HELMA Eigenheimbau AG: Kündigung Einbeziehung Freiverkehr

HELMA Eigenheimbau AG / Schlagwort(e): Delisting

HELMA Eigenheimbau AG: Kündigung Einbeziehung Freiverkehr

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17.10.2024 / 20:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Kündigung Einbeziehung Freiverkehr

Lehrte, 17. Oktober 2024 – Der Insolvenzverwalter der HELMA Eigenheimbau AG hat bei der Deutschen Börse AG die Einbeziehung der Aktien des Unternehmens (WKN: A0EQ57, ISIN: DE000A0EQ578, Ticker-Symbol: H5E) in das Segment Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt (sog. Delisting). Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG und damit spätestens zum 31.01.2025 wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt.

Bis dahin können die Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Nach Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse werden diese nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

IR-Kontakt:

Tel.: +49 (0)5132 8850 345

E-Mail: ir@helma.de

 

 

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