Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius SE & Co. KGaA bestätigt Prüfung einer Dekonsolidierung von Fresenius Medical Care durch Rechtsformwechsel in Aktiengesellschaft

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius SE & Co. KGaA bestätigt Prüfung einer Dekonsolidierung von Fresenius Medical Care durch Rechtsformwechsel in Aktiengesellschaft

09.02.2023 / 16:24 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Fresenius SE & Co. KGaA („Emittentin„) prüft im Rahmen des vom Vorstandsvorsitzenden Michael Sen initiierten „strategic review“ auch eine Dekonsolidierung ihrer Tochtergesellschaft Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA („FMC„), unter anderem im Wege eines Formwechsels in eine Aktiengesellschaft.

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die sämtliche Anteile an der Komplementärin der Emittentin hält, hat der Emittentin mitgeteilt, dass sie die Pläne für eine Dekonsolidierung der FMC im Wege eines Formwechsels in eine Aktiengesellschaft zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Emittentin weist aber darauf hin, dass die Prüfung der Maßnahmen noch nicht abgeschlossen ist und die notwendigen Entscheidungen der zuständigen Gremien im Konzern noch ausstehen.

Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE,
Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 9. Februar 2023

Mitteilende Person:
Markus Georgi
Senior Vice President Investor Relations & Sustainability
T: +49 (0) 6172 608-2485
markus.georgi@fresenius.com

Ende der Mitteilung


09.02.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus