Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Anleihe

Huber Automotive AG: Vorschlag für Gläubigerbeschluss über Zinsaufschub und Forderungsverzicht mit Besserungsschein

19.03.2025 / 19:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Adhoc  [Formalien]

Die Huber Automotive AG gibt bekannt, dass den Gläubigern der von ihr ausgegebenen Anleihe (ISIN: DE000A2TR430) vorgeschlagen wird, mittels eines Beschlusses der Gläubiger einen Zinsaufschub bis Endfälligkeit, einen Verzicht auf 50 % der Ansprüche auf Rückzahlung sowie einen damit verbundenen Besserungsschein bis 50% nach Endfälligkeit bei positiver Ertragslage zu beschließen.

Grund hierfür ist, dass die Gesellschaft von der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Gesamtlage sowie von der Käufer-Zurückhaltung bei Elektrofahrzeugen weiterhin betroffen ist. Auf Basis des derzeitigen Auftragsvolumens ist die Gesellschaft nicht profitabel und ist auf eine Zuführung von Mitteln von außen angewiesen. Die Emittentin gibt dabei auch bekannt, dass der Umsatz im Geschäftsjahr 2023/2024 nach den vorläufigen Zahlen (vor Prüfung) ca. 38.887 TEUR betrug und damit rund 58% unter dem Umsatz des Vorjahres liegt.

Es soll versucht werden, die notwendige Finanzstabilität und Profitabilität der Gesellschaft durch folgende Maßnahmen zu erreichen:

  1. Der Mehrheitseigentümer ist, sofern die Anleihegläubiger einen Verzicht mit Besserungsschein erklären, bereit zu einer Schuldübernahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5-10 Mio. EUR im Austausch gegen ein langfristiges, zinsfreies Darlehen mit Rangrücktritt zwischen ihm und der Gesellschaft, um diese fälligen Verbindlichkeiten in langfristige, nachrangige Darlehensverbindlichkeiten zu wandeln.
  2. Entstehen darüber hinaus in Zukunft noch weitere Bilanzverluste verpflichtet sich der Mehrheitseigentümer über den Rangrücktritt hinaus einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein für seine Darlehensansprüche auszusprechen.
  3. Weiterhin ist ein (Teil-)Verkauf von aktivierten Projekten angestrebt und/oder der Einstieg eines geeigneten Investors geplant, um den zukünftigen Liquiditätsbedarf zu decken.
  4. Die Anleihegläubiger sollen entsprechend dem Beschlussvorschlag auf 50 % des Anspruchs auf Rückzahlung unter der Anleihe verzichten. Sämtliche ausstehenden und zukünftig entstehenden Zinsen sollen endfällig sein, wobei die Zinsen ab 16. April 2025 nur noch auf den weiterhin bestehenden Anspruch entstehen. Zugleich wird ein Besserungsschein mit einem Aufleben der Forderungen gewährt, sofern die Emittentin in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn (ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse) von mehr als EUR 1 Mio. ausweist. Zudem soll eine Entschädigung für den Zinsverlust gewährt werden.

Zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG wird am Freitag 21. März 2025 per Bundesanzeiger und auf der Webseite eingeladen werden. Die schriftliche Stimmabgabe wird vom 7. April 2025 bis zum 9. April 2025 möglich sein. Die notwendigen Dokumente zur Stimmrechtsabgabe können dem Abstimmungsleiter taggenau in der Frist vom 7. April 2025 bis zum 9. April 2025 per Post, Telefax oder E-Mail zugesendet werden.

Dr. Karl-Thomas Stopp
Abstimmungsleiter
Mock Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Uhlandstr. 6, 10623 Berlin
Fax: +49 (0) 30 210 21-111
E-Mail: abstimmungsleiter@mock-rechtsanwaelte.de

Sollte das erforderliche Quorum bei dieser Stimmabgabe nicht erreicht werden, wird die Gesellschaft dafür sorgen, dass kurzfristig zu einer (zweiten) Präsenzversammlung eingeladen wird.

Ansprechpartner IR/PR:
Torsten Biallas
b-communication
Tel: +49 172 4229605
Email: t.biallas@b-communication.de

 

Ende der Insiderinformation


19.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group GmbH gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus