ESPG AG gibt Verlängerung der Umtauschfrist des öffentlichen Umtauschangebots bis 7. Juli 2023 bekannt

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ESPG AG gibt Verlängerung der Umtauschfrist des öffentlichen Umtauschangebots bis 7. Juli 2023 bekannt

30.06.2023 / 07:30 CET/CEST

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ESPG AG gibt Verlängerung der Umtauschfrist des öffentlichen Umtauschangebots bis 7. Juli 2023 bekannt

Köln, 30. Juni 2023: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat beschlossen, die laufende Umtauschfrist bis zum 7. Juli 2023, 18.00 Uhr (MESZ) zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt können Inhaber der ausstehenden Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBY22) ihre Anleihen im Verhältnis 1 zu 1 in die neue Anleihe 2023/2026 (ISIN: DE000A351VD7) tauschen. Zudem hat die ESPG den Kreis der angesprochenen Anleihegläubiger erweitert. So richtet sich das öffentliche Umtauschangebot nunmehr nicht nur an Anleger, die Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 100.000 Euro pro Anleger erwerben, sondern auch an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (EU-Prospektverordnung).

Bereits abgegebene Umtauschangebote bleiben gültig. Bestehende Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 umtauschen wollen, können entweder über ihre Depotbank innerhalb der Umtauschfrist verbindliche Umtauschangebote unter Verwendung des von der Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars abgeben, oder das auf der Website der ESPG zur Verfügung gestellte Formular nutzen. Dieses Formular ist dann bei der jeweiligen Depotbank des Anleihegläubigers einzureichen. Umtauschstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin, Deutschland.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Die bislang geführten Gespräche mit Anleihe-Investoren stimmen uns sehr zuversichtlich. Wir vernehmen ein großes Interesse am Umtauschangebot, da es Anlegern die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit uns an den guten Wachstumsperspektiven für Science Parks in Europa zu partizipieren. Gleichwohl mussten wir feststellen, dass es aktuell bei der Abwicklung des Umtausches mit den Depotbanken und Clearstream doch zu Verzögerungen kommt. Daher ist die Verlängerung der Umtauschfrist folgerichtig.“

Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass die Kommunikation und Zustellung der Umtauschunterlagen unter anderem bei ausländischen Investoren teilweise länger dauert als erwartet. Die Verlängerung soll vor allem interessierten Anleiheinhabern, denen es aus zeitlichen Gründen bislang nicht möglich war ihre Umtauscherklärungen abzugeben, die Möglichkeit geben, noch an dem Umtauschangebot teilzunehmen. ESPG liegen entsprechende weitere Interessensbekundungen zur Wahrnehmung des Umtauschangebots vor.

Markus Drews, Vorstand der ESPG AG fügt hinzu: „Wichtig war uns auch, Anlegern mit weniger als 100.000 Euro die Teilnahme an dem Umtausch anbieten zu können, wenn diese nachweisen, dass sie qualifizierte Anleger im Sinne der EU- Prospektverordnung sind.“

Die neue ESPG Anleihe (ISIN: DE000A351VD7) hat eine Laufzeit von drei Jahren (Anleihe 2023/2026) und wird mit 9,50 % p.a. verzinst. Weitere Informationen zum Umtauschangebot und den Konditionen der neuen Anleihe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link verfügbar: www.espg.space/investor_relations.

Für Erläuterungen zum aktualisierten Umtauschangebot steht der Vorstand der ESPG AG im Rahmen eines Investoren-Calls am Mittwoch, den 5. Juli um 15:00 Uhr MESZ zur Verfügung. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter innovate@espg.space.

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