| 28.05.2026 | Magirus startet dynamisch in Q1 2026 mit Auftragseingang auf Rekordniveau; Mutares leitet Vorbereitungen für einen Exit-Prozess ein
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Magirus startet dynamisch in Q1 2026 mit Auftragseingang auf Rekordniveau; Mutares leitet Vorbereitungen für einen Exit-Prozess ein
28.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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Magirus startet dynamisch in Q1 2026 mit Auftragseingang auf Rekordniveau; Mutares leitet Vorbereitungen für einen Exit-Prozess ein
- Starke Wachstumsdynamik: Magirus (die „Gesellschaft“), ein führender Anbieter von Feuerwehrtechnologie und spezialisierten Fahrzeugplattformen für Sicherheitskräfte, erzielte in Q1 2026 Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 85 Mio. und ist klar auf Kurs, die Gewinnschwelle zu erreichen. Ein starker Auftragseingang führte zu einem Auftragsbestand von mehr als EUR 880 Mio. für die kommenden Jahre.
- Substanzielle Fortschritte bei der operativen Transformation: Die nach der Übernahme von Magirus durch Mutares eingeleiteten operativen Verbesserungen schlagen sich zunehmend in einer höheren Produktionsleistung und verbesserten operativen KPIs nieder.
- Strategische Flexibilität und Exit-Optionen: Mutares hat eine strukturierte Prüfung strategischer Optionen für Magirus eingeleitet, einschließlich eines möglichen Börsengangs (IPO), mit dem Ziel, die Gesellschaft dabei zu unterstützen, zahlreiche Wachstumschancen in den für sie relevanten Märkten zu realisieren.
Ulm, 28. Mai 2026 – Magirus, ein führender Anbieter von Feuerwehrlösungen und spezialisierten Fahrzeugplattformen für Sicherheitskräfte, verzeichnete in Q1 2026 eine deutlich verbesserte Geschäftsentwicklung gegenüber dem Vorjahreszeitraum und unterstreicht damit die starke Dynamik in seinen Endmärkten sowie die seit der Übernahme erzielte substanzielle Wertschöpfung.
Starke Fortschritte bei der operativen Entwicklung
In Q1 2026 erzielte Magirus Umsatzerlöse von rund EUR 85 Mio. Das Quartal wurde durch einen Auftragseingang(1) auf Rekordniveau, eine verbesserte operative Effizienz und eine starke Nachfrage in den europäischen Kernmärkten sowie internationalen Märkten unterstützt.
Das Programm zur Verbesserung der operativen Leistung schreitet voran, liefert Effizienzgewinne und unterstützt ein strukturell höheres Profitabilitätsprofil. Gleichzeitig ermöglicht das etablierte Asset-Light-Geschäftsmodell von Magirus der Gesellschaft, künftiges Umsatzwachstum innerhalb der bestehenden Aufstellung und mit begrenztem zusätzlichen Investitionsbedarf zu realisieren.
Im Geschäftsjahr 2025 erzielte Magirus Umsatzerlöse von rund EUR 336 Mio. und ein bereinigtes EBIT(2) von EUR -12 Mio., verglichen mit Umsatzerlösen von ca. EUR 276 Mio. und einem bereinigten EBIT von EUR -40 Mio. im Jahr 2024. Der aktuelle Auftragsbestand(3) übersteigt EUR 880 Mio. Feste Fahrzeugbestellungen, die im Auftragsbestand der Gesellschaft erfasst sind, bieten eine erhebliche Visibilität für den Umsatzausblick 2026, wobei auch für 2027 bereits eine deutlich erhöhte Planungssicherheit erreicht wurde.
Magirus Defense – Wachstumsstarkes Segment mit attraktivem Margenprofil
Mit der Übernahme von Achleitner Fahrzeugbau im Oktober 2025 und deren Rebranding in Magirus Defense Systems nutzt die Gesellschaft ihre bestehenden langjährigen militärischen Kundenbeziehungen, indem sie ihr Portfolio in Richtung Verteidigungsfahrzeuge und Systemlösungen erweitert. Diese strategische Erweiterung in einen der attraktivsten Wachstumsbereiche Europas – getragen von steigenden Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben – positioniert Magirus Defense Systems dafür, eine zusätzliche EBIT-Margenausweitung zu erzielen und einen bedeutenden Beitrag zur Profitabilität der Magirus-Gruppe zu leisten. Dies wird bereits durch einen Großkundenauftrag für die Survivor-Fahrzeugplattform untermauert.
Strategische Flexibilität und Exit-Optionen
Mutares hat eine Prüfung strategischer Optionen für Magirus initiiert, um die nächste Wachstumsphase zu unterstützen. Diese Optionen umfassen die Evaluierung eines möglichen Verkaufs sowie eines möglichen Exits über die Kapitalmärkte, einschließlich eines Börsengangs (IPO). Eine solche Transaktion würde nicht nur die Kapitalbasis von Magirus stärken, sondern auch die finanzielle Flexibilität erhöhen, um weiterhin profitables Wachstum zu unterstützen, sowohl organisch als auch durch selektive Akquisitionen, flankiert von laufenden Investitionen in Innovation. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch keine Entscheidung getroffen, und jede potenzielle Transaktion steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Marktbedingungen sowie weiterer strategischer Prüfung.
Über Magirus
Magirus ist dem Anspruch verpflichtet, Helden zu dienen. Seit 1864 befähigt Magirus Feuerwehr-, Polizei- und Militäreinheiten mit innovativen, zuverlässigen und zweckbestimmten Fahrzeugen und Technologien. Von Feuerwehrlösungen, entwickelt von Feuerwehrleuten für Feuerwehrleute, bis hin zu fortschrittlichen gepanzerten Fahrzeugplattformen für Sicherheitskräfte liefert Magirus Ausrüstung, die Schutz und Leistungsfähigkeit für jene erhöht, die die Gesellschaft schützen. Mit einem umfassenden Angebot an intelligenten Drehleitern, hochmodernen und zuverlässigen Löschfahrzeugen, Rettungs- und Gerätewagen, digitalen Flotten- und Einsatzmanagementsystemen, Feuerwehr- und Einsatzrobotern sowie Pumpen, tragbaren Pumpen und durchdachter Ausrüstung ist Magirus einer der größten und technologisch führenden Anbieter von Brand- und Katastrophenschutztechnik weltweit. Magirus beschäftigt mehr als 1.650 Mitarbeitende an seinen wesentlichen Produktions- und Servicestandorten in Ulm (DE), Brescia (IT), Chambéry (FR) und Premstätten (AT) sowie an weiteren Standorten in Schongau (CH) und Radfeld (AT).
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(1) Auftragseingang ist definiert als der Wert der verbindlichen Kundenverträge und verbindlichen Bestellungen, die im jeweiligen Berichtszeitraum zum jeweiligen Preis abgeschlossen und/oder erhalten wurden, einschließlich erwarteter fester Preiseskalationen, die über die jeweilige Vertragslaufzeit vereinbart wurden, jedoch ohne variable Preiseskalationen, die erst in dem Berichtszeitraum berücksichtigt werden, in dem die Beträge aus variablen Preiseskalationen unseren Kunden in Rechnung gestellt werden, und – im Falle von Rahmenvereinbarungen – ausschließlich tatsächliche Abrufaufträge widerspiegelt, die im jeweiligen Berichtszeitraum erhalten wurden.
(2) Bereinigtes EBIT ist definiert als Umsatz, zuzüglich sonstiger Erträge, zuzüglich oder abzüglich der Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und Wertberichtigungen und sonstiger betrieblicher Aufwendungen bereinigt um bestimmte Sondereffekte. Diese Sondereffekte umfassen Restrukturierungsaufwendungen, transaktionsbezogene Erträge und Aufwendungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit der ERP-Implementierung sowie sonstige einmalige IT-bezogene Aufwendungen und sonstige einmalige Aufwendungen.
(3) Auftragsbestand bezeichnet, in Bezug auf verbindliche Kundenverträge und Bestellungen, die abgeschlossen und/oder erhalten wurden, den Teil des gesamten Transaktionspreises gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“, der noch nicht gemäß IFRS als Umsatz realisiert wurde.
WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten" oder "U.S."), Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Sämtliche hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert und diese Wertpapiere dürfen ohne derartige Registrierung weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden, mit Ausnahme bei Vorliegen einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities Act oder sofern es sich um eine Transaktion handelt, die nicht den Registrierungserfordernissen gemäß den Vorschriften des Securities Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere der Magirus GmbH (nach ihrem Formwechsel in eine deutsche Aktiengesellschaft, "Gesellschaft"), die in dieser Bekanntmachung genannt sind ("Wertpapiere"), in den Vereinigten Staaten statt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Anleger sollten ihre Entscheidung zum Erwerb oder zur Zeichnung der Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere zu erstellenden Wertpapierprospekt ("Prospekt") treffen. Kopien des Prospekts werden, nach dessen Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") und seiner Veröffentlichung, bei der Gesellschaft oder auf der Webseite der Gesellschaft (www.magirusgroup.com) kostenfrei erhältlich sein. Die Billigung des Prospekts durch die Bafin ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Verordnung") verfügen, oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder (iii) Personen sind, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an relevante Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt handeln. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen durchgeführt.
Diese Bekanntmachung kann „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie „werden“, „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „könnten“, „möglicherweise“, „sollten“, „erwarten“, „glauben“, „beabsichtigen“, „planen“, „bereiten vor“ oder „abzielen“ (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft gerichteten Aussagen, die der Gesellschaft, ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen, oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in dieser Bekanntmachung enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden weder die Gesellschaft, ihre Berater, noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen beabsichtigen, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung dazu. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Gesellschaft autorisiert wurde.
Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zusätzliche oder alternative Kennzahlen für die operative und finanzielle Leistung, die nicht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS"), oder dem deutschen Handelsgesetzbuch und den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung berechnet werden und die als Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen zu betrachten wären. Diese Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen werden dargestellt, da die Gesellschaft der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen die Gesellschaft tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Diese Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sollten nicht als Alternative zu anderen Finanzkennzahlen verstanden werden, die nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden. Die Verwendung solcher Kennzahlen ist mit wesentlichen Einschränkungen verbunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht übermäßig auf die hierin enthaltenen Non-IFRS-/Non-GAAP-Kennzahlen und -quoten verlassen sollten.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Informationen, die zur Bewertung der Gesellschaft und/oder ihrer Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzdaten für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr wurden von der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft noch nicht geprüft. Dementsprechend können sich diese Angaben nach Abschluss des Prüfungsprozesses ändern, und die tatsächlichen geprüften Ergebnisse können von den hier aufgeführten Zahlen abweichen. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen) wurden gemäß etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung der Gesellschaft, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus oder basieren auf Drittquellen. In Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit, Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnt die Gesellschaft ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Hintergrundzwecken und erheben nicht den Anspruch, vollständig oder abschließend zu sein. Keine Person darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit oder Vollständigkeit verlassen.
28.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Mutares SE & Co. KGaA |
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Arnulfstr.19 |
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80335 München |
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Deutschland |
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www.mutares.de |
| ISIN: |
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| WKN: |
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| Indizes: |
SDAX |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2334620 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2334620 28.05.2026 CET/CEST
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| 22.05.2026 | Mutares SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mutares SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2026 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Mutares SE & Co. KGaA
München
WKN: A2NB65 ISIN: DE000A2NB650
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre(*) zu der am
Freitag, dem 3. Juli 2026, 10:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ),
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft (hbw Conference Center), Max-Joseph-Straße 5, 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Mutares SE & Co. KGaA (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein.
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(*) |
Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.
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INHALTSÜBERSICHT
| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Mutares SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 |
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Mutares Management SE für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2025 |
| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellungen des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen |
| 7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 |
| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 |
| 9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft |
| 10. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung |
| 11. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft zur Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien |
| 12. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 29 der Satzung der Gesellschaft zur Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel |
| II |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
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| 1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Mutares SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mutares SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 26 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich. Ferner werden sie auch in der Hauptversammlung selbst zugänglich sein und näher erläutert werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Mutares SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 332.805.563,53 ausweist, festzustellen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Mutares SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 332.805.563,53 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.617.907 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 51.235.814,00.
Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
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EUR |
| Verteilung an die Aktionäre |
51.235.814,00 |
| Gewinnvortrag |
281.569.749,53 |
| Bilanzgewinn |
332.805.563,53 |
Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende in Höhe von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 8. Juli 2026 fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Mutares Management SE für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Bestellungen des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses jeweils vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
| b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, wird zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 sowie sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
| c) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2027 erstellt werden, bestellt. |
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („EU-Abschlussprüfungsverordnung“) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Auf der Grundlage dieses Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat für die genannten Prüfungsleistungen gemäß Art. 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, empfohlen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, mitgeteilt. Der Vorschlag für den vorzeitigen und freiwilligen Wechsel des Abschlussprüfers erfolgt im Interesse einer guten Corporate Governance. Er soll zudem den Erwartungen insbesondere institutioneller Investoren sowie wirtschaftlichen Erwägungen Rechnung tragen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz) zu einer extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist und ein Prüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung bestellt werden kann.
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Im Hinblick auf die besondere Organstruktur der Mutares SE & Co. KGaA stellt der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 die Vergütung dar, die der persönlich haftenden Gesellschafterin, den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 gewährt oder geschuldet wurde.
Gemäß § 162 Abs. 3 AktG wurde der Vergütungsbericht durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Dem Vergütungsbericht ist ein entsprechender Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers beigefügt.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über das Vergütungssystem und die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen. Es ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft beschließt die Hauptversammlung über die etwaige Höhe einer Vergütung des Aufsichtsrats. Auf dieser Grundlage wurden das Vergütungssystem und die bestehende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Mai 2022 mit einer Mehrheit von 99,52 % der abgegebenen Stimmen festgelegt. Daher ist turnusgemäß eine neue Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben das bestehende Vergütungssystem und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft überprüft und sind der Auffassung, dass sich diese bewährt haben und unverändert beibehalten werden sollen.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die bestehende, von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2022 beschlossene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene, bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie die daraus abgeleitete bestehende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft einschließlich § 13 der Satzung der Gesellschaft zu bestätigen.
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| 10. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die ihr von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 14 erteilte Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juni 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 8.423.502,00 durch Ausgabe von bis zu 8.423.502 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, im April 2026 im Rahmen einer in zwei Tranchen durchgeführten Kapitalerhöhung teilweise ausgenutzt.
Der schriftliche Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über diese teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Die Satzung der Gesellschaft enthält daher in § 4 Abs. 4 ein genehmigtes Kapital, das die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.153.851,00 durch Ausgabe von bis zu 4.153.851 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Damit die Gesellschaft auch zukünftig flexibel ist, bei Bedarf ihre Eigenmittel kurzfristig und umfassend stärken zu können sowie rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich ansonsten bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung nutzen zu können, soll das bisherige Genehmigte Kapital 2024/I aufgehoben, ein neues Genehmigtes Kapital 2026/I beschlossen und die Satzung entsprechend geändert werden. Das Genehmigte Kapital 2026/I soll wieder insgesamt ein Volumen von 40 % des aktuellen Grundkapitals haben. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe neuer Aktien soll zudem wieder auf insgesamt 20 % des Grundkapitals beschränkt sein, und zwar unter Anrechnung von Aktien, die aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben bzw. veräußert werden.
Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026/I erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien. Dieser Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin ist ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zur Einsicht zugänglich sein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I
Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Juni 2024 unter Tagesordnungspunkt 14 erteilte und noch nicht ausgenutzte Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 3. Juni 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.153.851,00 durch Ausgabe von bis zu 4.153.851 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden des neuen Genehmigten Kapitals 2026/I unter lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 10 sowie die Handelsregistereintragung der Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft gemäß lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 10 aufgehoben.
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| b) |
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. Juli 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.247.162,00 (in Worten: zehn Millionen zweihundertsiebenundvierzigtausend einhundertzweiundsechzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 10.247.162 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/I“).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,
| (i) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
| (ii) |
zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/I. Auf diese Begrenzung von 20 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (a) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (b) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (c) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aus anderem genehmigtem Kapital gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
| (iii) |
zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden; |
| (iv) |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel-schuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren; |
| (v) |
um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen neue Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu gewähren. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts, eines Wertpapierinstituts oder eines gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmens ausgegeben werden. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Soweit Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet hierüber der Gesellschafterausschuss der Gesellschaft; |
| (vi) |
zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden. |
Die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf nach dieser Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder übertragen werden oder aufgrund einer während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandelschuldverschreibung und/oder Optionsschuldverschreibung auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfällt, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
|
| c) |
Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft
§ 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neu gefasst:
„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. Juli 2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.247.162,00 (in Worten: zehn Millionen zweihundertsiebenundvierzigtausend einhundertzweiundsechzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 10.247.162 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2026/I“).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei nach § 186 Abs. 5 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), Wertpapierinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I auszuschließen,
| (i) |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; |
| (ii) |
zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung des Genehmigten Kapitals 2026/I. Auf diese Begrenzung von 20 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, (a) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aufgrund einer Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden; (b) die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden; (c) die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I aus anderem genehmigtem Kapital gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder auf der Grundlage sonstiger Kapitalmaßnahmen in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; |
| (iii) |
zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, oder zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die gegen Sacheinlagen ausgegeben werden; |
| (iv) |
soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel-schuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“), die mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestattet sind und die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustünde oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht bezüglich solcher Schuldverschreibungen ausübt, ganz oder teilweise Aktien der Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags zu gewähren; |
| (v) |
um im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder anderen aktienbasierten Programmen Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft, Mitgliedern des Vertretungsorgans eines mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmens oder Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen neue Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, zu gewähren. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts, eines Wertpapierinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmens ausgegeben werden. Soweit gesetzlich zulässig, können die neuen Aktien auch in der Weise ausgegeben werden, dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere Gewinnrücklagen einstellen könnten. Soweit Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet hierüber der Gesellschafterausschuss der Gesellschaft; |
| (vi) |
zur Durchführung einer Aktiendividende, in deren Rahmen Aktien der Gesellschaft (auch teilweise und/oder wahlweise) gegen Einlage von Dividendenansprüchen der Aktionäre ausgegeben werden. |
Die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf nach dieser Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2026/I nur erfolgen, wenn auf die Summe der neuen Aktien zusammen mit Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben oder übertragen werden oder aufgrund einer während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2026/I auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandelschuldverschreibung und/oder Optionsschuldverschreibung auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt nicht mehr als 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfällt, und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch - wenn dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dies umfasst auch die Festlegung der Gewinnanteilsberechtigung der neuen Aktien, welche abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festgelegt werden kann. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I oder dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2026/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“
|
| d) |
Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird angewiesen, die unter vorstehendem lit. a) dieses Tagesordnungspunkts 10 beschlossene Aufhebung des in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltenen Genehmigten Kapitals 2024/I und die beschlossene Schaffung des neuen Genehmigten Kapitals 2026/I gemäß vorstehendem lit. b) dieses Tagesordnungspunkts 10 mit der Maßgabe zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass zunächst die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I eingetragen wird, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig das neu geschaffene Genehmigte Kapital 2026/I und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird, vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes, ermächtigt, die beschlossene Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2024/I und die beschlossene Schaffung des Genehmigten Kapitals 2026/I einschließlich der Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
|
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| 11. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft zur Ermöglichung der Ausgabe von elektronischen Aktien
Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enthält unter anderem Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ermöglichen. Außerdem erhalten Gesellschaften die Möglichkeit, bislang globalverbriefte Aktien ohne Zustimmung des Berechtigten durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.
Die Einführung elektronischer Aktien fördert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verkörpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach § 2 Abs. 1 Satz 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant.
Nach § 10 Abs. 6 Satz 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung für solche Aktien auszuschließen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erfüllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird am Ende um folgenden Satz 4 ergänzt:
„Die Verbriefung ist für solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.“
Im Übrigen bleibt § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft unverändert.
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| b) |
§ 5 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Die Form und den Inhalt der Aktien sowie etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen setzt die persönlich haftende Gesellschafterin fest.“
Im Übrigen bleibt § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unverändert.
|
|
| 12. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 29 der Satzung der Gesellschaft zur Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel
Für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder deren Organen, die aus dem Gesellschaftsverhältnis entstehen, soll in der Satzung ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft festgelegt werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. § 29 der Satzung der Gesellschaft, der bislang ausschließlich eine salvatorische Klausel enthält, soll daher entsprechend ergänzt werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 29 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neugefasst:
„§ 29 Gerichtsstand, salvatorische Klausel
|
| (1) |
Durch Zeichnung oder Erwerb von Aktien oder Zwischenscheinen der Gesellschaft oder von Finanzinstrumenten, die sich auf Aktien der Gesellschaft beziehen, unterwerfen sich die Aktionäre bzw. die aus den Finanzinstrumenten Berechtigten und/oder Verpflichteten für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder Mitgliedern von Organen der Gesellschaft dem ordentlichen Gerichtsstand der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt auch für Streitigkeiten, mit denen der Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig. |
| (2) |
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Satzung ganz oder teilweise den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren oder sollte sich in der Satzung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.“ |
|
| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung
|
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 25.617.907 auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 25.617.907. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
|
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Internetservice
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung, wenn eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigt wird, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben.
Die Gesellschaft stellt auf ihrer Internetseite unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
einen passwortgeschützten Internetservice zur Verfügung. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich, welche den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt wird. Mit den individuellen Zugangsdaten können sich die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im passwortgeschützten Internetservice anmelden und sich dort nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zur Hauptversammlung anmelden sowie bestimmte Aktionärsrechte ausüben, insbesondere ihr Stimmrecht entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist über den passwortgeschützten Internetservice nicht möglich. Die Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft oder in Textform (§ 126b BGB) wie nachstehend beschrieben erfolgen:
Anmeldung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis zum 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
anmelden.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die am 12. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 12. Juni 2026 mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice. Sie können aber über die nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten „Anmeldung in Textform“ die Einladungsunterlagen mit den individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) anfordern.
Anmeldung in Textform
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis zum 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten in Textform (§ 126b BGB) anmelden:
Mutares SE & Co. KGaA
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: mutares2026@aaa-hv.de
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die am 12. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zum Download bereit.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
|
| 3. |
Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 27. Juni 2026 bis einschließlich 3. Juli 2026 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 3. Juli 2026 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2026 bei der Gesellschaft eingehen, können daher die Aktionärsrechte, insbesondere das Teilnahme- und Stimmrecht, aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
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| 4. |
Teilnahme der Organmitglieder
Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
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| 5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation ausüben („elektronische Briefwahl“). Auch hierzu sind eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft und eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich (siehe hierzu Ziffer II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Internetservice“). Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge, etwaige nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte und zur Abstimmung kommende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft, der über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich ist, vorgenommen werden.
Die Stimmabgabe sowie deren Änderung oder Widerruf über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
ist jeweils bis 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.
Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere ist keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post möglich.
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| 6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind (siehe hierzu Ziffer II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Internetservice“), können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihre Änderung oder ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder können elektronisch unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
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erfolgen. Der übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn entweder der Name, die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben sind.
Wird ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre in der Hauptversammlung, im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches gilt ggf. für eine Änderung und den Widerruf. Ein Formular für die Erteilung von Vollmachten wird den am 12. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. Das entsprechende Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich.
Möglich ist es aber auch, eine Vollmacht in anderer Weise zu erteilen; diese muss aber ebenfalls der Textform (§ 126b BGB) genügen, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird.
Die Gesellschaft bittet darum, Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ggf. deren Änderung oder ihren Widerruf gegenüber der Gesellschaft bzw. den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht, ggf. ihrer Änderung oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft unter einer der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten aus organisatorischen Gründen bis spätestens 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft zu übermitteln:
Mutares SE & Co. KGaA
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: mutares2026@aaa-hv.de
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ggf. deren Änderung oder Widerruf ist bis spätestens 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
möglich.
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihre Änderung oder ihr Widerruf oder der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht, ggf. ihrer Änderung oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch noch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung ist die Anmeldung form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe hierzu Ziffer II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Internetservice“) erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen für die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung nicht aus.
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| 7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben, vertreten zu lassen. Diesen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für sonstige Anträge. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der Eingabemaske über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen.
Ein Vollmacht- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den am 12. Juni 2026, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. Das entsprechende Formular steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen, ihre Änderung und ihr Widerruf müssen der Gesellschaft an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten spätestens bis zum 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Mutares SE & Co. KGaA
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: mutares2026@aaa-hv.de
Alternativ können die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter spätestens bis 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
erfolgen.
Wir bitten, die Vollmachtserteilung mit den Weisungen zur Abstimmung bevorzugt unter Verwendung des passwortgeschützten Internetservice oder der von der Gesellschaft bereitgestellten Vollmachtsformulare zu übermitteln.
Nach Ablauf des 2. Juli 2026 ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur noch möglich, indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen und bis spätestens zur Eröffnung der Abstimmung in der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben.
Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre auch zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt. Das entsprechende Formular steht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zum Download bereit.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist die Anmeldung form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (siehe hierzu Ziffer II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; Internetservice“).
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| 8. |
Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung
Gehen bei der Gesellschaft für denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Erteilung, Änderung oder zum Widerruf von Vollmachten und Weisungen ein, wird nur die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche der Erklärungen zuletzt abgegeben worden ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) passwortgeschützter Internetservice, (2) E-Mail und (3) Papierform.
Möchten Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl oder Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich. In diesem Fall gilt die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgten Stimmabgabe und erteilter Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts bzw. eine zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt per elektronischer Briefwahl abgegebenen Stimme, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.
Die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert und der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet wird.
|
| 9. |
Rechte der Aktionäre gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
| a) |
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt gemäß §§ 122 Abs. 1 Satz 4, 121 Abs. 7 AktG nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:
Mutares SE & Co. KGaA
- Die persönlich haftende Gesellschafterin -
Mutares Management SE
- Vorstand -
Arnulfstraße 19
80335 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
unverzüglich zugänglich gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AktG mitgeteilt.
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin, des Gesellschafterausschusses und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 127 AktG übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung) sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Arnulfstraße 19
80335 München
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: ir@mutares.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d. h. bis zum 18. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner etwaigen Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Die Begründung braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Einen Wahlvorschlag braucht die persönlich haftende Gesellschafterin nach § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines teilnahmeberechtigten Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
Die Anforderung von Unterlagen oder allgemeine Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir ebenfalls per Post oder E-Mail an die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zu richten.
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 131 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Solche Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf die Auskunft unter den in § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
Außerdem kann der Versammlungsleiter nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen begrenzen.
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| d) |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich gemacht.
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| 10. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
zugänglich.
Dort sind insbesondere auch zugänglich:
| - |
zu Tagesordnungspunkt 9 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die bestehende, von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Mai 2022 beschlossene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft; und |
| - |
zu Tagesordnungspunkt 10 der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I sowie der schriftliche Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 278 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien. |
Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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| 11. |
Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden und ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausüben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten gemäß der DS-GVO finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
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München, im Mai 2026
Mutares SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin Mutares Management SE
Der Vorstand
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22.05.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
Mutares SE & Co. KGaA |
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Arnulfstr. 19 |
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80335 München |
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Deutschland |
| E-Mail: |
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| Internet: |
https://ir.mutares.de/event/hauptversammlung-2026/ |
| ISIN: |
DE000A2NB650 |
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EQS News-Service |
2332434 22.05.2026 CET/CEST
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| 21.05.2026 | Mutares schließt erfolgreichen Exit der Terranor Group ab – Hohe Nachfrage bei institutionellen Anlegern
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Verkauf
Mutares schließt erfolgreichen Exit der Terranor Group ab – Hohe Nachfrage bei institutionellen Anlegern
21.05.2026 / 17:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mutares schließt erfolgreichen Exit der Terranor Group ab – Hohe Nachfrage bei institutionellen Anlegern
- Mutares verkauft im Einklang mit Strategie verbleibende 46,3 %-Beteiligung an der Terranor Group
- Hohe Nachfrage seitens internationaler institutioneller Investoren
- Weiterer Mittelzufluss mit ROIC deutlich über der Zielspanne
München, 21. Mai 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat ihre verbleibende Beteiligung von 46,3 % an der Terranor Group AB (publ) („Terranor“; ISIN: SE0025159023) im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich an schwedische und internationale institutionelle Investoren verkauft. DNB Carnegie und SB1 Markets fungierten bei dem Verkauf als Joint Bookrunner.
Mit dem Abschluss der Platzierung hat sich Mutares nach dem Börsengang der Terranor Group im Juni 2025 und dem schrittweisen Abbau ihrer Beteiligung im Dezember 2025 und März 2026 vollständig aus dem Aktionärskreis der Terranor Group zurückgezogen. Während der gesamten Haltedauer der Terranor Group erzielte Mutares einen Bruttoerlös von insgesamt ca. EUR 50 Mio. und erreichte damit einen ROIC deutlich über der Zielspanne.
Mutares hatte die Aktivitäten von Terranor in Schweden und Finnland im Jahr 2020 durch eine Ausgliederung (Carve-out) aus NCC erworben, gefolgt von der Übernahme des dänischen Geschäfts im Jahr 2021. Nach der beschleunigten Transformation verzeichnet Terranor nun ein sehr starkes Wachstum, eine verbesserte Rentabilität und eine gestärkte Marktposition. Ein wesentliches Highlight ist der rekordhohe Auftragsbestand nach der schwedischen Ausschreibungssaison 2026. Terranor sicherte sich 31 % des vergebenen Auftragsvolumens in Schweden und baute damit seinen Marktanteil weiter aus. Terranor profitiert erheblich vom strukturellen Investitionsrückstand in der nordischen Verkehrsinfrastruktur. Allein Schweden hat kürzlich sein Straßenbudget für den Zeitraum 2026 bis 2037 um 48 % erhöht. Als einziger großer unabhängiger Spezialist für den Betrieb und die Instandhaltung von Straßen in der nordischen Region nimmt Terranor eine äußerst attraktive Position in einem weitgehend nicht-zyklischen Markt ein.
Johannes Laumann, CIO von Mutares, kommentiert: „Der vollständige Exit bei Terranor steht im Einklang mit dem strategischen Ansatz von Mutares, Beteiligungen nach einem erfolgreich abgeschlossenen operativen Turnaround zu veräußern. Unter der Eigentümerschaft von Mutares entwickelte sich Terranor zu einem profitablen, skalierbaren Infrastruktur-Asset, das großes Interesse bei Investoren geweckt hat. Wir freuen uns, die Entwicklung des Unternehmens erfolgreich unterstützt und gleichzeitig weitere Cashflows sowie Wertsteigerungen für unsere Aktionäre generiert zu haben.“
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
Telefon: +49 89 9292 7760
E-Mail: ir@mutares.de www.mutares.com
Ansprechpartner Presse Deutschland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Telefon: +49 89 125 09 0333
E-Mail: sh@crossalliance.de www.crossalliance.de
Ansprechpartner Presse Frankreich
VAE SOLIS COMMUNICATIONS
Marie-Caroline Garnier
Telefon: +33 6 22 86 39 17
E-Mail: mutares@vae-solis.com
Ansprechpartner Presse Vereinigtes Königreich
14:46 Consulting
Tom Sutton
Telefon: +44 7796 474940
E-Mail: tsutton@1446.co.uk
21.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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| Sprache: |
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Arnulfstr.19 |
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| Telefon: |
+49 (0)89-9292 776-0 |
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DE000A2NB650 |
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A2NB65 |
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| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX |
| EQS News ID: |
2331730 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2331730 21.05.2026 CET/CEST
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| 13.05.2026 | Original-Research: Mutares SE & Co. KGaA (von Sphene Capital GmbH): Buy
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Original-Research: Mutares SE & Co. KGaA - von Sphene Capital GmbH
13.05.2026 / 11:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Sphene Capital GmbH zu Mutares SE & Co. KGaA
| Unternehmen: |
Mutares SE & Co. KGaA |
| ISIN: |
DE000A2NB650 |
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| Anlass der Studie: |
Update Report |
| Empfehlung: |
Buy |
| seit: |
13.05.2026 |
| Kursziel: |
EUR 49,40 (bislang: EUR 49,00) |
| Kursziel auf Sicht von: |
36 Monate |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Peter Thilo Hasler, CEFA |
Erwartung eines nochmals deutlich verbesserten Newsflows
Der Newsflow von Mutares wird sich nach unserer Einschätzung im zweiten Quartal 2026 nochmals deutlich verbessern: Zum einen, weil voraussichtlich das Closing der Übernahme von Jadeed vollzogen werden wird, der mit Angabe gemäß Umsätzen in Höhe von EUR 2,0 Mrd. größten Übernahme der Unternehmensgeschichte, aus der wir signifikante Erträge aus Bargain-Purchase erwarten; zum anderen, weil die aktuelle Exit-Pipeline weitere Verkäufe – über die bereits angekündigten hinaus – mit zum Teil erheblichem Wertschöpfungspotenzial erwarten lässt. Nach leicht über unseren Schätzungen liegenden Ertragszahlen im ersten Quartal 2026 errechnet sich aus unserem proprietären Sum-of-the-Parts-Modell ein Kursziel von EUR 49,40 (bislang EUR 49,00) je Aktie. Wir bestätigen unser Buy-Rating für die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA.
Die Umsatzerlöse der Holding, die im Wesentlichen aus Beratungs- und Managementleistungen gegenüber den Portfoliounternehmen bestehen, lagen im ersten Quartal 2026 bei EUR 24,9 Mio. und damit um 5,0% unter dem Vorjahreswert von EUR 26,2 Mio. Während die operative Basis der Holding weitgehend stabil blieb, führte das Ausbleiben größerer Exits bei nahezu unveränderten Kosten zu einem Rückgang des EBITDA auf EUR 4,6 Mio. von EUR 5,9 Mio. (−22,0% YoY). Nachdem Mutares im Vorjahresquartal noch erheblich vom Verkauf von Anteilen an Steyr Motors profitiert hatte, fehlten im ersten Quartal 2026 vergleichbare Exit-Impulse. Entsprechend verschlechterte sich das Finanzergebnis von EUR +24,2 Mio. auf EUR −4,8 Mio., so dass unter dem Strich ein leichter Quartalsverlust von EUR −0,9 Mio. (Vj.: EUR 29,5 Mio.) festzustellen war.
Auf Ebene des Konzerns steigerte Mutares die Umsatzerlöse im ersten Quartal 2026 auf EUR 1.679 Mio. (Vj. EUR 1.526 Mio., +9,9% YoY). Das Konzern-EBITDA, das bei Mutares regelmäßig durch transaktionsbedingte Effekte wie Bargain-Purchase-Erträge und Entkonsolidierungseffekte beeinflusst wird, belief sich im ersten Quartal 2026 auf EUR 162,4 Mio. (Vj.: EUR 379,7 Mio.). Der Rückgang reflektiert insbesondere geringere positive Akquisitionseffekte im Vergleich zum starken Vorjahresquartal. Das um transaktionsbedingte Effekte bereinigte adjustierte EBITDA verbesserte sich auf EUR 11,1 Mio. von EUR −30,1 Mio. im Vorjahresquartal. Belastend wirkten jedoch weiterhin die Neuakquisitionen des Geschäftsjahres 2025, insbesondere Kawneer und F.lli Ferrari, sowie ein nach Unternehmensangaben unverändert schwieriges Marktumfeld bei Lapeyre und Byldis. Positiv hervorzuheben sind Angabe gemäß dagegen die operativen Fortschritte bei Magirus, Sofinter, Efacec, Donges, SFC Solutions, NEM Energy und Guascor Energy.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Mutares_UpdateReport20260513
Kontakt für Rückfragen:
Peter Thilo Hasler, CEFA +49 (152) 31764553 peter-thilo.hasler@sphene-capital.de
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2327000 13.05.2026 CET/CEST
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| 12.05.2026 | Mutares hat Relobus an Infracapital verkauft
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Mutares hat Relobus an Infracapital verkauft
12.05.2026 / 12:30 CET/CEST
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Mutares hat Relobus an Infracapital verkauft
- Führender privater Busverkehrsbetreiber in Polen mit starker Marktposition
- Erfolgreiche Sanierung, zahlreiche neue Vertragsabschlüsse unter der Eigentümerschaft von Mutares
- Transaktion markiert weiteren erfolgreichen Exit
München, 12. Mai 2026 – Die Mutares (ISIN: DE000A2NB650) hat ihr Portfoliounternehmen Relobus Transport Polska sp. z o.o. („Relobus“), einen der größten privaten Betreiber öffentlicher Busverkehrsdienste in Polen, an einen von Infracapital, dem Infrastruktur-Beteiligungsarm von M&G, verwalteten Fonds verkauft.
Relobus ist ein etablierter Anbieter von kommunalen und regionalen öffentlichen Verkehrsdiensten in Polen, der im Rahmen langfristiger öffentlicher Dienstleistungsverträge tätig ist. Das Unternehmen profitiert von einem diversifizierten Vertragsportfolio, starken Ausschreibungskapazitäten und einer soliden operativen Präsenz in mehreren Regionen, was eine hohe Umsatzvisibilität und ein widerstandsfähiges Geschäftsprofil gewährleistet. Zuletzt hat Relobus zwei neue 10-Jahres-Verträge für den öffentlichen Nahverkehr in Warschau (108 Busse) erfolgreich abgeschlossen und kürzlich einen neuen Vertrag in Danzig unterzeichnet, was seine starke Wettbewerbsposition in wichtigen polnischen Ballungsräumen unterstreicht.
Seit der Übernahme durch Mutares im Jahr 2023 hat Relobus eine umfassende operative und finanzielle Transformation durchlaufen. Zu den wichtigsten Initiativen zur Wertschöpfung gehörten die Stärkung des Ausschreibungsmanagements und der Preisdisziplin, die Verbesserung der Kostenkontrolle und der Organisationsstrukturen sowie die Stabilisierung der operativen Leistung.
Der polnische Markt für öffentlichen Nahverkehr bietet attraktive langfristige Fundamentaldaten, die durch Urbanisierung, stabile öffentliche Finanzierungsrahmen und einen wachsenden Fokus auf nachhaltige Mobilität getrieben werden. Vor diesem Hintergrund hat sich Relobus zu einer skalierbaren Plattform mit starkem Wachstumspotenzial entwickelt, die durch langfristige Verträge und eine steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Transportlösungen unterstützt wird.
Mit dem Verkauf demonstriert Mutares erneut die Fähigkeit, Unternehmen antizyklisch in frühen Transformationsphasen zu attraktiven Bewertungen zu erwerben, operativ weiterzuentwickeln und in einem deutlich verbesserten Marktumfeld zu veräußern. Ähnlich wie zuletzt bei Steyr Motors nutzt Mutares beim Exit gezielt Marktphasen mit hoher Nachfrage nach Infrastruktur- und Mobilitäts-Assets, um signifikante Wertsteigerungen zu realisieren.
Mit Infracapital als neuem Eigentümer ist Relobus gut positioniert, um die nächste Entwicklungsphase voranzutreiben, darunter den weiteren Ausbau der Vertragsbasis, die Fortsetzung der Initiativen zur operativen Exzellenz und die weitere Einführung von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
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| EQS News ID: |
2325726 |
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EQS News-Service |
2325726 12.05.2026 CET/CEST
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| 12.05.2026 | Mutares erzielt im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse im Konzern von EUR 1.678,7 Mio. – Unterzeichnete Exit-Transaktionen im Auftaktquartal spiegeln hohe Harvesting-Dynamik wider
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
Mutares erzielt im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse im Konzern von EUR 1.678,7 Mio. – Unterzeichnete Exit-Transaktionen im Auftaktquartal spiegeln hohe Harvesting-Dynamik wider
12.05.2026 / 07:30 CET/CEST
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Mutares erzielt im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse im Konzern von EUR 1.678,7 Mio. – Unterzeichnete Exit-Transaktionen im Auftaktquartal spiegeln hohe Harvesting-Dynamik wider
- Umsatzerlöse aus Beratungsdienstleistungen und Management Fees der Mutares-Holding betragen im ersten Quartal 2026 EUR 24,9 Mio. (Vorjahr: EUR 26,2 Mio.)
- Nettoergebnis der Mutares-Holding lag im ersten Quartal 2026 bei EUR -0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 29,5 Mio.)
- Umsatzerlöse im Konzern steigen um 10 % auf EUR 1.678,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.526,2 Mio.), Adjusted EBITDA bei EUR 11,1 Mio. (Vorjahr: EUR -30,1 Mio.)
- Rekord-Pipeline: Erhöhte Exit-Dynamik mit hohem Erlöspotenzial im weiteren Jahresverlauf erwartet
- Prognose 2026 bekräftigt: Jahresüberschuss der Mutares-Holding von EUR 165 Mio. bis EUR 200 Mio. erwartet
München, 12. Mai 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“ oder „Mutares-Holding“ und, zusammen mit ihren Tochterunternehmen, „Mutares-Konzern“) hat die Zahlen für das erste Quartal 2026 veröffentlicht. Der Auftakt in das Geschäftsjahr 2026 verlief auf der Transaktionsseite bis zum heutigen Veröffentlichungstag sehr vielversprechend mit einer hohen Exit-Dynamik. Der Vorstand von Mutares bekräftigt den mit dem Geschäftsbericht 2025 kommunizierten Ausblick auf das Gesamtjahr sowie den Mittelfristausblick bis 2030.
Weiteres Wachstum auf Konzernebene
Die Umsatzerlöse der Mutares-Holding, die aus Beratungsleistungen und Management Fees aus den Portfoliounternehmen resultieren, erreichten im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2026 EUR 24,9 Mio. (Vorjahr: EUR 26,2 Mio.). Das Nettoergebnis der Mutares-Holding belief sich für die ersten drei Monate 2026 auf EUR -0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 29,5 Mio.). Im Jahresvergleich ist der im Vorjahr erfolgte Teil-Exit bei Steyr Motors zu berücksichtigen.
Der Mutares-Konzern erzielte im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse von EUR 1.678,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1.526,2 Mio.). Der Anstieg ist insbesondere auf die hohe Akquisitionsaktivität zurückzuführen. Das Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird regelmäßig von transaktionsbedingten Effekten wie Gewinnen aus günstigem Erwerb („Bargain Purchase“) der abgeschlossenen Akquisitionen sowie Entkonsolidierungseffekten beeinflusst und belief sich in den ersten drei Monaten 2026 auf EUR 159,4 Mio. (Vorjahr: EUR 379,7 Mio.). Das insbesondere um die transaktionsbedingten Einflüsse bereinigte Adjusted EBITDA[1] lag im ersten Quartal 2026 bei EUR 11,1 Mio. (Vorjahr: EUR -30,1 Mio.). Das Adjusted EBITDA war im ersten Quartal insbesondere von den Neuakquisitionen des Geschäftsjahres 2025, allen voran Kawneer, F.lli Ferrari, sowie von einem weiterhin herausfordernden Umfeld bei Lapeyre und Byldis geprägt. Dem stehen erfreuliche Restrukturierungs- und Entwicklungsfortschritte bei Magirus, Sofinter, Efacec, Donges, SFC Solutions, NEM Energy und Guascor Energy gegenüber.
Rekord-Pipeline auf der Buy- und Sell-Side – weitere Exits eingeleitet
Zu den Highlights auf der Transaktionsseite im ersten Quartal zählt die im Januar 2026 unterzeichnete Vereinbarung zum Erwerb des Geschäftsbereichs Engineering Thermoplastics in Amerika und Europa von SABIC. Das Closing wird Ende des zweiten Quartals 2026 erwartet. Mit diesem Zukauf mit einem Umsatz von rund EUR 2,0 Mrd. sowie einem Eigenkapital von rund EUR 2,0 Mrd. handelt es sich um die größte Akquisition in der Historie von Mutares.
Das erste Quartal war insbesondere von einer beschleunigten Exit-Aktivität geprägt. Mutares konnte mit den erfolgreichen Verkäufen von Kalzip und WIJ Special Media (vormals Teil von Prénatal) weitere Wertrealisierungen beziehungsweise Portfoliooptimierungen erzielen. Zudem unterzeichnete Mutares Vereinbarungen zum Verkauf von inTime Group, Relobus, Conexus und Peugeot Motocycles mit Closings jeweils nach dem Stichtag zum ersten Quartal.
Darüber hinaus verfügt Mutares derzeit über die größte Exit-Pipeline der Unternehmensgeschichte mit mehreren belastbaren und wesentlichen Verkaufsprozessen und erwartet hieraus im weiteren Jahresverlauf zusätzliche attraktive Exits mit erheblichem Wertschöpfungspotenzial, insbesondere bei Beteiligungen aus den Bereichen Defense, Energie und Energieinfrastruktur im Segment Energy & Technology[2].
Optimierung der Segmentzuordnung – insgesamt erfreuliche Entwicklung in den Segmenten
Mutares hat im Zuge der Berichterstattung die Segmentierung des Portfolios nachgeschärft. Die Neusegmentierung der Beteiligungen folgt einer klaren strategischen Logik entlang von Wertschöpfungsketten, Endmärkten und operativen Steuerungsanforderungen. Ziel ist es, die Portfoliounternehmen stärker nach industriellen Logiken statt nach historischen Zuordnungen zu clustern und damit Synergien sowie Transparenz zu erhöhen.
So werden ehemals dem Segment Energy & Technology (bisherige Bezeichnung: Engineering & Technology) zugeordnete Beteiligungen wie Donges Group, Byldis oder Gemini Rail & ADComms in das im Geschäftsjahr 2025 neu geschaffene und nun umbenannte Segment Infrastructure & Defense (bisherige Bezeichnung: Infrastructure & Special Industry) überführt, da ihre Geschäftsmodelle primär infrastrukturelle Anwendungen (Brückenbau, Schienenverkehr, verteidigungsnahe Projekte) adressieren und damit von strukturellem staatlichem Investitionsbedarf profitieren.
Die Umgliederung von Alterga und Nervión Industries aus Goods & Services in Infrastructure & Defense reflektiert deren zunehmende Ausrichtung auf industrielle Dienstleistungen im Energie-, Industrie- und Infrastruktursektor. Damit lassen sich operative Verbesserungsprogramme, Projektgeschäft und Margenprofile besser vergleichen und steuern.
Im Segment Goods & Services verbleiben hingegen klar konsum- und distributionsnahe Geschäftsmodelle wie Hamberger, Prénatal oder Gläserne Molkerei, bei denen Markenführung, Endkundenorientierung und operative Effizienz im Vordergrund stehen.
Die im Januar 2026 unterzeichnete Vereinbarung zum Erwerb des Geschäftsbereichs Engineering Thermoplastics in Amerika und Europa von SABIC bildet die Grundlage des neuen Segments „Chemicals & Materials“, in dem auch Beteiligungen wie Greer Steel (per 31. Dezember 2025 im Segment Engineering & Technology) und Holliday Pigments gebündelt werden. Ziel ist es, eine integrierte Plattform für Werkstoffe, Spezialchemikalien und Vorprodukte aufzubauen. Diese Bündelung folgt der strategischen Stoßrichtung, entlang der Materialwertschöpfung (Metalle, Polymere, Pigmente) Skaleneffekte sowie Cross-Selling-Potenziale zu heben.
In Summe dient die Neusegmentierung somit drei zentralen Zielen: erstens einer klareren strategischen Positionierung der Segmente entlang wachstumsstarker Endmärkte, zweitens der verbesserten operativen Steuerung durch homogenere Geschäftsmodelle und drittens der Schaffung von Plattformen für gezielte Add-on-Akquisitionen und Exit-Optimierung.
Die Umsatzerlöse des Segments Automotive & Mobility[3] beliefen sich für das erste Quartal 2026 auf EUR 699,9 Mio. (Vorjahr: EUR 627,1 Mio.). Ursächlich für den Anstieg waren vor allem die Akquisitionen des Segments, allen voran von Matikon Trim im Geschäftsjahr 2025 als Add-on-Akquisition für Amaneos. Das EBITDA im Segment Automotive & Mobility belief sich für das erste Quartal 2026 auf EUR 17,2 Mio. (Vorjahr: EUR 68,4 Mio.). Das Adjusted EBITDA lag in den ersten drei Monaten 2026 bei EUR 9,1 Mio. (Vorjahr: EUR 30,2 Mio.). Das Adjusted EBITDA konnte – insbesondere aufgrund der verbesserten Profitabilität bei SFC sowie den positiven Ergebnisbeiträgen von Zendra und HST/HSR – positiv beeinflusst werden.
Die Portfoliounternehmen des Segments Energy & Technology3 erzielten im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse von EUR 238,0 Mio. (Vorjahr: EUR 221,7 Mio.). Zur Umsatzentwicklung trugen insbesondere die organischen Umsatzanstiege bei NEM Energy, Efacec und Ganter bei. Das EBITDA belief sich auf EUR 27,2 Mio. (Vorjahr: EUR -16,0 Mio.). Das Adjusted EBITDA belief sich auf EUR 21,5 Mio. (Vorjahr: EUR -14,6 Mio.) und spiegelt unter anderem die positive Entwicklung bei Sofinter, NEM Energy, Efacec, und Guascor Energy mit einem jeweils erfreulichen Anstieg der Profitabilität wider.
Die Beteiligungen des Segments Infrastructure & Defense3 erzielten im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse von EUR 455,1 Mio. (Vorjahr: EUR 392,3 Mio.). Der Anstieg resultiert dabei insbesondere aus den Neuakquisitionen, vor allem von GDL, F.lli Ferrari, Nervión und inTime. Das EBITDA des Segments erreichte EUR 8,3 Mio. (Vorjahr: EUR 367,3 Mio.), das Adjusted EBITDA lag bei EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR -12,7 Mio.).
Die Umsatzerlöse des Segments Goods & Services3 beliefen sich im ersten Quartal 2026 auf EUR 272,3 Mio. (Vorjahr: EUR 286,0 Mio.). In der Umsatzentwicklung des Segments spiegeln sich vor allem die Akquisitionen im Laufe des Geschäftsjahres 2025 wider, allen voran Kawneer, sowie die Akquisition der Mimovrste im ersten Quartal 2026, und gegenläufig die Exits des Geschäftsjahres 2025 sowie die organisch rückläufige Umsatzentwicklung bei Lapeyre und Stuart. Das EBITDA des Segments lag im ersten Quartal 2026 bei EUR 77,8 Mio. (Vorjahr: EUR -39,3 Mio.), das Adjusted EBITDA bei EUR -22,8 Mio. (Vorjahr: EUR 29,6 Mio.). Die Entwicklung ist durch die im Zuge der rückläufigen Umsatzerlöse belasteten Profitabilität bei Stuart und Lapeyre und den negativen Ergebnisbeitrag der Zukäufe aus dem Geschäftsjahr 2025 und dem ersten Quartal 2026 negativ beeinflusst.
Das Segment Chemicals & Materials erzielte im ersten Quartal 2026 Umsatzerlöse von EUR 13,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Im Umsatz wirkte sich der im Februar 2026 abgeschlossene Erwerb von Holliday Pigments positiv aus. Das EBITDA des Segments belief sich für das erste Quartal 2026 auf EUR 26,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Das Adjusted EBITDA betrug EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Hierin spiegelt sich vor allem der noch negative Ergebnisbeitrag der neu erworbenen Greer Steel wider.
Das Adjusted EBITDA fluktuiert signifikant entlang der drei Phasen der Wertschöpfung, die Beteiligungen üblicherweise während ihrer Zugehörigkeit zu Mutares durchlaufen (Realignment, Optimization und Harvesting). Wie in der Vergangenheit wurde die Einteilung des Portfolios in diese drei Phasen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zum ersten Quartal des Geschäftsjahres auf Basis der erzielten Fortschritte in der Transformation und des vorgelegten und genehmigten Budgets angepasst.
| Operative Phase im Rahmen des Wertschöpfungszyklus |
Zugeordnete Beteiligungen zum 31. März 2026 |
Umsatz YTD 03/2026 in EUR Mio. |
Adj. EBITDA[4] YTD 03/2026 in EUR Mio. |
| Realignment |
Automotive & Mobility
Infratructure & Defense
Goods & Services
- Hamberger
- Lapeyre Group
- Mimovrste
- Natura
- Prénatal
Chemicals & Materials
- Greer Steel
- Holliday Pigments
|
194,9 |
-24,4 |
| Optimization |
Automotive & Mobility
- Amaneos (ohne SFC Group)
- FerrAl United Group
- Zendra Systems
Energy & Technology
- Ganter Group
- La Rochette
- Sofinter Group
Infrastructure & Defense
- GDL Group
- Magirus
- Nervión Industries
Goods & Services
- Gläserne Molkerei
- Kawneer EU
- REDO
- Stuart
|
860,7 |
-2,4 |
| Harvesting |
Automotive & Mobility
Energy & Technology
- Efacec
- Guascor Energy
- NEM Energy Group
Infrastructure & Defense
- Alterga
- Donges
- Gemini Rail & ADComms Group
- GoCollective
- inTime
- Kuljettava
- Terranor
Goods & Services
- Conexus
- keeeper Group
- Locapharm
- Palmia
|
624,2 |
29,1 |
Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| Mio. EUR |
Q1 2026 |
Q1 2025 |
| Umsatz |
1.678,7 |
1.526,2 |
| +/- Bestandsveränderungen |
-6,2 |
17,9 |
| Sonstige Erträge |
215,3 |
470,6 |
| Materialaufwand |
-989,2 |
-916,8 |
| Personalaufwand |
-493,1 |
-458,8 |
| Sonstige Aufwendungen |
-246,0 |
-259,4 |
| EBITDA |
159,4 |
379,7 |
| Abschreibungen |
-96,7 |
-97,4 |
| EBIT |
62,8 |
282,2 |
| Finanzergebnis |
-42,2 |
-32,9 |
| Ertragsteuern |
-1,6 |
-1,5 |
| Konzernergebnis |
18,9 |
247,9 |
Verkürzte Konzern-Bilanz
| Mio. EUR |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
| Immaterielle Vermögenswerte |
300,6 |
308,3 |
| Sachanlagen |
1.140,9 |
1.139,6 |
| Nutzungsrechte |
571,8 |
619,6 |
| Sonstige |
191,6 |
202,0 |
| Langfristige Vermögenswerte |
2.204.9 |
2.269,5 |
| |
|
|
| Vorräte |
1.043,0 |
951,9 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
798,8 |
709,3 |
| Kurzfristige Vertragsvermögenswerte |
192,3 |
164,0 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente |
407,1 |
507,0 |
| Zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte |
309,8 |
289,3 |
| Sonstige |
308,4 |
293,2 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
3.059,4 |
2.914,7 |
| |
|
|
| AKTIVA |
5.264,3 |
5.184,2 |
| Mio. EUR |
31.03.2026 |
31.12.2025 |
| Eigenkapital |
593,7 |
567,4 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
854,1 |
853,9 |
| Rückstellungen |
329,5 |
322,0 |
| Sonstige |
106,6 |
115,6 |
| Langfristige Schulden |
1.290,2 |
1.291,5 |
| |
|
|
| Kurzfristige Verbindlicheiten aus Lieferungen und Leistungen |
940,3 |
967,7 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
1.068,8 |
1.106,6 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten |
495,6 |
474,9 |
| Rückstellungen |
182,2 |
200,7 |
| Schulden zu zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte |
140,8 |
121,9 |
| Sonstige |
552,7 |
453,4 |
| Kurzfristige Schulden |
3.380,4 |
3.325,2 |
| |
|
|
| PASSIVA |
5.264,3 |
5.184,2 |
Ausblick bekräftigt
Vor dem Hintergrund der bis zum Aufstellungstag abgeschlossenen und unterzeichneten Transaktionen des laufenden Geschäftsjahres 2026, der Annahmen zu weiteren beabsichtigten Transaktionen im Jahresverlauf sowie der Planungen für die einzelnen Portfoliounternehmen, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 für den Mutares-Konzern einen Anstieg der Umsatzerlöse auf EUR 7,9 Mrd. bis EUR 9,1 Mrd. (Geschäftsjahr 2025: EUR 6,5 Mrd.).
Der Jahresüberschuss der Mutares-Holding wird im Wesentlichen durch Umsatzerlöse aus dem Beratungsgeschäft, Dividenden von Portfoliounternehmen sowie insbesondere auch aus Exit-Erlösen aus dem Verkauf von Beteiligungen beeinflusst. Letztere sollen gemäß der Erwartung des Vorstands auch im Geschäftsjahr 2026 einen überproportionalen Beitrag zum Jahresüberschuss leisten. Insofern geht der Vorstand von Bruttoerlösen (Verkaufspreise) aus den geplanten Exit-Transaktionen, die als Liquiditätszufluss bei der Gesellschaft vereinnahmt werden, im Geschäftsjahr 2026 von deutlich mehr als im Vorjahr aus (Geschäftsjahr 2025: rund EUR 230 Mio.). Auf dieser Basis wird für das Geschäftsjahr 2026 ein Jahresüberschuss für die Gesellschaft in einer Bandbreite von EUR 165 Mio. bis EUR 200 Mio. erwartet.
Die zunehmende Internationalisierung, verbunden mit der Etablierung des neuen Segments „Chemicals & Materials“, eröffnet Mutares zusätzliche Wachstumschancen. Dementsprechend strebt der Vorstand bis zum Geschäftsjahr 2030 ein jährliches Wachstum des Konzernumsatzes um mindestens 25 % an. Parallel dazu soll auch der Jahresüberschuss der Mutares-Holding um mindestens 25 % pro Jahr gesteigert werden. Im Hinblick auf die zuvor kommunizierten Mittelfristziele mit einem Konzernumsatz von EUR 10 Mrd. und einem Jahresüberschuss der Mutares Holding von EUR 200 Mio. bis zum Geschäftsjahr 2028 geht Mutares davon aus, diese damit schon deutlich früher zu erreichen.
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[1] Die Grundlage für die Berechnung des Adjusted EBITDA des Mutares-Konzerns bildet das Konzern-EBITDA, bereinigt um transaktionsbedingte Effekte (Gewinne aus dem günstigen Erwerb von Portfoliounternehmen bzw. Entkonsolidierungsgewinne oder -verluste als Entkonsolidierungseffekte) sowie Restrukturierungs- und sonstige Einmalaufwendungen bzw. -erträge.
[2] Ehemals Engineering & Technology, angepasst zu Q1 2026.
[3] Die Vergleichszahlen für das erste Quartal 2025 wurden entsprechend der neuen Segmentstruktur angepasst.
[4] Die Summe von Zahlen der Segmente oder Wertschöpfungszyklen kann aufgrund von Konsolidierung von den Konzernzahlen abweichen, da einzelne Konsolidierungsebenen weder den Segmenten noch den Wertschöpfungszyklen direkt zugeordnet werden.
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80335 München |
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| EQS News ID: |
2325402 |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2325402 12.05.2026 CET/CEST
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| 08.05.2026 | Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
|
Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe
Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
08.05.2026 / 11:30 CET/CEST
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN, JEDEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA) ("VEREINIGTE STAATEN" ODER "US"), AN EINE US-PERSON IM SINNE DER REGULATION S UNTER DEM US SECURITIES ACT VON 1933 (IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG "SECURITIES ACT") ODER AN EINE IN EINER RECHTSORDNUNG ANSÄSSIGE PERSON VORGESEHEN, IN DER DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE DIESES DOKUMENTS RECHTSWIDRIG WÄRE. DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE DIESES DOKUMENTS IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN (INSBESONDERE IN DEN USA UND IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH) KANN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESES DOKUMENTS.
Mutares unterbreitet freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den ausstehenden Nordic-Bond 2023/2027
München, 8. Mai 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“ oder „Gesellschaft“) gibt heute Einzelheiten zu dem am 28. April 2026 angekündigten freiwilligen öffentlichen Angebot zum Erwerb von bis zu nominal EUR 25.000.000,00 des insgesamt ausstehenden Gesamtnennbetrags von EUR 250.000.000,00 der variabel verzinslichen Anleihe 2023/2027 mit Fälligkeit im März 2027 (ISIN NO0012530965) („Anleihe“) bekannt („Angebot“), was bis zu 10 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags entspricht.
Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen zum Rückkauf anbieten, erhalten einen Kaufpreis von 101,00 % des Nennbetrags je Schuldverschreibung zuzüglich der bis zum Ende der Annahmefrist aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Stückzinsen („Kaufpreis“).
Die Annahmefrist beginnt am 11. Mai 2026 und endet voraussichtlich am 2. Juni 2026 um 16:00 (MESZ) (vorbehaltlich einer Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung nach Ermessen der Gesellschaft). Die Abwicklung und die Zahlung des Kaufpreises werden voraussichtlich am oder um den 5. Juni 2026 erfolgen.
Das Angebot unterliegt den im vollständigen Angebotsdokument vom 8. Mai 2026 („Angebotsdokument“) dargelegten Bedingungen. Das Angebotsdokument ist auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.mutares.com abrufbar.
Pareto Securities AS wurde als Abwicklungsstelle für das Angebot bestellt.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Tokio, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Die Gesellschaft verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
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WICHTIGE HINWEISE
Dieses Dokument enthält wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung in Bezug auf das Angebot getroffen wird. Sollte ein Anleihegläubiger Zweifel haben, welche Maßnahmen er ergreifen sollte, oder sich über die Auswirkungen des Angebots im Unklaren sein, wird ihm empfohlen, sich seinen eigenen finanziellen und rechtlichen Rat, insbesondere mit Blick auf etwaige steuerliche Konsequenzen, von seinem Börsenmakler, Bankmanager, Anwalt, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanz- oder Rechtsberater einzuholen. Jeder Anleihegläubiger, dessen Schuldverschreibungen in seinem Namen von einem Makler, Händler, einer Bank, einer Verwahrerstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Bevollmächtigten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit diesem in Verbindung setzen, wenn er diese Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots andienen möchte. Weder die Gesellschaft noch Pareto Securities AS ("Settlement Agent") noch deren Management, Angestellte oder verbundene Unternehmen geben irgendeine Empfehlung darüber ab, ob Inhaber von Schuldverschreibungen diese im Rahmen des Angebots zum Kauf anbieten sollten.
Angebots- und Vertriebsbeschränkungen
Dieses Dokument stellt keine Aufforderung zur Teilnahme am Angebot in einer Rechtsordnung dar, in der eine solche Aufforderung oder eine Teilnahme an dem Angebot nach den jeweils anwendbaren Wertpapiergesetzen ungesetzlich wäre. Die Veröffentlichung oder Weitergabe dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, werden von der Gesellschaft und dem Settlement Agent aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Vereinigte Staaten
Dieses Dokument ist nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten, an eine US-Person im Sinne der Regulation S unter dem Securities Act oder an eine in einer Rechtsordnung ansässige Person vorgesehen, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe dieses Dokuments rechtswidrig wäre.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Übermittlung per Fax, E-Mail, Telex, Telefon, Internet oder durch andere Formen der elektronischen Kommunikation erfolgt. Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieses Dokuments und alle anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten oder an eine US-Person versandt oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (einschließlich, ohne Einschränkung, durch Depotbanken, Nominierte oder Treuhänder), und die Schuldverschreibungen können im Rahmen des Angebots nicht durch einen solchen Gebrauch, ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von oder in oder durch Personen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, oder durch eine US-Person eingereicht werden. Jede angebliche Andienung von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist ungültig, und jede angebliche Andienung von Schuldverschreibungen, die von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person, einer US-Person, einer Person, die für Rechnung oder zugunsten einer US-Person handelt, oder von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt und Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist ungültig und wird nicht angenommen.
Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot teilnimmt, versichert, dass er (i) keine US-Person ist, (ii) nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist, (iii) nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder (iv) auf nicht-diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist, der nicht von den Vereinigten Staaten aus einen Auftrag zur Teilnahme an dem Angebot erteilt und der keine US-Person ist.
Vereinigtes Königreich
Dieses Dokument und alle anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, werden nicht von einer autorisierten Person im Sinne von § 21 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils gültigen Fassung erstellt, und solche Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer autorisierten Person genehmigt. Dementsprechend werden diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Weitergabe dieser Dokumente und/oder Materialien als Finanzwerbung erfolgt nur an die Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition von Investment Professionals (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Financial Promotion Order") definiert) fallen, oder an andere Personen, an die sie gemäß der Financial Promotion Order rechtmäßig weitergegeben werden darf.
Allgemein
Weder dieses Dokument noch seine elektronische Übermittlung stellt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Abtretungen von Schuldverschreibungen zum Kauf im Rahmen des Angebots werden von Inhabern nicht angenommen), wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. In Rechtsordnungen, in denen das Angebot aufgrund von Wertpapier-, Blue-Sky- oder anderen Gesetzen von einem zugelassenen Makler oder Händler abgegeben werden muss und der Settlement Agent oder eines seiner verbundenen Unternehmen ein solcher zugelassener Makler oder Händler in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt das Angebot als von einem solchen verbundenen Unternehmen in einer solchen Rechtsordnung abgegeben.
Darüber hinaus stellt das Angebot weder (i) einen Prospekt im Sinne von Kapitel 7 des norwegischen Wertpapierhandelsgesetzes (No.: verdipapirhandelloven, (in der jeweils gültigen Fassung) oder der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 ("Prospektverordnung") dar noch ist es (ii) ein Übernahmeangebotsdokument im Sinne von Kapitel 6 des norwegischen Wertpapierhandelsgesetzes. Es wird davon ausgegangen, dass jeder an dem Angebot teilnehmende Inhaber von Schuldverschreibungen bestimmte weitere Zusicherungen in Bezug auf die oben genannten Rechtsordnungen und allgemein gemäß den Angaben im Antragsformular für die Teilnahme am Angebot, das beim Settlement Agent erhältlich ist, abgibt. Ein Angebot zum Rückkauf von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots durch einen Inhaber von Schuldverschreibungen, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht angenommen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach alleinigem und freiem Ermessen im Zusammenhang mit jeder Andienung von Schuldverschreibungen zum Kauf im Rahmen des Angebots zu prüfen, ob die Zusicherungen eines Inhabers von Schuldverschreibungen zutreffend sind, und – sofern eine solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft infolgedessen (aus welchem Grund auch immer) feststellt, dass eine Zusicherung unzutreffend ist – die Andienung insoweit abzulehnen.
08.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2323426 |
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2323426 08.05.2026 CET/CEST
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| 06.05.2026 | Mutares hat Peugeot Motocycles an das Management verkauft
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Verkauf
Mutares hat Peugeot Motocycles an das Management verkauft
06.05.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mutares hat Peugeot Motocycles an das Management verkauft
- Europäischer Hersteller von Premium-Zweirädern und -Dreirädern
- Umsatz von ca. EUR 140 Mio. durch Präsenz in Europa und Asien
München, 6. Mai 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat Peugeot Motocycles, einen traditionsreichen europäischen Hersteller von motorisierten Zwei- und Dreirädern, erfolgreich an das derzeitige Managementteam des Unternehmens verkauft.
Peugeot Motocycles ist eine bekannte Marke mit einer mehr als hundertjährigen Tradition und bietet ein breites Portfolio an Rollern und Motorrädern mit einem starken Fokus auf urbane Mobilitätslösungen. Seit der Übernahme der Mehrheitsbeteiligung durch Mutares im Jahr 2023 hat das Unternehmen eine umfassende operative und strategische Transformation durchlaufen, die darauf abzielt, seine Marktposition zu stärken, die Effizienz zu verbessern und die Grundlage für nachhaltiges Wachstum zu schaffen.
Unter der Eigentümerschaft von Mutares erreichte Peugeot Motocycles mehrere wichtige Meilensteine, um die Marke insbesondere in ihrem Heimatmarkt Frankreich weiter zu etablieren. Dazu gehörten die Übernahme von DAB Motors als Schritt zur Ausweitung der Präsenz im Premium- und Elektromotorradsegment sowie eine kürzlich erfolgte Zusammenarbeit mit dem französischen Motorradhersteller Sherco, die durch die Einführung des neuen XP6 gekennzeichnet war. Neben diesen Initiativen trugen operative Verbesserungen und strukturelle Maßnahmen zu einer fokussierteren und widerstandsfähigeren Organisation bei.
Das Managementteam des Unternehmens, das kürzlich den neuen Pulsion Evo auf den Markt gebracht hat, war auch maßgeblich an der Produktportfoliostrategie und der Internationalisierung der Marke beteiligt und hat starke Entwicklungspläne für die kommenden Jahre.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
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EQS News-Service |
2321794 06.05.2026 CET/CEST
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| 29.04.2026 | Original-Research: Mutares SE & Co. KGaA (von Sphene Capital GmbH): Buy
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Original-Research: Mutares SE & Co. KGaA - von Sphene Capital GmbH
29.04.2026 / 11:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Sphene Capital GmbH zu Mutares SE & Co. KGaA
| Unternehmen: |
Mutares SE & Co. KGaA |
| ISIN: |
DE000A2NB650 |
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| Anlass der Studie: |
Update Report |
| Empfehlung: |
Buy |
| seit: |
29.04.2026 |
| Kursziel: |
EUR 49,00 (bislang: EUR 48,40) |
| Kursziel auf Sicht von: |
36 Monate |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Peter Thilo Hasler, CEFA |
Von hohem Niveau aus weiter aufwärts
Die ausgegebene Management-Guidance wurde im vergangenen Geschäftsjahr 2025 erfüllt. Zudem wurden Unternehmen mit einem kumulierten Jahresumsatz von rund EUR 2,5 Mrd. erworben – darunter der IPO-Kandidat Magirus als Plattform im Bereich einsatzkritischer Spezialfahrzeuge – und die internationale Expansion – unter anderem in China und Nordamerika – vorangetrieben. Für das laufende Geschäftsjahr 2026e erwartet Mutares einen Konzernumsatz zwischen EUR 7,9 und 9,1 Mrd. und für die Holding einen Jahresüberschuss zwischen EUR 165 und 200 Mio. Die Exit-Aktivitäten sollen deutlich über dem Vorjahresniveau von rund EUR 230 Mio. liegen. Wir errechnen aus unserem proprietären Sum-of-the-Parts-Modell ein Kursziel von EUR 49,00 (bislang: EUR 48,40) je Aktie und bestätigen unser Buy-Rating für die Aktien der Mutares.
Das Geschäftsjahr 2025 war mit 17 abgeschlossenen Akquisitionen in allen vier Segmenten erneut von hoher Transaktionsaktivität geprägt. Darüber hinaus wurden für zwei weitere Akquisitionen Vereinbarungen unterzeichnet, bei denen der Vollzug der Transaktion zum Abschlussstichtag jeweils noch ausstand. Aus den Akquisitionen ergaben sich Bargain-Purchase-Erträge in Höhe von EUR 730,8 Mio. (Vj.: EUR 268,9 Mio.). Gleichzeitig hat Mutares im Geschäftsjahr 2025 neun Portfoliounternehmen verkauft, darunter die Beteiligung an Stey Motors, mit einem Bruttoerlös von über EUR 170 Mio. die erfolgreichste Investition in der bisherigen Unternehmensgeschichte. In Summe entstanden daraus Erträge aus Entkonsolidierungen in Höhe von EUR 161,3 Mio. (Vj.: EUR 70,4 Mio., +129,1% YoY). In Verbindung mit Restrukturierungs- und sonstigen Einmalaufwendungen in Höhe von EUR 185,6 Mio. (Vj.: EUR 136,9 Mio.) lag das adjustierte EBITDA im Geschäftsjahr 2025 bei EUR -31,2 Mio. (Vj.: EUR -85,4 Mio.).
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Mutares_UpdateReport20260429
Kontakt für Rückfragen:
Peter Thilo Hasler, CEFA +49 (152) 31764553 peter-thilo.hasler@sphene-capital.de
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2317864 29.04.2026 CET/CEST
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| 28.04.2026 | Mutares mit deutlichem Sprung beim Konzernumsatz – Ambitionierte Ziele bis 2030 – Erfolgreiche Kapitalerhöhung und US-Expansion werden weiteres Wachstum treiben
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Mutares SE & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
Mutares mit deutlichem Sprung beim Konzernumsatz – Ambitionierte Ziele bis 2030 – Erfolgreiche Kapitalerhöhung und US-Expansion werden weiteres Wachstum treiben
28.04.2026 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mutares mit deutlichem Sprung beim Konzernumsatz – Ambitionierte Ziele bis 2030 – Erfolgreiche Kapitalerhöhung und US-Expansion werden weiteres Wachstum treiben
- Jahresüberschuss der Mutares-Holding im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 130,4 Mio. (Vorjahr: EUR 108,3 Mio.) gesteigert
- Umsatzerlöse im Konzern steigen auf EUR 6,5 Mrd. (Vorjahr: EUR 5,3 Mrd.), EBITDA erhöht auf EUR 675,3 Mio. (Vorjahr: EUR 117,1 Mio.), Adjusted EBITDA auf EUR -31,2 Mio. (Vorjahr: EUR -85,4 Mio.) verbessert
- Prognose sieht für Geschäftsjahr 2026 Konzernumsatz zwischen EUR 7,9 Mrd. und EUR 9,1 Mrd. und Jahresüberschuss von EUR 165 Mio. bis EUR 200 Mio. der Mutares-Holding vor
- Mittelfristziele bis 2030: Wachstum von mindestens 25 % pro Jahr beim Konzernumsatz sowie beim Jahresüberschuss in der Mutares-Holding
- Kapitalerhöhung insbesondere für weitere Expansion erfolgreich abgeschlossen – starkes Wachstum in den USA und Asien erwartet
München, 28. April 2026 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“, „Mutares-Holding“ oder „Gesellschaft“ und, zusammen mit ihren Tochterunternehmen, „Mutares-Konzern“) hat heute den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 mit dem vom Abschlussprüfer mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschluss und zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht vorgelegt. Das Unternehmen blickt trotz bestehender konjunktureller und geopolitischer Unsicherheiten vor dem Hintergrund der forcierten internationalen Expansion optimistisch in die Zukunft.
Jahresüberschuss der Mutares-Holding auf EUR 130,4 Mio. gesteigert
Die Umsatzerlöse der Mutares-Holding, die aus Beratungsleistungen an verbundene Unternehmen und Management Fees resultieren, erreichten im Geschäftsjahr 2025 EUR 106,2 Mio. (Vorjahr: EUR 109,8 Mio.). Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Mutares-Holding lag im Geschäftsjahr 2025 bei EUR 130,4 Mio. (Vorjahr: EUR 108,3 Mio.). Wesentlichen Einfluss auf die Steigerung des Ergebnisses hatte die verstärkte Exit-Aktivität im Berichtszeitraum, wobei der vollständige Ausstieg bei Steyr Motors die herausragende und maßgeblich ergebnisbeeinflussende Transaktion im Geschäftsjahr 2025 darstellte.
Der Mutares-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2025 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 6,5 Mrd. (Vorjahr: EUR 5,3 Mrd.). Das Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) nach IFRS belief sich auf EUR 675,3 Mio. (Vorjahr: EUR 117,1 Mio.), unter anderem beeinflusst durch Gewinne aus günstigem Erwerb („Bargain Purchase“) und den positiven Beiträgen der Exits des Geschäftsjahres. Das insbesondere um die Einflüsse aus regelmäßigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios bereinigte Adjusted EBITDA konnte auf EUR -31,2 Mio. (Vorjahr: EUR -85,4 Mio.) verbessert werden. Das Adjusted EBITDA war insbesondere von den Neuakquisitionen des Geschäftsjahres, allen voran Buderus, sowie von einem weiterhin herausfordernden Umfeld bei Lapeyre und Byldis geprägt. Dem stehen ausgesprochen erfreuliche Restrukturierungs- und Entwicklungsfortschritte bei Efacec, Donges, SFC Solutions und Guascor Energy gegenüber.
Signifikanter Ausbau und Internationalisierung des Portfolios
Mutares hat den Ausbau des Portfolios im Berichtsjahr mit hoher Geschwindigkeit vorangetrieben. Im Fokus standen skalierbare Plattform-Investments, gezielte Add-on-Akquisitionen sowie die konsequente Internationalisierung – insbesondere in China und den USA. Mit den Akquisitionen des Geschäftsjahres 2025 hat Mutares Unternehmen mit einem kumulierten Jahresumsatz von rund EUR 2,5 Mrd. erworben und damit die Basis des Konzerns deutlich verbreitert.
Ein zentrales Highlight im Geschäftsjahr 2025 stellt der Erwerb von Magirus als neue Plattform im Bereich einsatzkritischer Spezialfahrzeuge im Segment Infrastructure & Special Industry dar. Die global etablierte Marke steht für technologische Exzellenz, eine starke internationale Marktposition und ein robustes Endmarktprofil. Durch die Add-on-Akquisition von Achleitner wurde die strategische Positionierung zusätzlich geschärft: Das Portfolio wird gezielt um Verteidigungs- und Sicherheitsfahrzeuge erweitert, wodurch sich der adressierbare Markt deutlich vergrößert und zusätzliche Synergien in Vertrieb und Internationalisierung entstehen.
Parallel dazu wurde die internationale Expansion konsequent beschleunigt. In China stärkte Mutares mit der Mehrheitsübernahme von HSR/HST als Add-on-Akquisition für Amaneos die Präsenz in einem der weltweit dynamischsten Automotive-Märkte. In Nordamerika wurde die Expansion durch die Akquisition von TSM für die FerrAl United Group weiter vorangetrieben und die industrielle Kompetenz im Bereich Präzisionskomponenten gezielt ausgebaut.
In Summe hat Mutares damit die Umsatzbasis signifikant verbreitert und die Diversifikation des Portfolios weiter erhöht.
Intensivierte Exit-Aktivitäten unterstreichen Wertschöpfungskraft
Mit zahlreichen Exit-Transaktionen hat Mutares die Leistungsfähigkeit des Geschäftsmodells auch im Geschäftsjahr 2025 eindrucksvoll bestätigt. Im Mittelpunkt standen mit Steyr Motors und Terranor zwei herausragende Kapitalmarkttransaktionen. Der vollständige Exit bei der erstgenannten Gesellschaft ist dabei ein besonderer Meilenstein als die erfolgreichste Investition in der Unternehmensgeschichte. Nach dem erfolgreichen Börsengang von Steyr Motors im Geschäftsjahr 2024 und einer schrittweisen Reduzierung der Beteiligung veräußerte Mutares im November 2025 den verbliebenen Anteil von 23 % im Rahmen einer stark nachgefragten Privatplatzierung vollständig an institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland. Über die gesamte Haltedauer erzielte Mutares einen Bruttoerlös von über EUR 170 Mio. sowie einen ROIC deutlich oberhalb der Zielspanne.
Auch bei Terranor konnte Mutares signifikante Werte realisieren. Mit dem Börsengang am Nasdaq First North Growth Market in Stockholm im Juni 2025 wurde Terranor erfolgreich am Kapitalmarkt positioniert. In einem ersten Schritt veräußerte Mutares 25 % der Anteile, gefolgt von einer weiteren Platzierung im Dezember 2025, wodurch der Anteil auf 57 % reduziert wurde. Beide Transaktionen stießen auf starke Nachfrage nationaler und internationaler Investoren und führten ebenfalls zu einem ROIC klar oberhalb der Zielspanne.
Mit dem Verkauf von Fuentes kurz vor dem Jahreswechsel hat Mutares einmal mehr die Fähigkeit unter Beweis gestellt, Unternehmen mit soliden Geschäftsmodellen und attraktiven Marktpositionen zu identifizieren und innerhalb von kürzester Zeit dank der Umsetzung entscheidender operativer Verbesserungen eine erhebliche Wertsteigerung zu realisieren.
Diese hohe Exit-Dynamik setzte sich auch im laufenden Geschäftsjahr 2026 fort. So konnten mit dem erfolgreichen Verkauf von Kalzip, WIJ Special Media (vormals Teil von Prénatal) und der inTime Group sowie der unterzeichneten Vereinbarungen zum Verkauf von Relobus und Conexus das Portfolio optimiert beziehungsweise weitere Wertrealisierungen erzielt werden. Darüber hinaus erwartet Mutares im weiteren Jahresverlauf zusätzliche attraktive Exits mit erheblichem Wertschöpfungspotenzial, insbesondere bei Beteiligungen aus den Bereichen Defense, Energie und Energieinfrastruktur im Segment Engineering & Technology.
Neu-Segmentierung des Portfolios im Geschäftsjahr 2025 umgesetzt
Im Laufe des Geschäftsjahres 2025 hat Mutares als Reaktion auf veränderte Anforderungen im Marktumfeld und insbesondere innerhalb des Portfolios durch die realisierten Akquisitionen und Exit-Transaktionen die Neusegmentierung des Portfolios umgesetzt. Ziel ist es, die strategische Steuerung und das operative Management der Portfoliounternehmen noch stärker an den operativen Geschäftsmodellen auszurichten.
Kern der neuen Struktur war die Einführung des Segments Infrastructure & Special Industry, das Portfoliounternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur sowie weiterer hoch-spezialisierter Industrien, unter anderem im Verteidigungsbereich, bündelt. Die Beteiligungen des bisherigen Segments Retail & Food wurden dem erweiterten Segment Goods & Services zugeordnet, das nun zyklische Konsum- und Dienstleistungsunternehmen thematisch konsistent zusammenfasst. Automotive & Mobility bleibt als frühzyklisches Segment bestehen, während Engineering & Technology weiterhin die spätzyklischen Industrien abdeckt.
Teils erfreuliche operative Entwicklung im Mutares-Portfolio
In einem teilweise weiterhin herausfordernden Marktumfeld, insbesondere im Segment Automotive & Mobility sowie in Teilen des Segments Goods & Services, haben die Portfoliounternehmen von Mutares im Geschäftsjahr 2025 umfassende Restrukturierungs- und Transformationsprogramme initiiert und/oder weiter umgesetzt. Beteiligungen wie Efacec, NEM Energy Group, Magirus und Donges SteelTec profitieren dabei von einer positiven Dynamik mit starkem Auftragseingang und in der Folge steigender Profitabilität. Das Marktumfeld bleibt äußerst attraktiv: Die zunehmende Elektrifizierung im Zuge der Energiewende, der durch künstliche Intelligenz getriebene steigende Strombedarf sowie deutlich erhöhte Verteidigungsbudgets sorgen für eine nachhaltig hohe Nachfrage. Gleichzeitig führt der wachsende Wettbewerb um qualitativ hochwertige Assets zu steigenden Bewertungen, wodurch sich zusätzliche attraktive Exit-Möglichkeiten mit erheblichem Wertsteigerungspotenzial eröffnen.
Die Beteiligungen des Segments Automotive & Mobility waren im Berichtszeitraum weiterhin mit teilweise kurzfristigen Stornierungen bzw. Verschiebungen von Abrufen der Automobilhersteller konfrontiert. Dennoch konnten die Umsatzerlöse des Segments im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 2.506,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2.223,2 Mio.) gesteigert werden. Ursächlich für den Anstieg waren vor allem die Akquisitionen des Segments, allen voran von SFC Climate als Add-on-Akquisition für die SFC Group zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 sowie von Matikon im Vorjahr bzw. Matikon Trim im Geschäftsjahr 2025 als Add-on-Akquisitionen für Amaneos. Das EBITDA des Segments beläuft sich auf EUR 109,4 Mio. (Vorjahr: EUR 130,1 Mio.) und wurde durch die Gewinne aus günstigem Erwerb („Bargain Purchase“) in Höhe von EUR 208,2 Mio. (Vorjahr: EUR 219,7 Mio.) beeinflusst. Das Adjusted EBITDA konnte – insbesondere aufgrund der verbesserten Profitabilität bei LMS sowie den positiven Ergebnisbeiträgen der neu erworbenen SFC Climate und TSM (FerrAl United Group) – auf EUR -8,9 Mio. (Vorjahr: EUR -45,9 Mio.) verbessert werden.
Die Beteiligungen im Segment Engineering & Technology[1] erzielten im Geschäftsjahr 2025 Umsatzerlöse von EUR 1.337,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1.181,0 Mio.). Neben dem ganzjährigen Einbezug der im Laufe des Vorjahres erworbenen Sofinter Group trugen auch die organischen Umsatzanstiege bei Efacec Group und Donges Group hierzu bei. Gegenläufig waren die Umsatzerlöse bei Byldis im Kontext einer nach wie vor schwachen Baukonjunktur gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Das EBITDA des Segments erreichte EUR 270,3 Mio. (Vorjahr: EUR -49,0 Mio.) und wurde unter anderem vom erfolgreichen Teil-Exit von Steyr Motors beeinflusst. Das Adjusted EBITDA von EUR 35,3 Mio. (Vorjahr: EUR -9,9 Mio.) spiegelt unter anderem die positive Entwicklung bei Efacec, Guascor Energy und Donges Group mit einem jeweils erfreulichen Anstieg der Profitabilität wider.
Die Beteiligungen des im Geschäftsjahr 2025 neu geschaffenen Segments Infrastructure & Special Industry erzielten im Berichtsjahr Umsatzerlöse von EUR 1.235,5 Mio. (Vorjahr: EUR 275,3 Mio.). Der Anstieg resultiert dabei insbesondere aus den Neuakquisitionen, vor allem von Magirus, Buderus Edelstahl und Nervión. Das EBITDA des Segments erreichte EUR 255,9 Mio. (Vorjahr: EUR 16,7 Mio.) und wurde maßgeblich beeinflusst von den Gewinnen aus günstigem Erwerb („Bargain Purchase“) der Akquisitionen, insbesondere von Magirus und Buderus Edelstahl. Das Adjusted EBITDA lag im Berichtszeitraum bei EUR -14,4 Mio. (Vorjahr: EUR 17,1 Mio.) und spiegelt insbesondere den negativen Ergebnisbeitrag von Buderus wider, während andere der neu akquirierten Beteiligungen des Segments, insbesondere Kuljettava, bereits positiv beitrugen und Terranor Group die Profitabilität gegenüber dem Vorjahr gesteigert hat.
Die Umsatzerlöse des Segments Goods & Services beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf EUR 1.404,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1.581,9 Mio.). Der Rückgang aufgrund der Exits des Geschäftsjahres und des Vorjahres sowie der organisch rückläufigen Umsatzentwicklung bei Lapeyre und Stuart konnte durch die Neuakquisitionen nicht vollständig kompensiert werden. Das EBITDA des Segments belief sich auf EUR 42,5 Mio. (Vorjahr: EUR 17,8 Mio.), wobei die Entwicklung im laufenden Jahr und im Vorjahr jeweils von Effekten aus Erwerben und Exits begünstigt war – im Berichtszeitraum durch den Teil-Exit bei Locapharm und im Vorjahr durch den Exit von Frigoscandia. Das Adjusted EBITDA beläuft sich für das Berichtsjahr auf EUR -50,6 Mio. (Vorjahr: EUR -51,8 Mio.), wobei die Entwicklung durch die im Zuge der rückläufigen Umsatzerlöse belasteten Profitabilität bei Stuart und Lapeyre und den negativen Ergebnisbeitrag von Natura negativ beeinflusst wurde, während andere Beteiligungen des Segments, allen voran GoCollective und Alterga, einen erfreulichen Anstieg beim Adjusted EBITDA gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufweisen.
Das Adjusted EBITDA fluktuiert signifikant entlang der drei Phasen der Wertschöpfung, die Beteiligungen üblicherweise während ihrer Zugehörigkeit zu Mutares durchlaufen (Realignment, Optimization und Harvesting). Wie in der Vergangenheit wurde die Einteilung des Portfolios in diese drei Phasen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zum ersten Quartal des Geschäftsjahres auf Basis der erzielten Fortschritte in der Transformation und des vorgelegten und genehmigten Budgets angepasst.
| Operative Phase im Rahmen des Wertschöpfungszyklus |
Zugeordnete Beteiligungen zum 31. Dezember 2025 |
Umsatz FY 2025 in EUR Mio. |
Adj. EBITDA[2] FY 2025 in EUR Mio. |
| Realignment |
Automotive & Mobility
- Peugeot Motocycles Group
- Zendra Systems
Engineering & Technology
- Byldis
- Efacec
- Kawneer Group
- Sofinter Group
Infrastructure & Special Industry
- GDL Anläggning & Miljö
- Greer Steel[3]
- inTime Group
- Kuljettava
- Magirus Group
- Nervión Industries
Goods & Services
- Alterga
- Fratelli Ferrari
- Gläserne Molkerei
- Locapharm
- Natura
- Prénatal
- Stuart
|
2.008,7 |
-161,3 |
| Optimization |
Automotive & Mobility
- Amaneos Group
- FerrAl United Group
Engineering & Technology
- Ganter Group
- Gemini Rail und ADComms Group
- La Rochette Cartonboard
Goods & Services
|
2.674,8 |
10,1 |
| Harvesting |
Automotive & Mobility
Engineering & Technology
- Donges Group
- Guascor Energy
- NEM Energy Group
Infrastructure & Special Industry
Goods & Services
- Conexus
- GoCollective und ReloBus
- keeeper Group
- Palmia
- REDO
|
1.804,8 |
116,7 |
Dividendenvorschlag von EUR 2,00 je Aktie
Mutares verfolgt eine Dividendenpolitik, die die Anteilseigner unmittelbar und kontinuierlich am Unternehmenserfolg beteiligt und gleichzeitig die Finanzierung der weiteren Expansion und des Wachstums der Gruppe unterstützt. Für das Geschäftsjahr 2025 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der am 3. Juli 2026 stattfindenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von insgesamt EUR 2,00 je Aktie vor, die Mutares als Mindestdividende versteht. Sollten in der Zukunft Exits mit wesentlichem Ergebnis- und Liquiditätsbeitrag abgeschlossen werden, beabsichtigt Mutares, die Anteilseigner darüber hinaus mit einer Performance-Dividende am Erfolg partizipieren zu lassen.
Nichteinhaltung einer Finanzkennzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2025 und Verzicht auf eine Überprüfung vor dem 30. Juni 2026
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine in den Anleihebedingungen der Anleihe 2023/2027 (ISIN NO0012530965) sowie Anleihe 2024/2029 (ISIN NO0013325407) enthaltene Bedingung zum Verhältnis von Konzern-Nettoverschuldung zu Konzern-Eigenkapital nicht eingehalten. Der Vorstand geht aufgrund der bereits unterzeichneten Erwerbe von Wartsila Gas Solutions und dem ETP Geschäft von SABIC davon aus, dass die Finanzkennzahl zu Ende Juni 2026 wieder eingehalten und signifikant unterschritten wird. Mutares hat daher den Anleihegläubiger gemäß eines in den Anleihebedingungen vorgesehenen schriftlichen Verfahrens („Written Resolution“) um Verzicht auf die Einhaltung der Finanzkennzahl bezogen auf Konzern-Nettoverschuldung zu Konzern-Eigenkapital für das Geschäftsjahr 2025 ersucht und große Zustimmung erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Überprüfung der Einhaltung dieser Finanzkennzahl bis einschließlich 29. Juni 2026 verzichtet.
Weitere Reduzierung der Mutares-Anleihen geplant
Bezogen auf die Verschuldung der Mutares-Holding ist geplant, den ausstehenden Nominalbetrag unter den beiden Anleihen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 auf einen Nominalbetrag von derzeit EUR 385 Mio. auf EUR 250 Mio. bis EUR 300 Mio. zu reduzieren. Dazu beabsichtigt der Vorstand, beginnend mit dem zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2026 pro Quartal jeweils mindestens EUR 25 Mio. der Anleihe 2023/2027 zurückzuerwerben.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt Mutares, den Gläubigern der Anleihe 2023/2027 im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots („Angebot“) einen Teilrückkauf der Anleihe 2023/2027 im Umfang von bis zu EUR 25 Mio. (vorbehaltlich einer Anpassung des Volumens) gegen Barzahlung anzubieten. Die Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 8. Mai 2026. Der Rückkaufpreis im Rahmen des Angebots wird in den Angebotsunterlagen bekannt gegeben.
Die Gesellschaft wird vor Beginn der Angebotsfrist weitere Einzelheiten zum Angebot auf ihrer Website (https://ir.mutares.com/) veröffentlichen.
Wichtige strategische Weichenstellungen nach dem Bilanzstichtag – neues Segment als zusätzlicher Wachstumsmotor
Nach dem Bilanzstichtag hat Mutares entscheidende strategische Weichen für die nächste Entwicklungsphase des Konzerns gestellt. Im Mittelpunkt steht dabei eine transformative Akquisition, die die industrielle Aufstellung des Unternehmens nachhaltig erweitert.
Mit der im Januar 2026 unterzeichneten Vereinbarung zum Erwerb des Geschäftsbereichs Engineering Thermoplastics in Amerika und Europa von SABIC setzt Mutares einen bedeutenden Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Das Closing wird im zweiten Quartal 2026 erwartet. Mit einem Umsatz von rund EUR 2,0 Mrd. sowie einem Eigenkapital von rund EUR 2,0 Mrd. handelt es sich um die größte Akquisition in der Historie von Mutares.
Die Transaktion bildet zugleich die Grundlage für die Gründung des neuen Segments „Chemicals & Materials“ im Geschäftsjahr 2026, mit dem Mutares erstmals in bedeutendem Umfang in den Bereich Spezialchemikalien und Hochleistungswerkstoffe eintritt. Das neue Segment schafft eine zusätzliche, global ausgerichtete Wachstumssäule mit starker Präsenz insbesondere in Nord- und Südamerika. Die breite Kundenbasis in attraktiven Industrien sowie etablierte Premium-Marken bieten hervorragende Voraussetzungen, um operative Exzellenz, Innovation und nachhaltige Wertschöpfung im neuen Segment voranzutreiben. Ergänzt wird der Aufbau des Segments durch weitere Transaktionen, darunter Venator Ultramarine Blue Pigments.
Mit der im April 2026 erfolgreich abgeschlossenen Kapitalerhöhung mit Bruttoerlösen von EUR 105 Mio. hat Mutares zudem die entscheidenden Weichen gestellt, um im Zuge der forcierten US-Expansion weiteres Wachstum zu generieren und das erfolgreiche Geschäftsmodell auszuweiten. Zusätzlich zum bereits aktiven Standort in Chicago plant Mutares die Eröffnung eines zweiten Standorts in den USA, um das Potenzial, das sich auf dem US-Markt bietet, maximal auszuschöpfen. Die aktuelle Transaktionspipeline in den USA umfasst attraktive Akquisitionsmöglichkeiten mit einem Umsatzvolumen von insgesamt rund EUR 4,8 Mrd. Erste Effekte der US-Expansion sind mit den im April 2026 unterzeichneten Vereinbarungen zum Erwerb von zwei Zulieferunternehmen von Magna, um Amaneos und FerrAl United, insbesondere die HiLo Group, zu stärken, bereits erkennbar.
Prognose 2026 und Mittelfristausblick
Vor dem Hintergrund der bis zum Aufstellungstag abgeschlossenen und unterzeichneten Transaktionen des laufenden Geschäftsjahres 2026, der Annahmen zu weiteren beabsichtigten Transaktionen im Jahresverlauf sowie der Planungen für die einzelnen Portfoliounternehmen, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2026 für den Mutares-Konzern einen Anstieg der Umsatzerlöse auf EUR 7,9 Mrd. bis EUR 9,1 Mrd. (Geschäftsjahr 2025: EUR 6,5 Mrd.).
Der Jahresüberschuss der Mutares-Holding wird im Wesentlichen durch Umsatzerlöse aus dem Beratungsgeschäft, Dividenden von Portfoliounternehmen sowie insbesondere auch aus Exit-Erlösen aus dem Verkauf von Beteiligungen beeinflusst. Letztere sollen gemäß der Erwartung des Vorstands auch im Geschäftsjahr 2026 einen überproportionalen Beitrag zum Jahresüberschuss leisten. Insofern geht der Vorstand von Bruttoerlösen (Verkaufspreise) aus den geplanten Exit-Transaktionen, die als Liquiditätszufluss bei der Gesellschaft vereinnahmt werden, im Geschäftsjahr 2026 von deutlich mehr als im Vorjahr aus (Geschäftsjahr 2025: rund EUR 230 Mio.). Auf dieser Basis wird für das Geschäftsjahr 2026 ein Jahresüberschuss für die Gesellschaft in einer Bandbreite von EUR 165 Mio. bis EUR 200 Mio. erwartet.
Die zunehmende Internationalisierung, verbunden mit der Etablierung des neuen Segments „Chemicals & Materials“, eröffnet Mutares zusätzliche Wachstumschancen. Dem entsprechend strebt der Vorstand bis zum Geschäftsjahr 2030 ein jährliches Wachstum des Konzernumsatzes um mindestens 25 % an. Parallel dazu soll auch der Jahresüberschuss der Mutares-Holding um mindestens 25 % pro Jahr gesteigert werden. Im Hinblick auf die zuvor kommunizierten Mittelfristziele mit einem Konzernumsatz von EUR 10 Mrd. und einem Jahresüberschuss der Mutares Holding von EUR 200 Mio. bis zum Geschäftsjahr 2028 geht Mutares davon aus, diese damit schon deutlich früher zu erreichen.
Webcast heute um 14:00 Uhr
Für Analysten, Investoren und Pressevertreter wird heute um 14:00 Uhr (MESZ) ein Webcast in englischer Sprache stattfinden. Anmeldungen hierfür sind möglich per E-Mail an ir@mutares.de.
Die per Webcast gezeigte Präsentation kann im Anschluss unter https://ir.mutares.de/veroeffentlichungen/ heruntergeladen werden.
Der Geschäftsbericht 2025 der Mutares SE & Co. KGaA steht unter www.mutares.com im Bereich Investor Relations als Download zur Verfügung.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Tokio, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Das Unternehmen verfolgt eine nachhaltige Mindest-Dividendenpolitik.
Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören dem Auswahlindex SDAX an.
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[1] Die Vorjahreswerte wurden der neuen Segmentstruktur entsprechend angepasst.
[2] Die Summe der dargestellten Finanzkennzahlen der Segmente oder Wertschöpfungszyklen weichen aufgrund von Konsolidierungseffekten von den Finanzkennzahlen des Konzerns insgesamt ab, da einzelne Konsolidierungsebenen weder den Segmenten noch den Wertschöpfungszyklen direkt zugeordnet werden können.
[3] Ab 2026 wird die Gesellschaft dem Segment Chemicals & Materials zugeordnet.
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