HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt 24.05.2024 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt – Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt München, 24. Mai 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 24. Juni 2024 unter der Voraussetzung der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger der beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt. Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten hatte, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abschließende Gespräche über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen. Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt werden konnte, wird die die Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen und bis zum 24. Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz abstimmen lassen.
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