darüber hinaus wissen, dass sie die Art der Ausschüttungsverteilung ebenso wie ihre Dauer in eigenem Ermessen festlegen können. Neben den verfügbaren Steuerprivilegien sind dies weitere Vorteile, die eine Familienstiftung für immer mehr wohlhabende Deutsche so attraktiv machen.
Unternehmer schützen ihr Lebenswerk planbar
Nicht selten zerbricht ein Unternehmen beim Ableben des Inhabers. Eine Überführung des Betriebs in die eigene Familienstiftung ist ein verlässlicher Schutz davor. Der Firmeninhaber kann aufgrund von ihr nämlich festlegen, wer den Betrieb in welcher Form nach seinem Ableben weiterführt. Das kann auch die Stiftung anstelle einer einzelnen Person sein. Dadurch lässt sich nicht nur sicherstellen, dass die eigene unternehmerische Vision weiterverfolgt wird. Eine Zersplitterung oder Firmenübernahme durch fremde Dritte ist nach der Überführung in die eigene Familienstiftung ebenfalls unwahrscheinlich.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache unterstützt den Mittelstand dabei, sein Vermögen langfristig aufzubauen und zu schützen. Hierfür setzt der Experte für das Stiftungsrecht auf eine ganzheitliche Beratung. Dank ihr können Draches Klienten die Gründung ihrer Stiftung ebenso erfolgreich wie deren Etablierung meistern. Mehr Informationen hierzu: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen/
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