FAVEOS SE: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen

FAVEOS SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

FAVEOS SE: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen

10.12.2024 / 18:42 CET/CEST

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FAVEOS SE: Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen

Frankfurt am Main, 10. Dezember 2024 – Der Vorstand der FAVEOS SE („Gesellschaft“, ISIN: DE000A3DCV33) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (“Neue Aktien”) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2024 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen (“Kapitalerhöhung”). Durch die Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 250.000 auf bis zu EUR 1.710.000 durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein. Der Ausgabebetrag entspricht dem Platzierungspreis und wurde auf EUR 10,00 je Neuer Aktie festlegt.

Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt prospektfrei im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung würde sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf EUR 2.500.000 belaufen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung ist für das Unternehmenswachstum vorgesehen.

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der FAVEOS SE dar. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten Transaktionen wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht.

Die Neuen Aktien wurden und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies rechtswidrig wäre, angeboten, verkauft oder geliefert werden.

Kontakt:

FAVEOS SE
Gerrit Janssen, Vorstandsvorsitzender
ir@faveos.com
www.faveos.com

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