GORE German Office Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden 23.05.2024 / 17:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden Frankfurt am Main, 23. Mai 2024 – Die in der außerordentlichen Hauptversammlung der GORE German Office Real Estate AG („GORE“) am 30.11.2023 beschlossene Sachkapitalerhöhung (vgl. Corporate News vom 1. Dezember 2023) kann aufgrund einer Gerichtsentscheidung im Rahmen eines Freigabeverfahrens wegen Anfechtungsklagen nicht durchgeführt werden. Der Vorstand wird zu gegebener Zeit eine neue Strategie zur Neupositionierung der GORE vorstellen, um den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre bestmöglich gerecht zu werden.
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Unternehmen: | GORE German Office Real Estate AG |
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Telefon: | 069 / 2714 74 038 |
E-Mail: | info@gore-ag.de |
Internet: | www.gore-ag.de |
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Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt, München (m:access) |
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