flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 03.05.2024 / 21:37 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 Bei der flatexDEGIRO AG („Gesellschaft“) ist heute ein Ergänzungsverlangen der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH („GfBk“), vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, für die Tagesordnung der am 4. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen. GfBk ist Aktionärin der Gesellschaft und laut Ergänzungsverlangen mit mindestens 1.000.000 Aktien beteiligt. Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Bernd Förtsch, hält die GfBk, eine mittelbar vollständig von Herrn Bernd Förtsch gehaltene Gesellschaft, 13,08 % der Aktien der Gesellschaft sowie Herr Bernd Förtsch daneben persönlich 1,44 % der Aktien der Gesellschaft und weitere 4,68 % der Aktien der Gesellschaft über die von ihm beherrschten Heliad AG. Gegenstand des Antrags sind die drei neuen Tagesordnungspunkte 13 bis 15: Unter Tagesordnungspunkt 13 schlägt die Aktionärin GfBk die Abberufung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Martin Korbmacher, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 vor. Unter Tagesordnungspunkt 14 schlägt die Aktionärin GfBk vor, Herrn Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, aufschiebend bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß neuem Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Nach Angaben der GfBK wäre Herr Hörger ein von der GfBk unabhängiges Aufsichtsratsmitglied. Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der von Herrn Förtsch beherrschten Heliad AG, hat heute erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Unter Tagesordnungspunkt 15 schlägt die Aktionärin GfBk nunmehr vor, die mit der Niederlegung von Herrn Seuling entstehende Vakanz durch Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds zu schließen. Hierfür schlägt die GfBk vor, ihren Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde dabei gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft ebenfalls für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Vorstand der Gesellschaft wird die im Ergänzungsverlangen gemachten Beschlussvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.
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