infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt

infas Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt

20.12.2024 / 12:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

 

infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710, notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main

 

Übernahmeangebot der Ipsos DACH Holding AG – Freigabe durch das Bundeskartellamt

Bonn, 20. Dezember 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) teilt mit, dass das Bundeskartellamt heute die fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Vollzug des am 7. Oktober 2024 veröffentlichten freiwilligen Übernahmeangebots („Übernahmeangebot“) der Ipsos DACH Holding AG, eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, erteilt hat.

Mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots ist die letzte und einzige Vollzugsbedingung des Übernahmeangebots eingetreten. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird daher in Kürze erwartet.

 

Bonn, den 20. Dezember 2024

 

Kontakt:

infas Holding Aktiengesellschaft

Kurt-Schumacher-Str. 24

53113 Bonn

Deutschland

Telefon: 0228-38 22 448

info@infas-holding.de

www.infas-holding.de

 

 

 

Ende der Insiderinformation


20.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus