| 19.12.2025 | q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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q.beyond AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
q.beyond AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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q.beyond AG
Köln
Wertpapierkennnummer 513700 / ISIN DE0005137004
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der am Freitag, den 30. Januar 2026, um 10:00 Uhr (MEZ) (= 9:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) im KOMED im MediaPark, Im MediaPark 7, 50670 Köln, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
1 Nachfolgend aus Vereinfachungsgründen zusammen als „Aktionäre“ bezeichnet.
| 1. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG und entsprechende Änderung der Satzung
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagene Herabsetzung des Grundkapitals von 124.579.487,00 Euro um 2,00 Euro im Wege der Einziehung von zwei Aktien durch die Gesellschaft ist eine vorgeschaltete Maßnahme, um die nachstehend unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins (5:1) zu ermöglichen. Nach der gemäß diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgenden Einziehung besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung von fünf zu eins (5:1) teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Die zwei einzuziehenden Stückaktien sind vollständig eingezahlt und werden der Gesellschaft durch einen Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der auf die zwei eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.487,00 Euro, eingeteilt in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Variante i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG um 2,00 Euro auf 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von zwei Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie (insgesamt somit 2,00 Euro), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt 2,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt.
Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, bei der unter Tagesordnungspunkt 2 zur Beschlussfassung vorgesehenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen und den Herabsetzungsbetrag in die Kapitalrücklage einzustellen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 124.579.485,00 (in Worten: einhundertvierundzwanzig Millionen fünfhundertneunundsiebzigtausendvierhundertfünfundachtzig Euro) und ist in 124.579.485 Stammaktien, jeweils als Stückaktien, eingeteilt.“
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| 2. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten, der Einstellung in die Kapitalrücklage sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro und entsprechende Änderung der Satzung
Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins (5:1) zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung des darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft sowie der Stabilisierung des Börsenkurses über 1,00 Euro herabgesetzt werden.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 weist einen Bilanzverlust in Höhe von 57.800.126,68 Euro, die ungeprüfte handelsrechtliche Zwischenbilanz der Gesellschaft zum 30. September 2025 einen Verlust in Höhe von 58.713.745,99 Euro aus.
Aufgrund des Bilanzverlusts ist trotz hoher Liquidität weder eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre noch die Durchführung eines Aktienrückkaufs möglich. Durch die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien soll der Bilanzverlust der Gesellschaft beseitigt und ein darüberhinausgehender Betrag in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt werden. Damit sollen die Voraussetzungen für künftige Ausschüttungen und Aktienrückkäufe geschaffen werden. Durch die Aktienzusammenlegung im Verhältnis fünf zu eins (5:1) ist zu erwarten, dass sich der seit längerem unter 1,00 Euro liegende Börsenkurs der Aktie entsprechend erhöht. Mit der Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie steigt die Wahrnehmung und Attraktivität der Aktie am Kapitalmarkt und die Gesellschaft wird perspektivisch in die Lage versetzt, sich bei Bedarf gegebenenfalls auch über den Kapitalmarkt zu finanzieren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Das nach vorheriger Einziehung von zwei Aktien (gemäß Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Januar 2026) bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 124.579.485,00 Euro, eingeteilt in 124.579.485 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sowie zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von 1,00 Euro je Aktie um 99.663.588,00 Euro auf 24.915.897,00 Euro herabgesetzt.
Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien. Die Kapitalherabsetzung wird im Verhältnis fünf zu eins (5:1) durchgeführt, sodass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Herabsetzungsbetrag in Höhe von 99.663.588,00 Euro dient dem Ausgleich eines Verlusts in Höhe von 58.713.745,99 Euro und der Einstellung des darüberhinausgehenden Betrages in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft.
Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch fünf teilbare Anzahl an Aktien hält, werden auf Veranlassung der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| b) |
§ 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 24.915.897,00 (in Worten: vierundzwanzig Millionen neunhundertfünfzehntausendachthundertsiebenundneunzig Euro) und ist in 24.915.897 Stammaktien, jeweils als Stückaktien, eingeteilt.“
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| c) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, die Kapitalherabsetzung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass diese erst in das Handelsregister eingetragen wird, nachdem die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 1 in das Handelsregister eingetragen und die Einziehung der zwei Aktien durchgeführt worden ist.
Die ungeprüfte handelsrechtliche Zwischenbilanz zum 30. September 2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
und während der Hauptversammlung zugänglich.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Anpassung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft an die Kapitalherabsetzung und entsprechende Änderung der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000,00 Euro mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025) und die Satzung in § 4 Abs. 2 entsprechend angepasst. Von der Ermächtigung hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2025 und die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 8 erteilte Ermächtigung des Vorstands sollen in ihrem Umfang entsprechend der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026, also im Verhältnis fünf zu eins (5:1), herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025), wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister der Gesellschaft und deren Durchführung dahingehend beschränkt, dass der Vorstand lediglich ermächtigt ist, das Grundkapital bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 7.400.000,00 Euro zu erhöhen. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert. |
| b) |
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 21. Mai 2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 7.400.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).“
Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 2 der Satzung unverändert.
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| c) |
Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss über die Anpassung des Genehmigten Kapitals 2025 so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass dieser nur in das Handelsregister eingetragen wird, wenn zuvor die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und die Kapitalherabsetzung durchgeführt worden ist. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Anpassung des bedingten Kapitals der Gesellschaft an die Kapitalherabsetzung und entsprechende Änderung der Satzung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 37.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Von dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zugleich hat die Hauptversammlung am 22. Mai 2025 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 37.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 37.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 9 der ordentlichen Hauptversammlung bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I) und die Satzung in § 4 Abs. 3 entsprechend zu ändern.
Das Bedingte Kapital I und die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 9 erteilte Ermächtigung des Vorstands sollen in ihrem Umfang entsprechend der Kapitalherabsetzung gemäß dem Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026, also im Verhältnis fünf zu eins (5:1), herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| a) |
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Mai 2025 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 Euro mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 37.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren, wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister und deren Durchführung dahingehend beschränkt, dass den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) nur noch auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 7.400.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch „Anleihebedingungen“) gewährt werden können. Im Übrigen bleibt die Ermächtigung unverändert. |
| b) |
Das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung (Bedingtes Kapital I) wird mit Wirkung auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister und deren Durchführung von derzeit bis zu 37.000.000,00 Euro auf bis zu 7.400.000,00 Euro herabgesetzt. Im Übrigen bleiben die Regelungen zum Bedingten Kapital I unverändert. |
| c) |
§ 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 7.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 7.400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).“
Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 3 der Satzung unverändert.
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| d) |
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden angewiesen, den Beschluss über die Anpassung des Bedingten Kapitals I so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass dieser nur in das Handelsregister eingetragen wird, wenn zuvor die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung vom 30. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und die Kapitalherabsetzung durchgeführt worden ist. |
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| II. |
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 23. Januar 2026, 24:00 Uhr (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), auf einem der nachfolgend bezeichneten Wege bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter
angebotenen passwortgeschützten HV-Portals
postalisch an nachstehende Adresse
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q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail an |
anmeldestelle@hce-consult.de |
erfolgen.
Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden den Aktionären mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übersandt.
Alle spätestens zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also am 9. Januar 2026, 0:00 Uhr) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft die persönlichen Einladungsunterlagen nebst einem Anmeldeformular.
Für Aktionäre, die später als am 9. Januar 2026, 0:00 Uhr, im Aktienregister eingetragen werden, ist der rechtzeitige Versand einer persönlichen Einladung durch die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung selbst zu formulieren und schriftlich oder per E-Mail an die jeweils oben genannte Adresse zu richten. Die Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals werden solchen Aktionären nach form- und fristgerechter Anmeldung dann gesondert übersandt.
Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie sollte daher den vollständigen Namen des Aktionärs, seine Anschrift und seine Aktionärsnummer enthalten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigten für die Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 23. Januar 2026, 24:00 Uhr, (sogenannter „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter „Umschreibestopp“). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. Januar 2026, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 23. Januar 2026, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Eintragungen im Aktienregister können über den jeweiligen Letztintermediär bewirkt werden.
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| 2. |
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über unser passwortgeschütztes HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist. Eine Briefwahl per E-Mail bzw. per Post ist nicht möglich.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte HV-Portal ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr, möglich.
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist ebenfalls über das passwortgeschützte HV-Portal bis zu dem oben genannten Zeitpunkt möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf einer im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den persönlichen Einladungsunterlagen enthalten, die den Aktionären übersandt werden, oder können von der Website der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung jeweils bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang), über das passwortgeschützte HV-Portal, das unter der Internetadresse
erreichbar ist, oder
per Post oder auf elektronischem Weg an folgende Adressen möglich:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellten Formulare enthalten entsprechende Erklärungen.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder ihr Stimmrecht nicht durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform.
Sie können zur Erteilung der Vollmacht auch die Formulare verwenden, die die Gesellschaft hierfür im Internet unter
bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den persönlichen Einladungsunterlagen enthalten, die den Aktionären für die Anmeldung übersandt werden und befinden sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die dem Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sowie der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Im Falle postalischer Übermittlung bitten wir um eine Zusendung möglichst bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vor Ort vorgewiesen werden.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann zudem über unser passwortgeschütztes HV-Portal unter
bis zum 29. Januar 2026, 24:00 Uhr (Eingang), erfolgen.
Wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgt, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über das HV-Portal oder auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z. B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:
| postalisch: |
q.beyond AG c/o HCE Consult AG Postfach 820335 81803 München |
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oder |
| per E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen. Ist ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) oder eine diesem nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person im Aktienregister eingetragen, so kann dieser das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
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| 4. |
Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per HV-Portal, 2. per E-Mail und 3. in Papierform.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie unter
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| 5. |
Rechte der Aktionäre
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| 5.1 |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 30. Dezember 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Wir bitten, Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG an folgende Adresse zu richten:
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q.beyond AG Vorstand Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 5.2 |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie können auch gemäß § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Abschlussprüfern und/oder Prüfern der Nachhaltigkeitsberichterstattung (soweit eine solche Wahl auf der Tagesordnung steht) übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
| postalisch: |
q.beyond AG Investor-Relations Richard-Byrd-Straße 4 50829 Köln |
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oder |
| per E-Mail: |
hauptversammlung@qbeyond.de |
Gegenanträge von Aktionären, die mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens 15. Januar 2026, 24:00 Uhr, unter oben angegebener Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa, weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Prüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG gemäß § 127 AktG sinngemäß. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten) enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
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| 5.3 |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der außerordentlichen Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand mündlich Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 19 Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen angemessenen Zeitrahmen für den ganzen Hauptversammlungsablauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für alle oder einzelne Redner zu setzen.
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
abrufbar.
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| 6. |
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.
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| 7. |
Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 124.579.487,00 Euro und ist in 124.579.487 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 124.579.487 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
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Die Einberufung ist am 19. Dezember 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Köln, im Dezember 2025
q.beyond AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Hauptversammlung
Die q.beyond AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die q.beyond AG, Richard-Byrd-Straße 4, 50829 Köln, Telefon: +49 221 6698-000, E-Mail:
info@qbeyond.de
Den Datenschutzbeauftragten der q.beyond AG erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter der q.beyond AG, c/o migosens GmbH, Wiesenstraße 35, 45473 Mülheim an der Ruhr, E-Mail:
datenschutzbeauftragter@qbeyond.de
Die q.beyond AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, der Ermöglichung der Ausübung der Rechte von Aktionären und Aktionärsvertretern, sowie zur Erfüllung weiterer aktienrechtlicher Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist die jeweils relevante Vorschrift des Aktiengesetzes, insbesondere § 67e AktG und §§ 118 ff. AktG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
www.qbeyond.de/hv
Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Bei sonstigen Fragen können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
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19.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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2249418 19.12.2025 CET/CEST
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| 12.12.2025 | q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Dividende
q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
12.12.2025 / 12:17 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
- Außerordentliche Hauptversammlung soll schon Ende Januar den Weg für eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg freimachen
- Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 geplant
- Bei Zustimmung sind Aktienrückkäufe voraussichtlich ab 2026 und eine Dividende ab 2027 möglich
Köln, 12. Dezember 2025. Vorstand und Aufsichtsrat des Kölner IT-Dienstleisters q.beyond haben heute beschlossen, für den 30. Januar 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Sie werden ihr vorschlagen, das Grundkapital – nach vorangehender Einziehung von zwei Aktien - im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins (5:1) auf künftig 24.915.897,00 Euro herabzusetzen. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung wird den bestehenden handelsrechtlichen Bilanzverlust beseitigen. Der darüber hinausgehende Betrag wird in die freie Kapitalrücklage eingestellt. Dies schafft die Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden. Zudem führt die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme dazu, dass sich der Börsenkurs oberhalb von 1,00 Euro stabilisiert.
q.beyond schreibt schwarze Zahlen und erzielt positiven Free Cashflow
q.beyond-CEO Thies Rixen begründet die unverzügliche Einberufung: „Unser Unternehmen schreibt wie geplant wieder schwarze Zahlen und erwirtschaftet bereits seit 2023 einen positiven Free Cashflow. Die aktuelle Marktkapitalisierung spiegelt das nur bedingt wider. Daher wollen wir unsere Eigentümer, wie von vielen auch angeregt, möglichst bald über einen Aktienrückkauf an diesen Fortschritten beteiligen können.“ Nach seiner Einschätzung sei der Kauf der eigenen Aktien derzeit das beste Investment für q.beyond: „Wir sind überzeugt, dass sich diese Investition für unser Unternehmen und seine Eigentümer auszahlen wird.“
Wenn die Zustimmung der Hauptversammlung vorliegt und die maßgeblichen Beschlüsse eingetragen sind, wird der Vorstand die erforderlichen Maßnahmen für einen reibungslosen Umtausch aller q.beyond-Aktien ergreifen. Für je 5 alte q.beyond-Aktien erhalten die Aktionäre je 1 neue Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro; Spitzenbeträge werden ausgeglichen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 könnte danach ein Aktienrückkaufprogramm starten. Hätten Vorstand und Aufsichtsrat erst die für den 21. Mai 2026 geplante ordentliche Hauptversammlung um Zustimmung gebeten, wäre es fraglich gewesen, ob das Unternehmen schon im Jahr 2026 handlungsfähig gewesen wäre.
Hohe Nettoliquidität bietet genügend Spielraum für Aktienrückkäufe
Für q.beyond-CFO Nora Wolters ist der Zeitfaktor entscheidend: „Hinter q.beyond liegen drei Jahre einer tiefgreifenden Transformation. Jetzt ist die Zeit gekommen, das anhaltende Engagement unserer Aktionärinnen und Aktionäre zu honorieren.“ Mit einer Nettoliquidität von 41,3 Mio. Euro zum 30. September 2025 verfügt das schuldenfreie Unternehmen über den erforderlichen finanziellen Spielraum für Aktienrückkäufe und Dividenden.
„Strategie 2028“ verbindet höhere Ertragskraft mit Wachstum
Nach Einschätzung von CEO Thies Rixen werden mögliche Aktienrückkäufe, künftige Dividenden sowie der optisch höhere Kurs nach der Aktienzusammenlegung die Attraktivität der q.beyond-Aktie steigern. Entscheidend für einen nachhaltig höheren Unternehmenswert sei indes eine konsequente strategische Weiterentwicklung; Anfang März 2026 wird das Unternehmen die „Strategie 2028“ vorlegen. Rixen verrät die Stoßrichtung: „Wir wollen künftig die Ertrags- und Finanzkraft weiter steigern und zugleich neue Wachstumschancen mit dem Ausbau unseres Technologie- und Branchenportfolios nutzen.“ Mit der laufenden Internationalisierung sowie dem Ausbau der KI- und Security-Kompetenz schafft q.beyond bereits in diesem Jahr wichtige Voraussetzungen.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 einschließlich der vollständigen Tagesordnung und der entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung wird voraussichtlich am 19. Dezember 2025 im Bundesanzeiger und unter www.qbeyond.de/hv veröffentlicht.
Unternehmensprofil der q.beyond AG
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
Kontakt
q.beyond AG
Arne Thull
Leiter Investor-Relations/Mergers & Acquisitions
T +49 221 669-8724 invest@qbeyond.de www.qbeyond.de
12.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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2244908 12.12.2025 CET/CEST
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| 12.12.2025 | q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
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q.beyond AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Dividende
q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
12.12.2025 / 12:15 CET/CEST
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q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen
Köln, 12. Dezember 2025. Vorstand und Aufsichtsrat des Kölner IT-Dienstleisters q.beyond haben heute beschlossen, für den 30. Januar 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Sie werden ihr vorschlagen, das Grundkapital – nach vorangehender Einziehung von zwei Aktien - im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins (5:1) auf künftig 24.915.897,00 Euro herabzusetzen. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung wird den bestehenden handelsrechtlichen Bilanzverlust beseitigen. Der darüber hinausgehende Betrag wird in die freie Kapitalrücklage eingestellt. Dies schafft die Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden. Zudem führt die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme dazu, dass sich der Börsenkurs oberhalb von 1,00 Euro stabilisiert.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 einschließlich der vollständigen Tagesordnung und der entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung wird voraussichtlich am 19. Dezember 2025 im Bundesanzeiger und unter www.qbeyond.de/hv veröffentlicht.
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q.beyond AG
Arne Thull
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EQS News-Service |
2244872 12.12.2025 CET/CEST
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| 11.11.2025 | Original-Research: q.beyond AG (von Montega AG): Kaufen
 |
Original-Research: q.beyond AG - von Montega AG
11.11.2025 / 15:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu q.beyond AG
| Unternehmen: |
q.beyond AG |
| ISIN: |
DE0005137004 |
| |
| Anlass der Studie: |
Update |
| Empfehlung: |
Kaufen |
| seit: |
11.11.2025 |
| Kursziel: |
1,20 EUR |
| Kursziel auf Sicht von: |
12 Monaten |
| Letzte Ratingänderung: |
- |
| Analyst: |
Kai Kindermann, Christoph Hoffmann |
Q3: Weiterer Sonderertrag aus dem Plusnet-Verkauf
q.beyond hat heute das Zahlenwerk für das dritte Quartal vorgestellt.
[Tabelle]
Robuste Umsatzentwicklung in schwierigem Umfeld: Die Erlöse von 43,6 Mio. EUR (-7,2% yoy) spiegeln eine weiterhin positive Consulting-Entwicklung (+8,5% yoy) sowie einen Rückgang im Bereich Managed Services (-13,9% yoy) aufgrund einer erfolgsneutralen Änderung der Rechnungsstellung wider. Operativ entwickelte sich das Managed Services-Geschäft trotz konjunkturbedingt schwachem Neukundengeschäft und teilweise notwendigen Preissenkungen bei Bestandskunden stabil. Der Auftragseingang verdoppelte sich im dritten Quartal (9M/25: +8% yoy) und bildet die Basis für künftiges Wachstum.
Investitionen reduzieren Bruttoergebnis: Im Bereich Managed Services sank das Bruttoergebnis auf 5,3 Mio. EUR (-19,5% yoy). Maßgeblich hierfür waren erhöhte Investitionen im unteren siebenstelligen Bereich in die interne KI-Kompetenz sowie in das Projekt Qube zur Integration von KI und NIS-2-/DORA-Compliance in das Lösungsportfolio, das in den nächsten Quartalen vollständig ausgerollt werden soll. Im Gegensatz dazu wurde im Consulting-Segment mit den auslastungsbedingt hohen Grenzmargen aus einem Umsatzplus von 1,2 Mio. EUR ein zusätzlicher Rohertrag i.H.v. 1,0 Mio. EUR erwirtschaftet, wodurch sich das Segment-Ergebnis auf 2,0 Mio. EUR verdoppelte. Auf Konzernebene belief sich das Bruttoergebnis auf 7,3 Mio. EUR (Vj.: 7,6Mio. EUR).
Sonderertrag bringt EBITDA-Wachstum und positiven Nettogewinn: Das berichtete EBITDA i.H.v. 3,0 Mio. EUR (+10,7% qoq) setzte zwar die Profitabilitätssteigerung der Vorquartale fort, stammte jedoch primär aus einem Sonderertrag aus dem Plusnet-Verkauf i.H.v. 2,6 Mio. EUR. Aufgrund des geringeren Bruttoergebnisses und gestiegener operativer Kosten, u.a. durch die Umstellung des SAP-Systems und interner Digitalisierungsmaßnahmen, wäre das bereinigte EBITDA ohne das sonstige betriebliche Ergebnis deutlich niedriger (0,4 Mio. EUR; Vj.: 1,5 Mio. EUR). Dabei dürften die Investitionsentscheidungen jedoch teilweise vor dem Hintergrund des möglichen Zusatzertrags getroffen worden sein. Entsprechend der Unternehmensziele belief sich der Jahresüberschuss im dritten Quartal nach Minderheiten auf 0,5 Mio. EUR (Vj.: -1,0Mio. EUR) und dürfte auch auf Jahressicht positiv ausfallen (MON FY25e: 0,9 Mio. EUR).
Guidance bestätigt: QBY hat den Ausblick bestätigt, erwartet aber die Umsatz-Guidance am unteren Ende der Spanne zu erreichen. Unsere Modellanpassungen reflektieren einerseits die langsamere Vermarktung vorhandener Rechenzentrumskapazitäten sowie die erfolgswirksamen Investitionen und andererseits die weiterhin positive Consulting-Entwicklung und den zusätzlichen Sonderertrag. Wir prognostizieren nun einen Umsatz von 184,2 Mio. EUR sowie ein EBITDA von 12,9 Mio. EUR.
Fazit: Das dritte Quartal war durch Investitionen und einen Sonderertrag geprägt. Angesichts der attraktiven Bewertung (EV/EBITDA 25e: 4,9) bestätigen wir unsere Kaufempfehlung und das Kursziel i.H.v. 1,20 EUR.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser
mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum
umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und
wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht
sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und
fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die
Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kunden
zählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und
Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die
Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum
Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der
Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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2227836 11.11.2025 CET/CEST
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| 10.11.2025 | q.beyond kehrt im Q3 2025 wie erwartet in die schwarzen Zahlen zurück
|
q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Quartals-/Zwischenmitteilung
q.beyond kehrt im Q3 2025 wie erwartet in die schwarzen Zahlen zurück
10.11.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
q.beyond kehrt im Q3 2025 wie erwartet in die schwarzen Zahlen zurück
- Konzernergebnis steigt im Quartalsvergleich um 1,4 Mio. € auf 0,5 Mio. €, EBITDA um 0,8 Mio. € auf 3,0 Mio. €
- Für das Gesamtjahr 2025 sind unverändert ein Anstieg des EBITDA auf 12 bis 15 Mio. € und ein nachhaltig positives Konzernergebnis geplant
Köln, 10. November 2025. Während der anhaltenden Wachstumsschwäche in Deutschland steigerte der IT-Dienstleister q.beyond auch im dritten Quartal 2025 seine Ertrags- und Finanzkraft: Bei einem Umsatz von 43,6 Mio. € (Q3 2024: 47,0 Mio. €) erhöhte sich das EBITDA auf 3,0 Mio. € nach 2,2 Mio. € im Vorjahr. Das operative Ergebnis – das EBIT – stieg ebenso wie das Konzernergebnis um 1,4 Mio. € auf jeweils 0,5 Mio. €. Der Free Cashflow verbesserte sich auf 1,7 Mio. € nach 1,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum. Zum 30. September 2025 steigerte q.beyond damit die Nettoliquidität um weitere 7 % auf 41,3 Mio. €; das entspricht 0,33 € je Aktie.
„Die steigende Ertrags- und Finanzkraft trotz schwacher Konjunktur belegt den Erfolg unserer weitreichenden Transformation seit dem Frühjahr 2023“, sagt q.beyond-CEO Thies Rixen. Zudem zahle es sich aus, dass Profitabilität Vorrang vor Wachstum habe. Im abgelaufenen Quartal profitierte q.beyond darüber hinaus unerwartet vom Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung des im Jahr 2019 erfolgten Verkaufs der Telekommunikationstochter Plusnet. Mit den nun vorliegenden finalen Steuerbescheiden ergab sich, dass q.beyond abschließend einen sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 2,6 Mio. € erhält.
Fast 70 % der Umsätze sind wiederkehrend
Die Resilienz des Geschäftsmodells wird durch einen hohen Anteil wiederkehrender Umsätze gestärkt; im abgelaufenen Quartal lag dieser Anteil bei 69 %. Er beruht auf Verträgen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 48 Monaten, die von 95 % der Kunden verlängert und oft auch erweitert werden. Die hohe Kundenbindung stabilisiert das Geschäft in Zeiten einer massiven Investitionszurückhaltung im deutschen Mittelstand, die insbesondere das Neugeschäft im Segment „Managed Services“ erschwert. Im zweiten Segment „Consulting“ dagegen stiegen Umsatz und Ergebnis im dritten Quartal 2025 weiter, das Bruttoergebnis verdoppelte sich sogar.
„Die verstärkte Vermarktung unserer Beratungs- und Entwicklungskompetenz, die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und zunehmend auch unsere Positionierung als KI-Vorreiter zahlen sich aus“, erklärt q.beyond-CFO Nora Wolters den Erfolg im Consulting. Bereits im Frühjahr hat das Unternehmen mit der „Private Enterprise AI“ eine lokale und private generative IT-Plattform vorgestellt, die ausschließlich mit den eigenen Daten der Kunden arbeitet und daher volle IT-Souveränität garantiert.
Im abgelaufenen Quartal erfolgte unter anderem der Marktstart des selbst entwickelten KI-Agenten „JKIM“, der die Effizienz im Bewerbungsprozess mit Blick auf Geschwindigkeit, Kosten, Verfügbarkeit und sprachliche Flexibilität signifikant erhöht.
Nearshoring- und Offshoring-Quote nähert sich 20 %-Schwelle
JKIM wurde von Experten des lettischen Teams entwickelt. Mittlerweile beschäftigt q.beyond am Standort Riga fast 90 Mitarbeitende. Die Nearshoring- und Offshoring-Quote stieg im vergangenen Quartal über alle vier Standorte in Lettland, Spanien, Indien und den USA hinweg auf 18 % und wird bis Jahresende planmäßig die 20 %-Schwelle erreichen. Die beiden europäischen Standorte entwickeln sich dabei immer mehr zu „International Hubs“ mit eigenen Entwicklungs- und Vertriebsaktivitäten.
CEO Rixen begründet die erweiterten Aktivitäten: „Die Internationalisierung ist eine Möglichkeit, der anhaltenden Wachstumsschwäche in Deutschland zu begegnen.“ Der q.beyond-Vorstand setzt darüber hinaus vor allem auf eine fortschreitende Automatisierung, den zunehmenden Einsatz von KI sowie den Ausbau der Serviceführerschaft, um mittelfristig eine EBITDA-Marge von mindestens 10 % zu erzielen; im dritten Quartal 2025 stieg sie auf 7 %.
Prognose: Umsatz nun am unteren Ende der Bandbreite von 184 bis 190 Mio. € erwartet
Für das Gesamtjahr 2025 plant q.beyond unverändert einen Anstieg des EBITDA auf 12 bis 15 Mio. €, ein nachhaltig positives Konzernergebnis und einen nachhaltig positiven Free Cashflow – und dies nun mit Blick auf die anhaltende Wachstumsschwäche in Deutschland bei einem Umsatz am unteren Ende der zu Jahresbeginn genannten Bandbreite von 184 bis 190 Mio. €. Wie schon in den Vorjahren wird sich das Projektvolumen im abschließenden vierten Quartal erhöhen und die Ertrags- und Finanzkraft positiv beeinflussen.
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick
| In Mio. € |
Q3 2025 |
Q3 2024 |
9M 2025 |
9M 2024 |
| Umsatz |
43,6 |
47,0 |
134,4 |
141,4 |
| - Managed Services |
28,3 |
32,9 |
89,1 |
99,5 |
| - Consulting |
15,3 |
14,1 |
45,3 |
41,9 |
| Bruttoergebnis |
7,3 |
7,6 |
25,0 |
23,8 |
| - Managed Services |
5,3 |
6,6 |
18,7 |
20,6 |
| - Consulting |
2,0 |
1,0 |
6,3 |
3,1 |
| EBITDA |
3,0 |
2,2 |
8,1 |
6,4 |
| EBIT |
0,5 |
-0,9 |
0,3 |
-3,0 |
| Konzernergebnis |
0,5 |
-0,9 |
0,1 |
-2,8 |
| Free Cashflow |
1,7 |
1,0 |
3,6 |
2,4 |
| Nettoliquidität zum 30.09. |
|
|
41,3 |
38,7 |
| Eigenkapitalquote zum 30.09. |
|
|
68 % |
65 % |
| Beschäftigte zum 30.09. |
|
|
1.125 |
1.101 |
Erläuterungen:
Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte „forward-looking statements“). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Die vollständige Quartalsmitteilung ist unter www.qbeyond.de/investor-relations abrufbar.
Über das Unternehmen:
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2226428 10.11.2025 CET/CEST
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| 06.11.2025 | Cloud-Sicherheit für den Mittelstand: q.beyond erhält C5-Testat nach BSI-Kriterien
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
Cloud-Sicherheit für den Mittelstand: q.beyond erhält C5-Testat nach BSI-Kriterien
06.11.2025 / 10:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Cloud-Sicherheit für den Mittelstand: q.beyond erhält C5-Testat nach BSI-Kriterien
- Nachweis umfasst Security, Datenschutz, Verfügbarkeit und Compliance
- Firmen bekommen sichere und souveräne Cloud-Services aus Deutschland
- C5 schafft Transparenz bei der Auswahl sicherer Cloud-Anbieter
Köln, 6. November 2025 – Die q.beyond AG hat das C5:2020-Testat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Mittelständische Unternehmen haben damit die Bestätigung, dass die Cloud-Services von q.beyond die hohen Anforderungen des BSI an Sicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit und Compliance erfüllen.
Seinen Kunden bietet der IT-Dienstleister souveräne und sichere IT-Services, unter anderem auf Basis seiner Private Cloud aus den eigenen Hochsicherheitsrechenzentren in Deutschland.
Basis für IT-Souveränität
„Mittelständische Unternehmen, die ihre IT-Services selbstbestimmt in die Hand nehmen und dabei unabhängig von den großen Anbietern sein möchten, sind bei q.beyond an der richtigen Adresse“, sagt Nora Wolters, CFO der q.beyond AG. „Das C5-Testat des BSI bestätigt vor allem auch, dass bei q.beyond die Cloud-Services ausschließlich in Deutschland betrieben werden. Das ist ein fundamentaler Baustein, den unsere Kunden auf ihrem Weg zur IT-Souveränität benötigen.“
Von der Cloud über Cyber Security bis hin zu KI: Damit Unternehmen ihre IT-Landschaft mit Blick auf die eigene IT-Souveränität flexibel ausrichten können, hat q.beyond zahlreiche IT-Services in letzter Zeit stark ausgebaut und weiterentwickelt. So hat der IT-Dienstleister im Sommer dieses Jahres ein zweites Cyber Defence Center (CDC) eröffnet. Beide bündeln als Security Operations Center (SOC) die Security-Aktivitäten von q.beyond und sind zentraler Baustein einer selbstbestimmten IT-Sicherheitsstrategie der Security-Kunden von q.beyond.
Für Unternehmen, die ihre Prozesslandschaft anhand von künstlicher Intelligenz automatisieren möchten, ihre sensiblen Geschäftsdaten jedoch nicht in einer Public Cloud speichern wollen, bietet q.beyond mit „Private Enterprise AI“ eine souveräne KI-Lösung. Und mit den Colocation-Services aus den q.beyond Hochsicherheitsrechenzentren erhalten Firmendaten eine sichere Umgebung „made in Germany“.
C5: Hohe Anforderungen an Services und Infrastruktur
Gegenstand des Testats waren vor allem die von q.beyond betriebenen Cloud-Umgebungen. Dabei lag der Fokus auf den Prozessen und technischen Kontrollen im Rahmen der Cloud-Serviceerbringung.
Die Überprüfung im Rahmen des C5-Testats beinhaltete 121 Kontrollen in 17 Themenfeldern, darunter Infrastruktur, Netzwerksicherheit, Zugriffsmanagement sowie Backup- und Wiederherstellungsverfahren.
Die geprüften Systeme sind vollständig in das Information Security Management System (ISMS) von q.beyond integriert und dadurch nach internationalen Standards wie vor allem ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27017, ISO 9001 und ISAE 3402 Typ 2 zertifiziert. Das ISMS stellt einheitliche Prozesse für das Change-, Incident‑, Problem- und Patch-Management sicher, ergänzt um regelmäßige Schwachstellenanalysen, interne Audits, Awareness-Maßnahmen sowie geprüfte Backup- und Disaster-Recovery-Prozesse.
Das C5-Testat erstreckt sich auf die q.beyond Private Cloud Services, darunter unter anderem „Managed SAP Hosting Services“ sowie „Managed Private Cloud (IaaS)“.
Unternehmensprofil der q.beyond AG
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
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2224284 06.11.2025 CET/CEST
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| 27.10.2025 | q.beyond begleitet IT-Modernisierung der Dr. Beckmann Group
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Sonstiges
q.beyond begleitet IT-Modernisierung der Dr. Beckmann Group
27.10.2025 / 10:00 CET/CEST
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q.beyond begleitet IT-Modernisierung der Dr. Beckmann Group
- IT-Erneuerung unterstützt Geschäftsentwicklung des Familienunternehmens
- Analyse, Planung und Umsetzung neuer IT-Vorhaben
- Erste Projekte zu SAP und Microsoft Azure
Köln, 27. Oktober 2025 – Die Dr. Beckmann Group – Hersteller von hochwirksamen Spezialprodukten zur Wäschepflege, Fleckentfernung und Haushaltsreinigung – setzt bei ihrer IT-Modernisierung auf die Consulting-Leistungen und IT-Services von q.beyond. Nach eingehender Analyse und Bestandsaufnahme der bisherigen IT-Landschaft haben das in vierter Generation inhabergeführte Familienunternehmen mit Hauptsitz in Egelsbach bei Frankfurt (Main) und q.beyond eine umfassende Strategie zur Modernisierung der IT-Landschaft entwickelt.
Die Dr. Beckmann Group verfolgt damit das übergeordnete Ziel, noch schneller und agiler am Markt zu agieren und seine Marktposition weiter auszubauen.
IT-Strategie-Roadmap für mehr Geschäft
„Eine moderne und zukunftsweisende IT-Landschaft ist ein wesentliches Schlüsselelement auf dem Weg, unsere globale Wachstumsstrategie erfolgreich umzusetzen. Gemeinsam mit den IT-Consultants von q.beyond haben wir hierfür eine IT-Strategie-Roadmap entwickelt“, so Bernd Müller, Head of Global IT bei der Dr. Beckmann Group. „Mit q.beyond haben wir in den letzten Jahren bei Projekten im SAP-Umfeld gute Erfahrungen gesammelt und packen jetzt gemeinsam nach und nach weitere IT-Vorhaben im Cloud- und Applikationsbereich an.“
In IT-Strategie-Workshops unterzieht q.beyond gemeinsam mit ihren Kunden die aktuelle IT-Landschaft einer umfassenden Analyse. Ziele der Workshops sind unter anderem die Optimierung von Geschäftsprozessen, Kosteneinsparungen sowie die Generierung von Wettbewerbsvorteilen anhand einer zukunftsweisenden IT-Infrastruktur.
Konkret haben sich die Unternehmen jetzt in einem ersten Schritt die Einführung zusätzlicher SAP-Features sowie insbesondere die weitere Modernisierung des IT-Betriebs vorgenommen. Die Basis hierfür legt der Aufbau einer Azure Landing Zone. Hierein verlagert die Dr. Beckmann Group dann Schritt für Schritt verschiedene Kern-Applikationen.
Hoher Bedarf an Consulting und IT-Modernisierung im Mittelstand
Thies Rixen, CEO der q.beyond AG: „Der Bedarf an einer zukunftsweisenden und stabilen IT-Infrastruktur im Mittelstand ist hoch. Die Unternehmen möchten sich im internationalen Wettbewerb behaupten und suchen nach den richtigen IT-Strategien. Mit unseren Consulting-Services erarbeiten wir in intensiven Strategie-Workshops gemeinsam mit den Unternehmen eine ergebnisoffene und umfassende Roadmap, die sämtliche IT-Bereiche einbezieht.“ Auf diese Consulting-Services greifen laut Rixen immer mehr Unternehmen zurück.
Unternehmensprofil der q.beyond AG
Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.
Unternehmensprofil der Dr. Beckmann Group
Werterhalt ist die nachhaltigste Pflege – diesem Credo folgt die Marke Dr. Beckmann seit Anfang der 1980er Jahre mit hochwirksamen Spezialprodukten zur Wäschepflege, Fleckentfernung und Haushaltsreinigung. Hinter der Marke steht das mittelständische und in vierter Generation inhabergeführte Unternehmen Dr. Beckmann Group mit Sitz in Egelsbach bei Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist mit seinem internationalen Geschäft rund um den Globus vertreten. Neben der umsatzstärksten Marke Dr. Beckmann zählen auch die Marken Carbona, Bullrich und fess'nett zur Unternehmensgruppe.
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2218596 27.10.2025 CET/CEST
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| 02.10.2025 | q.beyond gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Nachhaltigkeit
q.beyond gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis
02.10.2025 / 10:00 CET/CEST
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q.beyond gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis
- Sieger in der Branche „IT-Dienstleistungen“
- Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft ausgezeichnet
- Preisverleihung am 5. Dezember 2025
Köln, 2. Oktober 2025 – Die q.beyond AG ist mit der höchsten in Deutschland vergebenen Auszeichnung für nachhaltiges unternehmerisches Handeln – dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen 2026 – ausgezeichnet worden. Damit zählt der IT-Dienstleister zu den 100 Vorreitern der nachhaltigen Transformation einer zukunftsfähigen Wirtschaft.
„q.beyond ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit zusammen gedacht und praktisch umgesetzt werden“, heißt es in der Jury-Begründung. Besonders überzeugt habe, „wie systematisch und langfristig Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie, in operative Prozesse und in die Unternehmenskultur integriert wurde.“
Nora Wolters, CFO der q.beyond AG: „Unseren Kunden bieten wir souveräne IT-Services an, die stabil, sicher und datenschutzkonform sind. Das setzen wir bereits seit mehreren Jahren erfolgreich unter der Prämisse der Nachhaltigkeit um. Daher freut es uns besonders, dass unser Engagement nun mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet wurde.“
Von energieeffizienten Rechenzentren bis Upskilling
Der Preis würdigt die Nachhaltigkeitsbestrebungen eines Unternehmens unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten. So leistet q.beyond beim Betrieb ihrer zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentren bereits seit mehreren Jahren durch den Einsatz von Ökostrom und der Kompensation unvermeidbarer Restemissionen einen Beitrag zum Klimaschutz. Maßnahmen wie der Ausbau von Photovoltaik sowie der Einsatz hochmoderner Klimatechnik und Kühlmittel in den Rechenzentren zählen ebenso dazu.
Aus seinen Rechenzentren heraus stellt der IT-Dienstleister seinen Kunden Cloud-, Colocation- und Managed Services bereit. Seit Kurzem gehört dazu auch eine vollständig souveräne KI-Plattform, die „Private Enterprise AI“, mit der mittelständische Unternehmen Compliance-konform kritische Firmeninformationen verarbeiten können und damit die eigene Wertschöpfung optimieren sowie den Profit nachhaltig steigern.
Bis Ende 2026 strebt das Unternehmen eine Reduktion der Emissionen aus Strom, Kraftstoffen und Dienstreisen um 60 % gegenüber dem Basisjahr 2019 an. Dieses Ziel ist auch im Vergütungssystem des Managements verankert. Zudem hat sich der IT-Dienstleister dem EU-Kodex für energieeffiziente Rechenzentren (EU Code of Conduct for Data Centres Energy Efficiency) angeschlossen. Anhand der ISO 50001, dem internationalen Standard für Energiemanagementsysteme, stellt q.beyond die systematische Verbesserung der Energieeffizienz sicher.
Zu den ökonomischen Aspekten zählen unter anderem die Security Services, mit denen q.beyond ihre Kunden dabei unterstützt, ihr Geschäftsmodell resilient zu gestalten. Das Security-Portfolio hat der IT-Dienstleister in den vergangenen Jahren stark erweitert und beispielsweise erst in diesem Jahr ein zweites Cyber Defence Center an seinem Nearshoring-Standort in Riga (Lettland) eröffnet.
Im Bereich der sozialen Maßnahmen setzt sich q.beyond unter anderem aktiv für einen höheren Frauenanteil in Führungspositionen ein. Tief in der Unternehmensstrategie ist bereits seit mehreren Jahren das Upskilling der Mitarbeitenden verankert. Für die kontinuierliche Erweiterung und Vertiefung bestehender Fähigkeiten seiner Expertinnen und Experten hat das Unternehmen die q.beyond Academy etabliert.
Bestätigung langjähriger Nachhaltigkeitsstrategie
Für Martina Altheim, Leiterin Corporate Social Responsibility bei q.beyond, ist die Auszeichnung eine Bestätigung der langjährig verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie: „Die Auszeichnung ist ein Beleg dafür, dass Digitalisierung und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können – und dass IT-Dienstleister eine Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft spielen.“
Die Preisverleihung für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis findet am 5. Dezember in Düsseldorf statt. Zu den Gästen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik gehören unter anderem Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sowie EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall.
Die gesamte Begründung der Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises finden Interessierte hier: https://unternehmen.nachhaltigkeitspreis.de/it-dienstleistungen/jurybegruendung.
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2207104 02.10.2025 CET/CEST
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| 19.09.2025 | Original-Research: q.beyond (von Montega AG): Kaufen
 |
Original-Research: q.beyond - von Montega AG
19.09.2025 / 12:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Research, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Einstufung von Montega AG zu q.beyond
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| Anlass der Studie: |
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- |
| Analyst: |
Kai Kindermann; Christoph Hoffmann |
q.beyond ruft den Aufbruch ins KI-Zeitalter aus
CEO Thies Rixen hat die q.beyond auf den 14. Hamburger Investorentagen repräsentiert und das Potential von KI-Lösungen vorgestellt.
Wachsende Bedeutung der Künstlichen Intelligenz: Nach Einschätzung von Herrn Rixen könnte KI in den kommenden Jahren in der Lage sein, 10% bis 15% der gesamtgesellschaftlichen Arbeitskraft zu tragen. Für q.beyond soll dies jedoch nicht eine Personalreduktion bedeuten, vielmehr soll zukünftiges Wachstum durch die KIbasierten Effizienzgewinne mit der aktuellen Belegschaft abbildbar sein. Auch für Kunden von q.beyond ist der Einsatz entsprechender Lösungen, ob von q.beyond selbst oder von Drittanbietern, bedeutend, um selber wettbewerbsfähig zu bleiben.
Erste Umsätze in 2025 für eigene 'Private Enterprise AI': Nach dem Launch eigener KILösungen im April 2025 (siehe Comment vom 14.05.2025), ist q.beyond bereits mit über 30 Interessenten in Gesprächen, wobei es sich überwiegend um Neukunden handelt und wöchentlich drei bis fünf Interessenten hinzukommen. Typische Anwendungsfälle betreffen insbesondere datenschutzkritische Situationen, in denen die abgesicherte Umgebung im deutschen Rechenzentrum von hoher Bedeutung ist. Als Beispiel wurde die automatische Erstellung von Arztbriefen für eine größere deutsche Klinik genannt. Die Kundenverträge sollen mit einer Laufzeit von 12 bis 36 Monaten abgeschlossen werden, erste Umsätze werden bereits für das vierte Quartal erwartet.
Priorisierter Microsoft-Partner für Copilot: Als eines von drei Beratungsunternehmen neben Campana & Schott und Reply ist q.beyond als 'Prioritized Tier' für die Einführung von Microsofts Copilot eingestuft. q.beyond profititert dadurch von Leads und Empfehlungen durch Microsofts Vertrieb. Die Umsätze rund um Microsoft sollen dadurch von den aktuell ca. 15 Mio. EUR zukünftig auf bis zu ca. 60 Mio. EUR, was dem aktuellen Geschäftsvolumen mit SAP-Lösungen entspricht, gesteigert werden. Zeitgleich wird aber auch das SAP-Geschäft, unter anderem durch Dienstleistungen zu der Joule-KI ausgebaut.
Margenentwicklung konkretisiert: Im Anschluss an die aktuelle Guidance für das laufende Jahr (7% bis 8% EBITDA-Marge), könnte 2026 eine Verbesserung um 1 bis 2 PP möglich sein. Das übergeordnete Ziel einer zweistelligen EBITDA-Marge wird für 2027 avisiert.
Erwarteter Nettogewinn ermöglicht Dividenden und Aktienrückkäufe: Mit dem für dieses Jahr erwarteten positiven Jahresüberschuss sollen sowohl im Anschluss an die nächstjährige Hauptversammlung Aktienrückkäufe als auch ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 Dividenden möglich sein. Bei der Dividendenpolitik soll von einem tendenziell niedrigeren Startniveau die langfristige Entwicklung im Vordergrund stehen, während Aktienrückkäufe von Herrn Rixen insbesondere bei dem aktuellen Kursniveau von rund 0,90 EUR als größerer Hebel gesehen wird.
Fazit: q.beyond zeigt sich erfolgsversprechend positioniert, um von der wachsenden Bedeutung der künstlichen Intelligenz zu profitieren. Für die Aktionäre stehen Rückflüsse in Form von Aktienrückkäufen und Dividenden in Aussicht. Wir bestätigen die Kaufempfehlung und auch das Kursziel von EUR 1,20.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG ist eines der führenden bankenunabhängigen Researchhäuser mit klarem Fokus auf den deutschen Mittelstand. Das Coverage-Universum umfasst Titel aus dem MDAX, TecDAX, SDAX sowie ausgewählte Nebenwerte und wird durch erfolgreiches Stock-Picking stetig erweitert. Montega versteht sich als ausgelagerter Researchanbieter für institutionelle Investoren und fokussiert sich auf die Erstellung von Research-Publikationen sowie die Veranstaltung von Roadshows, Fieldtrips und Konferenzen. Zu den Kundenzählen langfristig orientierte Value-Investoren, Vermögensverwalter und Family Offices primär aus Deutschland, der Schweiz und Luxemburg. Die Analysten von Montega zeichnen sich dabei durch exzellente Kontakte zum Top-Management, profunde Marktkenntnisse und langjährige Erfahrung in der Analyse von deutschen Small- und MidCap-Unternehmen aus.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: Factsheet_NEU
Kontakt für Rückfragen:
Montega AG - Equity Research Tel.: +49 (0)40 41111 37-80 Web: www.montega.de E-Mail: research@montega.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/montega-ag
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2200626 19.09.2025 CET/CEST
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| 02.09.2025 | Lebensmittelbetrieb Sauels beauftragt q.beyond mit SAP S/4HANA-Einführung
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q.beyond AG
/ Schlagwort(e): Auftragseingänge/Vertrag
Lebensmittelbetrieb Sauels beauftragt q.beyond mit SAP S/4HANA-Einführung
02.09.2025 / 10:00 CET/CEST
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Lebensmittelbetrieb Sauels beauftragt q.beyond mit SAP S/4HANA-Einführung
- Mix aus Greenfield und Brownfield: Etablierte Prozesse und frischer Datenbestand
- Consulting, Einführung und Hosting von q.beyond
- Souveräne IT-Umgebung mit hoch stabiler Private Cloud
Köln, 2. September 2025 – Der Lebensmittelhersteller Sauels hat sich bei der Einführung der neuesten SAP-Generation S/4HANA für den IT-Dienstleister q.beyond entschieden. Nach einer erfolgreichen Vorstudie beauftragte das Familienunternehmen den IT-Dienstleister mit dem Projekt, welches bereits in der Umsetzung ist. Ziel von Sauels ist eine moderne SAP-Landschaft zur besseren Unterstützung der eigenen Geschäftsprozesse.
Kompetenz in der Lebensmittelindustrie gefragt
„Nachdem wir die SAP-Kompetenz von q.beyond in den letzten Monaten anhand kleinerer Projekte umfassend getestet und auch eine gemeinsame Vorstudie erfolgreich durchgeführt haben, hat q.beyond unseren Zuschlag für die Einführung von SAP S/4HANA erhalten“, so Johannes Hummel, Vorstand der Sauels AG. „Neben der Ansprache auf Augenhöhe – q.beyond ist genau wie wir ein mittelständisches Unternehmen – hat uns die Branchenkompetenz überzeugt: Die Berater und IT-Experten verfügen über eine hohe Kompetenz im Bereich der Lebensmittelindustrie“.
Zu der Einführung eines neuen ERP-Systems im laufenden Betrieb und insbesondere in der Lebensmittelbranche zählen laut q.beyond zahlreiche Besonderheiten. Darunter etwa die individuelle Abbildung der unterschiedlichen Kundenanforderungen bei der Belieferung der Groß- und Einzelhandelskunden oder auch die durchgängige Einhaltung der Nachverfolgung unterschiedlicher Lieferanten.
Smarte Mischung aus Greenfield und Brownfield
Beide Unternehmen haben sich in der vorangegangenen Consulting-Phase für einen Mix aus Greenfield- und Brownfield-Ansatz entschieden. Dieser stellt sicher, dass die etablierten Unternehmensprozesse, die teilweise über Jahrzehnte hinweg gewachsen sind und in denen umfassendes Betriebs-Know-how steckt, auch im neuen System nach wie vor reibungslos funktionieren. Gleichzeitig befreit sich Sauels im Zuge der Transition von alten, nicht mehr benötigten Datenbeständen.
Durch die neuen Systemeigenschaften von SAP S/4HANA und die HANA-Echtzeit-Datenbank ist Sauels künftig zudem in der Lage, Entscheidungen etwa im Ein- und Verkauf auf Basis von Echtzeit-Analysen zu treffen.
Hochstabile IT-Infrastruktur für Lebensmittelbetrieb
Darüber hinaus hat sich Sauels dazu entschieden, seine bisherige, eigene SAP-Server-Infrastruktur im Rahmen des Projekts abzulösen und die Systeme künftig in der Private Cloud in den zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentren von q.beyond zu hosten. „Die Herstellung von Frischwaren erfordert eine jederzeit verfügbare und hoch ausfallsichere IT-Infrastruktur“, so Hummel.
„Die Mischung aus spezialisiertem Branchen-Know-how bei den Applikationen, der Bereitstellung einer souveränen sowie stabilen IT-Umgebung und die Ansprache unserer mittelständischen Kunden auf Augenhöhe – genau das ist unser ‚Why‘. Dafür stehen wir als q.beyond und für unsere Kunden“, so Thies Rixen, CEO der q.beyond AG. „Insofern freut es uns sehr, dass wir mit Sauels einen weiteren Kunden gewinnen konnten und ihn künftig von der Beratung über die Einführung bis hin zum fortlaufenden Betrieb des neuen Systems unterstützen.“
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