Fernheizwerk Neukölln AG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Fernheizwerk Neukölln AG / Schlagwort(e): Prognose

Fernheizwerk Neukölln AG: Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

13.03.2024 / 13:17 CET/CEST

Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
WKN: 576790
ISIN: DE0005767909

Börse Berlin Regulierter Markt

 

 

 

 

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
übermittelt an die EQS Group AG am 13.03.2024 Uhr, 13.00 Uhr

 

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Aufgrund der im Rahmen der Finalisierung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 am 12. März 2024 gewonnenen Erkenntnisse korrigiert die FHW Neukölln AG ihr erwartetes Vorsteuerergebnis auf 7,7 Mio. € und verbleibt damit 36% unter dem bisher kommunizierten prognostizierten Vorsteuerergebnis.

 

Die hochgerechnete Wärmeabsatzmenge, die der Prognose zugrunde lag, war geprägt von historischen Verläufen und antizipierte nicht hinreichend genug die tatsächlichen Einsparungen der Kundenseite, den Witterungsverlauf sowie die Netzverluste. Daraus resultierende Bewertungskorrekturen sowie die Komplexität der buchhalterischen Abbildung der Fernwärmebremse (EWPG) führte zur einem entsprechend niedrigerem Umsatz gegenüber der Prognosemitteilung vom 23.11.2023.

 

Berlin, den 13.03.2024

FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT

Die Vorständin

Weigandufer 49 – 12059 Berlin

 

 

Ende der Insiderinformation


13.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus