H&K AG: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2023

H&K AG / Schlagwort(e): Rechtssache

H&K AG: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2023

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15.12.2023 / 15:45 CET/CEST

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Ad hoc-Mitteilung H&K AG vom 15.12.2023

Oberndorf am Neckar, den 15.12.2023: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute in dem zwischen der Compagnie de Developpement S.A., Luxemburg („CDE“) als Klägerin und Herrn Andreas Heeschen als Beklagtem geführten Rechtsstreit entschieden, dass das Eigentum an den den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden 15.000.787 H&K AG-Aktien noch nicht auf die CDE übergegangen ist. Vielmehr sei Herr Heeschen lediglich verpflichtet, etwas mehr als 13 Millionen H&K-Aktien auf die CDE als künftige Eigentümerin zu übertragen. Das Eigentum an den H&K-Aktien geht nach Maßgabe des Urteils in dem Zeitpunkt auf die CDE über, in dem das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in Rechtskraft erwächst. Es bleibt abzuwarten, ob eine oder beide Parteien des Rechtsstreits Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. einlegen werden.

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