HELMA Eigenheimbau AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

HELMA Eigenheimbau AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Personalie

HELMA Eigenheimbau AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

03.06.2024 / 14:11 CET/CEST

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Vorstandsvertrag Felix J. Krekel verlängert

Lehrte, 3. Juni 2024 – Mit Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn – Abteilung für Insolvenzsachen – vom 1. Juni 2024 wurde unter dem Aktenzeichen 35 IN 35/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft eröffnet und der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter, Manuel Sack, von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Ebenfalls mit Beschluss vom 1. Juni 2024 hat das Amtsgericht Gifhorn – Abteilung für Insolvenzsachen – unter dem Aktenzeichen 35 IN 37/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Wohnungsbau GmbH eröffnet. Auch hier wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Manuel Sack, von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Für die sich in der vorläufigen Insolvenz befindliche HELMA Ferienimmobilien GmbH wird das Regelinsolvenzverfahren voraussichtlich im Juli eröffnet.

Der Aufsichtsrat der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft hat den Vorstandsvertrag mit Felix J. Krekel vorerst bis Ende Juni verlängert.

 

 

IR-Kontakt:

Tel.: +49 (0)5132 8850 345

E-Mail: ir@helma.de

 

 

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