H&K AG: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2023

H&K AG / Schlagwort(e): Rechtssache

H&K AG: Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15.12.2023

15.12.2023 / 15:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung H&K AG vom 15.12.2023

Oberndorf am Neckar, den 15.12.2023: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute in dem zwischen der Compagnie de Developpement S.A., Luxemburg („CDE“) als Klägerin und Herrn Andreas Heeschen als Beklagtem geführten Rechtsstreit entschieden, dass das Eigentum an den den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden 15.000.787 H&K AG-Aktien noch nicht auf die CDE übergegangen ist. Vielmehr sei Herr Heeschen lediglich verpflichtet, etwas mehr als 13 Millionen H&K-Aktien auf die CDE als künftige Eigentümerin zu übertragen. Das Eigentum an den H&K-Aktien geht nach Maßgabe des Urteils in dem Zeitpunkt auf die CDE über, in dem das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in Rechtskraft erwächst. Es bleibt abzuwarten, ob eine oder beide Parteien des Rechtsstreits Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. einlegen werden.

Ende der Insiderinformation


15.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus