HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 23. Mai 2024 gewährt 15.05.2024 / 14:09 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 23. Mai 2024 gewährt München, 15. Mai 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 23. Mai 2024 erhalten. Zuvor hatte der Vertreter der Anleihegläubiger der beantragten Stundung bereits bis zum 15. Mai 2024 zugestimmt. Da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten hat, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft bislang nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger befindet sich die Gesellschaft in abschließenden Gesprächen, die es dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ermöglichen sollen, den Vorschlägen der Gesellschaft zuzustimmen.
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