HENSOLDT AG: HENSOLDT beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

HENSOLDT AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

HENSOLDT AG: HENSOLDT beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

07.12.2023 / 17:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
***KAPITALERHÖHUNG***
HENSOLDT beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding
Taufkirchen, 7. Dezember 2023 – Der Vorstand der HENSOLDT AG („HENSOLDT„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital von HENSOLDT wird dabei um 10 % durch Ausgabe von neuen Inhaberaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erhöht. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt sein.
Die Bundesrepublik Deutschland, mittelbar handelnd durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), hat sich unwiderruflich verpflichtet, sich pro-rata im Rahmen ihrer bestehenden Beteiligungen von 25,1 % an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. HENSOLDT hat sich verpflichtet diese Anzahl von Aktien zuzuteilen.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien, den Platzierungspreis und den endgültigen Bruttoemissionserlös nach Abschluss des beschleunigten Platzierungsverfahrens festlegen und bekannt geben. Nach Vollzug der Privatplatzierung wird HENSOLDT einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 12. Dezember 2023 prospektfrei erfolgen. Die Handelsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 13. Dezember 2023. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 13. Dezember 2023 vorgesehen.

Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den am 5. Dezember 2023 unterzeichneten Erwerb der ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH verwendet werden.

BofA Securities, Commerzbank, Deutsche Bank (Prozess Bank) und UniCredit agieren als Joint Global Coordinators & Joint Bookrunners.

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Wichtige Hinweise
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Die Aktien werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert und dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.
Jeder der Joint Bookrunner handelt ausschließlich für HENSOLDT und für sonst niemanden im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien. Im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien werden die Joint Bookrunner niemanden sonst als ihren Kunden berücksichtigen und sind abgesehen von HONSOLDT niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Kunden bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Aktien, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Angelegenheiten zu gewähren.
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In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) und im Vereinigten Königreich richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung“. Dieser Ausdruck soll in Bezug auf das Vereinigte Königreich die UK-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129), in der Form, in der diese kraft des britischen Gesetzes über den Austritt aus der Europäischen Union von 2018 (European Union (Withdrawal) Act 2018) Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist, miteinschließen).
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung und jedes Angebot, das später gemacht wird, nur ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Prospektverordnung sind, (i) die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“) fallen, (ii) die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen oder (iii) denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden dürfen (solche Personen zusammen mit „qualifizierten Anlegern“ gemäß der Prospektverordnung im EWR, die „Relevanten Personen“)). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
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Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Prognosen über die zukünftige Entwicklung von HENSOLDT („zukunftsgerichtete Aussagen“) enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von HENSOLDT nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von HENSOLDT die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse von HENSOLDT oder der Erfolg der Branchen, in denen HENSOLDT tätig ist, wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. HENSOLDT übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertriebsunternehmen
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertriebsunternehmen durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jedes Vertriebsunternehmen, das die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
 

Ende der Insiderinformation


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