HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen eines Darlehens bis zum 15. Mai 2024 gewährt

HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges

HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen eines Darlehens bis zum 15. Mai 2024 gewährt

17.04.2024 / 16:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen eines Darlehens bis zum 15. Mai 2024 gewährt

München, 17. April 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in Bezug ein Darlehen mit einem ursprünglichen Nominalbetrag von EUR 1,3 Mio. von dem Darlehensgeber die beantragte Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Zinsen bis zum 15. Mai 2024 erhalten.

Da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus dem Darlehen zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz hat die Gesellschaft den Darlehensgeber u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten. Auf Basis der vorliegenden Informationen konnte der Darlehensgeber den Vorschlägen der Gesellschaft bislang nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 soll es der Gesellschaft ermöglichen, dem Darlehensgeber alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Die HPI AG ist bestrebt, dem Darlehensgeber alle erforderlichen Unterlagen im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen und wird den Kapitalmarkt zeitnah über die weiteren Schritte informieren.

HPI AG

Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com

ISIN: DE000A0JCY37
WKN: A0JCY3
Börsenkürzel: CEW3
Börse: Freiverkehr der Börse München

Ende der Insiderinformation


17.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus