flatexDEGIRO beantragt Genehmigung für Aktienrückkaufprogramm

flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

flatexDEGIRO beantragt Genehmigung für Aktienrückkaufprogramm

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22.07.2024 / 19:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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flatexDEGIRO beantragt Genehmigung für Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („flatexDEGIRO“ oder die „Gesellschaft“, ISIN: DE000FTG1111, Frankfurter Wertpapierbörse: FTK) hat heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogramms bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt, um von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die ordentliche Hauptversammlung vom 4. Juni 2024 Gebrauch zu machen. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms steht gemäß Art. 77, 78 CRR unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Die Gesellschaft beabsichtigt, einen Großteil des bilanziellen Nettogewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 (EUR 71,9 Millionen) für das Aktienrückkaufprogramm zu verwenden. Der Vorstand wird den Kapitalmarkt über den Fortgang unterrichten.

 

Kontakt:

Achim Schreck, Head of IR & Corporate Communications

flatexDEGIRO AG, Omniturm, Große Gallusstraße 16-18, D-60312 Frankfurt/Main

+49 (0) 69 450001 1700, achim.schreck@flatexdegiro.com

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