Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 21. Februar 2025 entschieden, dass die ZBI Fondsmanagement GmbH den offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ nicht länger mit den Risikoklassen 2 oder 3 bewerben darf. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Privatanleger und Fondsanbieter haben.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH geklagt, da sie die Risikoeinstufung des „UniImmo: Wohnen ZBI“ als zu niedrig erachtete. Laut der Klage hätte der Risikoindikator gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei 6 von 7 liegen müssen. Die Fondsverwaltung hingegen argumentierte, dass die börsentägliche Berechnung des Rücknahmepreises für eine niedrigere Risikoklassifizierung ausreichend sei, obwohl die Immobilienbewertungen nur quartalsweise erfolgten.
Das Gericht folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale und stellte fest, dass die quartalsweise Bewertung der Immobilien nicht den Anforderungen für eine niedrige Risikoklasse entspricht. Demnach sei die bisherige Praxis der Risikobewertung irreführend für Anleger.
Auswirkungen auf Privatanleger
Für Privatanleger bedeutet dieses Urteil eine erhöhte Wachsamkeit bei der Auswahl von Immobilienfonds. Die bisher als sicher geltenden Anlagen könnten ein höheres Risiko bergen als angenommen. Insbesondere Anleger des „UniImmo: Wohnen ZBI“ könnten nun prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, falls sie aufgrund der fehlerhaften Risikoeinstufung falsch beraten wurden.
Rechtsanwälte raten betroffenen Anlegern, ihre individuellen Fälle zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die ZBI Fondsmanagement GmbH angekündigt hat, in Berufung zu gehen.
Konsequenzen für Fondsanbieter
Für Fondsanbieter bedeutet dieses Urteil, dass sie ihre Bewertungsmethoden und Risikoklassifizierungen überdenken sollten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Risikobewertung ist essenziell, um rechtliche Auseinandersetzungen und Vertrauensverluste bei Anlegern zu vermeiden. Es könnte notwendig werden, Bewertungsintervalle anzupassen und die Kommunikation über Risiken transparenter zu gestalten.
Dieses Urteil könnte eine Signalwirkung für die gesamte Branche offener Immobilienfonds haben. Viele Fonds, die bisher in niedrigen Risikoklassen eingestuft wurden, müssen möglicherweise ihre Risikobewertungen überarbeiten. Dies könnte zu einer Neubewertung von Anlageportfolios und einer Anpassung der Anlagestrategien führen.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verdeutlicht die Bedeutung korrekter Risikobewertungen bei Finanzprodukten. Privatanleger sollten sich nicht allein auf die angegebenen Risikoklassen verlassen, sondern eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen. Fondsanbieter sind gefordert, ihre Bewertungsprozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um das Vertrauen der Anleger zu erhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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