Hypoport SE: Hypoport SE beschließt Barkapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

Hypoport SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Hypoport SE: Hypoport SE beschließt Barkapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

19.01.2023 / 18:14 CET/CEST

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Hypoport SE beschließt Barkapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

Berlin, 19. Januar 2023 – Der Vorstand der Hypoport SE („Gesellschaft„; ISIN DE0005493365; WKN 549336; Börsenkürzel HYQ) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien der Gesellschaft („Neue Aktien„) zu erhöhen. Mit der Kapitalerhöhung strebt die Gesellschaft einen Bruttoemissionserlös von circa EUR 50 Mio. an.

Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2022 dividendenberechtigt sein.

Die Neuen Aktien werden ausschließlich qualifizierten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung beginnt unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und kann kurzfristig beendet werden. Die finale Anzahl der Neuen Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss der Privatplatzierung festgelegt und anschließend bekannt gegeben. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt. Nach der Privatplatzierung werden die Gesellschaft sowie Ronald Slabke als Großaktionär einer Lock-up Verpflichtung von 180 Tagen unterliegen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, ohne Zustimmung der transaktionsbegleitenden Bank unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Ronald Slabke verpflichtet sich in der Lock-up Periode keine Aktien der Gesellschaft zu verkaufen. Die Lock-up Verpflichtungen enthalten jeweils marktübliche Ausnahmen.

Die Gesellschaft beabsichtigt mit dem zusätzlichen Eigenkapital die außerordentlichen Wachstumschancen in der derzeitigen Phase des Marktumbruchs in der Immobilienfinanzierung zu nutzen.

Die Neuen Aktien sollen voraussichtlich am 25. Januar 2023 prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Der erste Handelstag der Neuen Aktien und die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren sollen am oder um den 27. Januar 2023 stattfinden.

Berenberg begleitet die Privatplatzierung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

Kontakt:

Jan H. Pahl

Head of Investor Relations // IRO

Tel.: +49 (0)30 / 42086 – 1942

Mobil: +49 (0)176 / 965 125 19

Email: ir@hypoport.de

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien („Aktien„) der Hypoport SE („Gesellschaft„) in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act„) registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.

Die in dieser Mitteilung erwähnte Platzierung richtet sich nur an Personen, die sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums befinden oder dort ihren Wohnsitz haben und die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung„) sind („Qualifizierte Anleger„). Im Vereinigten Königreich richtet sich die in diese Mitteilung erwähnte Platzierung nur an (i) Personen, die unter Artikel 2 (e) der Prospektverordnung in der Form, in der diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestand nationalen Rechts ist, und auch Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung („Order„) fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (solche Personen zusammen, „Relevanten Personen„). Auf diese Mitteilung dürfen andere Personen als Qualifizierte Anleger oder Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Mitteilung die Rede ist, steht ausschließlich Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen offen und wird nur mit Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen eingegangen.

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