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Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE0005773303
Kennung des Ereignisses: GMETFRA120260512BSDE0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Fraport AG ein, die am Dienstag, dem 12. Mai 2026, um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress Center des Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, 60549 Frankfurt am Main, als Präsenzveranstaltung stattfindet.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 13. März 2026 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von € 260.494.698,11 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von € 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von € 92.468.704,00, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 168.025.994,11 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird eine Ausschüttung von € 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen.
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (i.S.d. § 675n Abs. 1 Satz 4 BGB), das heißt am 18. Mai 2026, zur Auszahlung fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands an:
| 3.1 |
Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender des Vorstands)
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| 3.2 |
Anke Giesen
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| 3.3 |
Julia Kranenberg
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| 3.4 |
Dr. Pierre Dominique Prümm
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| 3.5 |
Prof. Dr. Matthias Zieschang
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
Zur Entlastung stehen die folgenden im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an:
| 4.1 |
Michael Boddenberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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| 4.2 |
Mathias Venema (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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| 4.3 |
Devrim Arslan
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| 4.4 |
Karina Becker-Lienemann
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| 4.5 |
Dr. Bastian Bergerhoff
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| 4.6 |
Hakan Bölükmese
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| 4.7 |
Ines Born
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| 4.8 |
Kathrin Dahnke
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| 4.9 |
Dr. Margarete Haase
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| 4.10 |
Harry Hohmeister (bis 27. Mai 2025)
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| 4.11 |
Mike Josef
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| 4.12 |
Frank-Peter Kaufmann (bis 27. Mai 2025)
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| 4.13 |
Sidar Kaya
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| 4.14 |
Lothar Klemm (bis 27. Mai 2025)
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| 4.15 |
Karin Knappe
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| 4.16 |
Felix Kreutel
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| 4.17 |
Benedikt Kuhn (seit 27. Mai 2025)
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| 4.18 |
Dr. Michael Niggemann (seit 27. Mai 2025)
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| 4.19 |
Matthias Pöschko
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| 4.20 |
Sonja Wärntges
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| 4.21 |
Marius Weiß (seit 27. Mai 2025)
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| 4.22 |
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt
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| 4.23 |
Özgür Yalcinkaya
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| 5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
| 5.1 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
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| 5.2 |
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund des Gesetzesentwurfs vom 3. September 2025 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der noch nicht in Kraft getreten ist und eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht.
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Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5.1 bzw. 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften haben jährlich einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. In Umsetzung dieser Regelungen haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2025 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Fraport AG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1, 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Fraport AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner wird der Vergütungsbericht auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Boddenberg und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 niedergelegt. Für die mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung ausscheidenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ist daher eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen. Die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat hat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG in seiner Sitzung am 13. März 2026 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer auch im Hinblick auf diese Wahl jeweils getrennt zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass im Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseignervertreter auch nach dieser Wahl mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer vertreten sein müssen. Die Erfüllung der Geschlechterquoten bleibt durch die nachfolgenden Wahlvorschläge unberührt. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind auf der Anteilseignerseite mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Sonja Wärntges mindestens drei und – im Fall der Wahl von Frau Dr. Kristina Wagner wie unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagen – weiterhin vier Frauen vertreten.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für das Gesamtgremium Rechnung. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und zum Anforderungsprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die über die Internetseite www.fraport.com/hauptversammlung als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.
Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, wird durch die nachfolgenden Wahlvorschläge gewahrt. Mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Sonja Wärntges gehören dem Aufsichtsrat mindestens drei und – im Fall der Wahl von Frau Dr. Kristina Wagner wie unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagen – weiterhin vier nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats unabhängige Mitglieder an. Frau Dr. Haase ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats trotz der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Fraport AG von mehr als 12 Jahren (Mitglied seit 1. Januar 2011) als von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig einzuordnen. Die Fraport AG erfüllt auch weiterhin die Empfehlungen C.7 und C.9 DCGK, wonach mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand und mindestens zwei der Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein sollen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| 7.1 |
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Wiesbaden, Hessischer Minister der Finanzen
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| 7.2 |
Dr. Kristina Wagner, Augsburg, Chief Technology Officer und Chief Digital Officer sowie Mitglied des Executive Committee der OHB SE und Geschäftsführerin der OHB Information Technology Services GmbH
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Herr Prof. Dr. R. Alexander Lorz soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Weitere Informationen zu den Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sind direkt im Anschluss an die Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter www.fraport.com/hauptversammlung zur Verfügung und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die Hauptversammlung am 23. Mai 2023 hat den Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die entsprechende Regelung in § 14 Abs. 3 der Satzung wurde am 21. Juni 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Ermächtigung gilt für Hauptversammlungen, die in einem Zeitraum von drei Jahren nach dieser Eintragung abgehalten werden. Sie läuft somit am 21. Juni 2026 aus.
Der Vorstand hat von der vorgenannten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Dennoch sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Gesellschaft auch zukünftig grundsätzlich die Flexibilität haben sollte, ihre Hauptversammlungen entweder in Präsenz oder virtuell abzuhalten.
Es soll daher eine neue Ermächtigung des Vorstands beschlossen und § 14 Abs. 3 der Satzung entsprechend neu gefasst werden. Die neue Ermächtigung soll die im Gesetz vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht voll ausschöpfen, sondern wie die derzeit gültige Ermächtigung nur für einen Zeitraum bis drei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung gelten.
Während der dreijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand für jede Hauptversammlung neu über das Format zukünftiger Hauptversammlungen entscheiden. Er wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden treffen. Dabei wird der Vorstand insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Einschätzungen aus dem Aktionärskreis, die konkrete Tagesordnung der jeweiligen Hauptversammlung, Aspekte des Gesundheitsschutzes, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen berücksichtigen. Sollte sich der Vorstand für eine virtuelle Hauptversammlung entscheiden, wird er darauf achten, dass dabei die Aktionärsrechte, insbesondere das Rede- und Fragerecht der Aktionäre, in dem gleichen Umfang ausgeübt werden können wie in Präsenzversammlungen, ohne Vorabeinreichung von Fragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die vorstehende Ermächtigung ist befristet und gilt für Hauptversammlungen, die innerhalb von drei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsregelung in das Handelsregister durchgeführt werden (Ermächtigung 2026).“
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| II. |
Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
(zu Punkt 7 der Tagesordnung)
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1965 |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Beruf: |
Hessischer Minister der Finanzen |
| Wohnort: |
Wiesbaden |
Ausbildung:
| 1983 – 1988 |
Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz |
| 1992 |
Promotion zum Dr. iur. |
| 1993 |
Zweite Juristische Staatsprüfung |
| 1993 – 1994 |
Studium an der Harvard Law School (Cambridge, Massachusetts, USA), Stipendiat der Haniel-Stiftung; Abschluss als Master of Laws (LL.M.) |
| 1994 |
New York State Bar Exam |
| 1995 |
Zulassung als Rechtsanwalt (Attorney-at-Law) |
| 1999 |
Habilitation an der Universität Mannheim; Erteilung der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht einschließlich Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie |
Beruflicher Werdegang:
| 1988 – 1990 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Eibe Riedel, Philipps-Universität Marburg |
| 1994 – 2000 |
Wissenschaftlicher Assistent bei Professor Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim |
| 2000 – 2014 |
Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht sowie 2012 Dekan der Juristischen Fakultät; seit 2014 apl. Professor) |
| 2007 – 2009 |
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst |
| 2012 – 2014 |
Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium |
| 2014 – 2024 |
Hessischer Kultusminister |
| Seit Januar 2019 |
Mitglied des Hessischen Landtags |
| Seit Januar 2024 |
Hessischer Minister der Finanzen |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
| – |
Messe Frankfurt GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)
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Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| – |
LOTTO Hessen GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
|
| – |
Kreditanstalt für Wiederaufbau (Mitglied des Verwaltungsrats)
|
| – |
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Mitglied des Verwaltungsrats)
|
| – |
HESSISCHE STAATSWEINGÜTER Gesellschaft mit beschränkter Haftung KLOSTER EBERBACH (Mitglied des Aufsichtsrats)
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Weitere Tätigkeiten:
| – |
Vietnamesisch-Deutsche Universität (Mitglied des Hochschulrats)
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Dr. Kristina Wagner
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1981 |
| Nationalität: |
Deutsch |
| Beruf: |
Chief Technology Officer und Chief Digital Officer sowie Mitglied des Executive Committee der OHB SE und Geschäftsführerin der OHB Information Technology Services GmbH |
| Wohnort: |
Augsburg |
Ausbildung:
| 2003 – 2006 |
Diplom-Studium der Mathematik, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen |
| 2006 – 2010 |
Doktor der Mathematik, RWTH Aachen |
| 2016 |
Zertifikat Komplexitätsmanagement, RWTH Aachen |
| 2021 |
Zertifikat Digital Innovation und Business Transformation, Universität St. Gallen, Schweiz |
Beruflicher Werdegang:
| 2006 – 2010 |
Research Assistant, RWTH Aachen, Universität Melbourne, Australien |
| 2010 – 2015 |
Siemens AG, Consultant Corporate Technology und Program Manager Energy Sector |
| 2015 – 2017 |
KUKA AG, Senior Consultant |
| 2018 – 2019 |
KUKA AG, Head of R&D, Product Portfolio Controlling |
| 2019 – 2020 |
KUKA AG, Director RoX Program (The Robot X-perience) |
| 2020 – 2022 |
KUKA Deutschland GmbH, Senior Vice President Corporate Research & Technology Innovation, Director RoX Program (The Robot X-perience) |
| 2022 – 2024 |
KUKA Deutschland GmbH, Senior Vice President Automation Software Factory |
| 2024 – heute |
Chief Technology Officer und Chief Digital Officer sowie Mitglied des Executive Committee der OHB SE und Geschäftsführerin der OHB Information Technology Services GmbH |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
Weitere Tätigkeiten:
| – |
Infineon Technologies AG (Mitglied des Beirats für Humanoide Robotik)
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Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär gem. Empfehlung C.13 DCGK
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Vorsorglich wird offengelegt, dass das Land Hessen, in dessen Diensten Herr Prof. Dr. R. Alexander Lorz als Hessischer Minister der Finanzen steht, mit mehr als 10 % an der Fraport AG beteiligt ist. Im Übrigen bestehen zwischen Herrn Prof. Dr. Lorz und der Fraport AG bzw. deren Organen nach Ein-schätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß C.13 DCGK empfohlen wird.
Dr. Kristina Wagner
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Dr. Kristina Wagner und der Fraport AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| III. |
Weitere Angaben und Hinweise
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Die diesjährige Hauptversammlung wird wie im Vorjahr als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionärinnen und Aktionäre (und deren Bevollmächtigte) physisch vor Ort teilnehmen können. Wir möchten unseren Aktionärinnen und Aktionäre (und deren Bevollmächtigte) aufgrund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre aber auch in diesem Jahr die Nutzung verschiedener digitaler Elemente anbieten, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben. Dieses Angebot umfasst insbesondere die Möglichkeiten, die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton über das internetbasierte, passwortgeschützte HV-Portal oder auch bis zum Ende der Vorstandsrede über das frei zugängliche Internet zu verfolgen, das Stimmrecht auch noch während der Hauptversammlung per elektronischer Briefwahl auszuüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu bevollmächtigen und anzuweisen.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionärinnen und Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Internetgestütztes HV-Portal, Übertragung der Hauptversammlung im Internet und Aktionärs-Hotline
Unter der Internetadresse https://www.fraport.com/de/hv-portal unterhält die Gesellschaft ab dem 21. April 2026 ein internetbasiertes Online-Portal (HV-Portal).
Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen und ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl ausüben, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter sowie Vollmachten an Dritte erteilen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von der interessierten Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgt werden.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären wird eine Eintrittskarte zugeschickt. Die Eintrittskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die Aktionärinnen und Aktionäre das HV-Portal nutzen können.
Das HV-Portal und die dort erfolgende Übertragung der gesamten Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.
Bei Fragen zur Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer +49 (0)89 2019 0394 wenden. Die Aktionärs-Hotline ist montags bis freitags (außer feiertags) jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr (MESZ) und am Tag der Hauptversammlung ab 8.00 Uhr (MESZ) erreichbar.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse (Anmeldestelle) anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut (Letztintermediär) in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre); ein Nachweis über den Anteilsbesitz gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall ausreichend:
Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
E-Mail: hv-service.fraport@adeus.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 20. April 2026 (24.00 Uhr, MESZ – sogenannter Nachweisstichtag) beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2026 (24.00 Uhr, MESZ) unter der oben genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur diejenige als Aktionärin/derjenige als Aktionär, die/der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Aktionärin/den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz der Aktionärin/des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der Aktionärin/des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung der Aktionärin/des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionärin/Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von der bisherigen Aktionärin/dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionärinnen und Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zugesandt.
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das in der Eintrittskarte integrierte Briefwahlformular zur Verfügung. Das Briefwahlformular kann zudem postalisch unter der Adresse Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Postfach 57 03 64, 22772 Hamburg, oder per E-Mail (hv-service.fraport@adeus.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis spätestens 11. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (Datum des Eingangs) zugehen. Gleiches gilt für den Widerruf oder die Änderung von Briefwahlstimmen, die per Post oder E-Mail ebenfalls ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln sind und dort bis spätestens 11. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (Datum des Eingangs) zugehen müssen.
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadresse https://www.fraport.com/de/hv-portal zugängliche passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 21. April 2026 bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal eine Schaltfläche vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Briefwahlstimmen (sowie deren Widerruf oder Änderung), die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Die (elektronische) Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits abgegebenen (elektronischen) Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der (elektronischen) Briefwahl bedienen. Die nachfolgenden Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre zudem die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das in der Eintrittskarte integrierte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem postalisch unter der Adresse Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Postfach 57 03 64, 22772 Hamburg, oder per E-Mail (hv-service.fraport@adeus.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis spätestens 11. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (Datum des Eingangs) zugehen. Auf diesem Wege können Vollmachten und Weisungen auch per Post oder E-Mail geändert oder widerrufen werden. Der Widerruf oder die Änderung von Vollmachten und Weisungen per Post sind ausschließlich an die oben genannte Postanschrift der Anmeldestelle zu übermitteln und müssen dort bis spätestens 11. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (Datum des Eingangs) zugehen. Der Widerruf oder die Änderung von Vollmachten und Weisungen per E-Mail sind ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und müssen bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung zugehen.
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse https://www.fraport.com/de/hv-portal zugängliche passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung über das HV-Portal ist ab dem 21. April 2026 bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal eine Schaltfläche vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Aufträge zu Redebeiträgen, zur Ausübung des Auskunftsrechts, zu Stellungnahmen, zum Stellen von Anträgen und Wahlvorschlägen, zu Verlangen zur Aufnahme von Fragen in die Niederschrift sowie zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Eine Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf bereits erteilter Vollmachten und Weisungen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der Vollmachtserteilung an die weisungsgebunden Stimmrechtsvertreter bedienen. Die nachfolgenden Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch einen Intermediär, Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige bevollmächtigte dritte Person ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt die Aktionärin/der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Bevollmächtigung von Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären bzw. nach § 135 AktG Gleichgestellten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionärinnen und Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber der/dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass die/der Bevollmächtigte den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle übermittelt. Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg oder per E-Mail, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft spätestens bis 11. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (Datum des Eingangs) zugehen.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt auch elektronisch über das HV-Portal erteilt bzw. widerrufen werden.
Der Nachweis über die Bevollmächtigung eines Dritten kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte die auf ihn ausgestellte Eintrittskarte oder die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Aktionärinnen und Aktionäre, die eine dritte Person bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte (in dieser integriert) zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, Postfach 57 03 64, 22772 Hamburg, oder per E-Mail (hv-service.fraport@adeus.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung heruntergeladen werden.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionärinnen und Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Die Anmeldung zur Hauptversammlung durch Intermediäre über SWIFT ist bis zum letzten Anmeldetag, 5. Mai 2026, 24.00 Uhr, MESZ (SWIFT Enrolment Market Deadline) für Eintrittskartenbestellungen, Vollmachtserteilung sowie für die Vollmachts- und Weisungserteilung möglich. Änderungen können noch bis zum 11. Mai 2026, 12.00 Uhr, MESZ (SWIFT Vote Market Deadline), erteilt werden.
Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte:
BIC: ADEUDEMMXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.468.704 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.468.704.
Angaben zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen (dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 11. April 2026 (24.00 Uhr, MESZ) zugehen. Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:
Vorstand der Fraport AG z. Hd. HV-Projektbüro (RAC-GB) 60547 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.fraport.com/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Fraport AG HV-Projektbüro (RAC-GB) 60547 Frankfurt am Main
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de
Bis spätestens zum Ablauf des 27. April 2026 (24.00 Uhr, MESZ) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin/des Aktionärs und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die Hinweise und Angaben nach § 127 Satz 4 AktG werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG in der Hauptversammlung nur dann zur Abstimmung gestellt werden können, wenn sie auch im Rahmen der Hauptversammlung gestellt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jede Aktionärin und jeder Aktionär oder ihre Bevollmächtigte vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Versammlungsleitung
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Soweit angemessen, ist er insbesondere ermächtigt, die Frage- und/oder Redezeit einzelner oder aller Aktionäre zu einzelnen oder allen Gegenständen der Hauptversammlung zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung zu beschränken und, sofern dies im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung rechtlich zulässig ist, den Schluss der Debatte anzuordnen.
Erklärung von Widersprüchen zur Niederschrift
Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigte haben in der Versammlung die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars erklären.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung.
Im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung, insbesondere wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, die Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder weitere Aktionärsrechte ausüben, verarbeitet die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, 60547 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 690-0, E-Mail: info@fraport.de, als Verantwortliche personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Kommunikationsdaten und -inhalte und Zugangsdaten für das HV-Portal) über Sie und/oder Ihre Bevollmächtigte/Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um unsere Hauptversammlung durchzuführen und um unseren Aktionärinnen und Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung.
Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und auf unsere Weisung.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fraport.com/hauptversammlung. Für weitergehende Datenschutzfragen im Kontext unserer Hauptversammlung sowie für die Geltendmachung von Betroffenenrechten steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, die Sie per E-Mail unter: datenschutz@fraport.de oder postalisch unter oben genannter Adresse erreichen.
Frankfurt am Main, im März 2026
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
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