| 12.11.2025 | secunet Security Networks AG setzt Wachstumskurs in den ersten neun Monaten 2025 fort – Ausblick für 2025 bestätigt und konkretisiert
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secunet Security Networks AG
/ Schlagwort(e): Zwischenbericht/9-Monatszahlen
secunet Security Networks AG setzt Wachstumskurs in den ersten neun Monaten 2025 fort – Ausblick für 2025 bestätigt und konkretisiert
12.11.2025 / 07:35 CET/CEST
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secunet Security Networks AG setzt Wachstumskurs in den ersten neun Monaten 2025 fort – Ausblick für 2025 bestätigt und konkretisiert
- Konzernumsatz steigt um 11,8 % auf 284,8 Mio. Euro (9M 2024: 254,8 Mio. Euro)
- EBIT mit 24,9 Mio. Euro 41,3 % über Vorjahr (9M 2024:17,6 Mio. Euro)
- EBITDA verbessert sich um 31,7 % auf 39,2 Mio. Euro (9M 2024: 29,7 Mio. Euro)
- Auftragseingang steigt um 6,7 % auf 313,9 Mio. Euro (9M 2024: 294,3 Mio. Euro)
- Ausblick für 2025 bestätigt und konkretisiert
Essen, 12. November 2025. Die secunet Security Networks AG (SDAX, ISIN DE0007276503), Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland, hat heute ihre Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 veröffentlicht. Danach stieg der Konzernumsatz in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres um 11,8 % auf 284,8 Mio. Euro (9M 2024: 254,8 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich überproportional um 41,3 % auf 24,9 Mio. Euro.
Positive Umsatzentwicklung in beiden Segmenten
Die anhaltend gute Umsatzentwicklung wurde vor allem durch das Segment Public Sector getragen. Hier stieg der Umsatz in den Monaten Januar bis September 2025 auf 249,3 Mio. Euro und lag damit 8,7 % über dem Vorjahr (9M 2024: 229,4 Mio. Euro). Zwar hat die länger als erwartete Diskussion über die Verabschiedung des Bundeshaushalts die Umsatzentwicklung im dritten Quartal 2025 temporär beeinträchtig. Die konstant hohe Nachfrage in den Divisionen Defence&Space und Homeland Security konnte diese Entwicklung allerdings mehr als ausgleichen. Darüber hinaus zeigte das Segment Business Sector mit einem Umsatzanstieg von 39,9 % auf 35,5 Mio. Euro eine überproportional starke Entwicklung (9M 2024: 25,4 Mio. Euro).
Deutlicher Anstieg des operativen Ergebnisses
Das operative Ergebnis (EBIT) erhöhte sich im gleichen Zeitraum auf 24,9 Mio. Euro und lag damit 41,3 % über dem Vorjahreswert (9M 2024: 17,6 Mio. Euro), während das EBITDA einen Wert von 39,2 Mio. Euro erreichte (9M 2024: 29,7 Mio. Euro). Zur Ergebnisverbesserung trugen sowohl die Umsatzsteigerung als auch eine niedrigere Materialaufwandsquote bei.
Gute Entwicklung des Auftragseingangs
Die Auftragslage entwickelt sich ebenfalls positiv. Der Auftragseingang stieg in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % auf 313,9 Mio. Euro (9M 2024: 294,3 Mio. Euro). Dadurch erhöhte sich der Auftragsbestand zum 30. September 2025 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 2,0 % auf 234,4 Mio. Euro (229,7 Mio. Euro), was eine solide Ausgangsbasis für das weitere Wachstum darstellt.
„Wir sind mit den Ergebnissen der ersten neun Monate sehr zufrieden und sehen uns auf einem guten Weg, unsere Jahresziele zu erreichen“, so Marc-Julian Siewert, CEO der secunet Security Networks AG. „Der Auftragseingang ist im dritten Quartal noch einmal deutlich angestiegen, was zeigt, dass unsere Wachstumstreiber unverändert intakt sind. Der Markt für Cybersecurity wächst weiter stark, wodurch unsere technischen Lösungen sowohl für Kunden aus dem öffentlichen Sektor als auch für private Unternehmen an Bedeutung zunehmen.“
Jahresausblick bestätigt und konkretisiert
Dank des guten Auftragsbestands sowie der üblichen saisonalen Dynamik zum Jahresende rechnet der Vorstand weiter mit einer positiven Geschäftsentwicklung und bestätigt den Ausblick für das Gesamtjahr. Danach wird unverändert ein Jahresumsatz von rund 425 Mio. Euro erwartet. Auch die Erwartungen für die EBIT-Marge (9,5 – 11,5 %) und EBITDA-Marge (14,5 – 16,5 %) bleiben unverändert, werden aber mit dem Zwischenbericht konkretisiert. Danach erwartet der Vorstand aufgrund der guten Ergebnisse nach neun Monaten, dass beide Margen-Ziele eher im mittleren bis oberen Bereich der jeweiligen Spannen zum Jahresende liegen werden.
Die vollständige Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 steht unter www.secunet.com zur Verfügung.
Kennzahlen
| (In Mio. Euro) |
9M 2025 |
9M 2024 |
+/- |
Q3 2025 |
Q3 2024 |
+/- |
| Auftragseingang |
313,9 |
294,3 |
+6,7 % |
152,8 |
124,9 |
+22,3 % |
| Umsatz |
284,8 |
254,8 |
+11,8 % |
113,1 |
110,5 |
+2,4 % |
| EBITDA |
39,2 |
29,7 |
+31,7 % |
22,5 |
20,1 |
+11,6 % |
| EBITDA-Marge |
13,8 % |
11,7 % |
|
19,9 % |
18,2 % |
|
| EBIT |
24,9 |
17,6 |
+41,3 % |
17,7 |
16,2 |
+9,1 % |
| EBIT-Marge |
8,7 % |
6,9 % |
|
15,6 % |
14,7 % |
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Christoph Marx
Director Investor Relations
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secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Über 1000 Expert*innen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 406 Mio. Euro.
secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.
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| 12.08.2025 | secunet Security Networks AG veröffentlicht Zahlen zum Halbjahr 2025 und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr
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secunet Security Networks AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresbericht/Halbjahresergebnis
secunet Security Networks AG veröffentlicht Zahlen zum Halbjahr 2025 und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr
12.08.2025 / 08:00 CET/CEST
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secunet Security Networks AG veröffentlicht Zahlen zum Halbjahr 2025 und bestätigt Prognose für das Gesamtjahr
[Essen, 12. August 2025] Die secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650), Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht heute ihren Halbjahresfinanzbericht 2025. Umsatz und EBIT sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Prognose für das Gesamtjahr wird bestätigt.
Der secunet Konzern hat im ersten Halbjahr 2025 einen Umsatz von 171,7 Mio. Euro erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr (144,3 Mio. Euro) stellt dies eine Steigerung um 19% dar, die auf höhere Umsätze in beiden Segmenten – dem Public Sector und Business Sector – zurückzuführen ist.
Die Aufwendungen sind unterproportional zum Umsatz gestiegen: Nach dem ersten Halbjahr beträgt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 7,2 Mio. Euro nach 1,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die EBIT-Marge verbesserte sich von 1,0% auf 4,2%. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA) stieg von 9,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 16,7 Mio. Euro im laufenden ersten Halbjahr, die EBITDA-Marge entsprechend von 6,7% auf 9,7%. Das Konzernperiodenergebnis für das erste Halbjahr beläuft sich auf 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) und das Ergebnis je Aktie auf 0,77 Euro (Vorjahr: 0,16 Euro).
Der Auftragsbestand zum 30. Juni 2025 liegt mit 192,5 Mio. Euro weiterhin auf hohem Niveau (Vorjahr 205,3 Mio. Euro).
„Die Geschäftszahlen des ersten Halbjahres liegen deutlich über dem Vorjahresniveau“, so Marc-Julian Siewert, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG. „Diese positiven Entwicklungen bestätigen unser nachhaltig robustes Geschäftsmodell und geben uns Zuversicht für eine ebenso gute zweite Jahreshälfte. Wir bestätigen daher unsere Jahresprognose.“
Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 bleibt unverändert. Der Umsatz wird bei rund 425 Mio. Euro (2024: 390 Mio. Euro) und die EBIT-Marge zwischen 9,5 und 11,5 Prozent (2024: 10,5 Prozent) erwartet. Die EBITDA-Marge wird zwischen 14,5 und 16,5 Prozent prognostiziert (2024: 14,8%).
Der Halbjahresfinanzbericht 2025 steht unter www.secunet.com als Download für Sie bereit.
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Dr. Kay Rathke
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secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Über 1.000 Expert*innen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von 406 Mio. Euro.
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| 14.07.2025 | secunet Security Networks AG zum ersten Halbjahr 2025: Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr
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secunet Security Networks AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
secunet Security Networks AG zum ersten Halbjahr 2025: Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr
14.07.2025 / 12:31 CET/CEST
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secunet Security Networks AG zum ersten Halbjahr 2025: Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr
[Essen, 14. Juli 2025] Die secunet Security Networks AG
(ISIN DE0007276503, WKN 727650) erzielte nach vorläufigen Berechnungen deutlich bessere Ergebnisse im ersten Halbjahr 2025 als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2025 wurde ein vorläufiger Konzernumsatz von ca. 171,7 Mio. Euro erreicht. Dies entspricht einer Zunahme von 19% gegenüber dem Vorjahreszeitraum (144,3 Mio. Euro). Die vorläufige EBITDA-Marge lag bei 9,7% gegenüber 7,7% im ersten Halbjahr 2024 (+26%). Die vorläufige EBIT-Marge verbesserte sich um 332% auf 4,2% (Vorjahr: 1,0%).
Die starke Steigerung von Umsatz, EBITDA- und EBIT-Marge erklärt sich insbesondere durch den Effekt eines starken ersten Quartals 2025. Das erste Quartal profitierte umsatzseitig von besonders hohen Bestellungen zum Jahresende 2024 im Segment Public Sector, die im ersten Quartal 2025 verbucht wurden. Bedingt durch Veränderungen im Produktmix hat sich der Effekt aus dem ersten Quartal zwischenzeitlich abgeschwächt.
Auf Basis der positiven Halbjahresergebnisse bestätigt der Vorstand die Jahresprognose 2025 mit einem erwarteten Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro, einer EBITDA-Marge von 14,5% bis 16,5% und einer EBIT-Marge zwischen 9,5% und 11,5%.
Die vollständigen Ergebnisse des ersten Halbjahrs 2025 werden mit dem Halbjahresfinanzbericht 2025 planmäßig am 12. August 2025 veröffentlicht und werden unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereitstehen. Außerdem wird secunet eine online-Analystenkonferenz durchführen.
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| 19.05.2025 | secunet Security Networks AG: Vorstandsvorsitzender Axel Deininger scheidet einvernehmlich vorzeitig aus dem Vorstand aus
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secunet Security Networks AG
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secunet Security Networks AG: Vorstandsvorsitzender Axel Deininger scheidet einvernehmlich vorzeitig aus dem Vorstand aus
19.05.2025 / 19:13 CET/CEST
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secunet Security Networks AG: Vorstandsvorsitzender Axel Deininger scheidet einvernehmlich vorzeitig aus dem Vorstand aus
Essen, 19. Mai 2025. Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650) und deren Vorstandsvorsitzender Axel Deininger haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, dass Herr Deininger aus dem Vorstand der secunet Security Networks AG zum 20. Mai 2025 ausscheiden wird.
Herr Deininger gehörte dem Vorstand der secunet Security Networks AG seit 2018 an, im Juni 2019 übernahm er den Vorsitz im Vorstand.
Die Nachfolge von Axel Deininger im Vorstand wird Marc-Julian Siewert ab dem 1. Juli 2025 übernehmen wie am 26. März 2025 mitgeteilt. Gleichzeitig ist er designierter Nachfolger des Vorstandsvorsitzenden. In der kurzen Übergangszeit bis zum 1. Juli 2025 werden die übrigen Vorstandsmitglieder die Aufgaben von Axel Deininger interimistisch übernehmen.
Der Vorstand besteht damit ab dem 1. Juli 2025 aus Marc-Julian Siewert (Vorstandsvorsitzender), Torsten Henn, Dr. Kai Martius und Jessica Nospers.
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Über 1000 Experten und Expertinnen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 407 Mio. Euro.
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19.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2140932 19.05.2025 CET/CEST
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| 13.05.2025 | secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr und bestätigt Jahresprognose
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secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr und bestätigt Jahresprognose
13.05.2025 / 07:30 CET/CEST
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secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr und bestätigt Jahresprognose
Essen, 13. Mai 2025. Die secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650), Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland, ist deutlich besser in das Geschäftsjahr gestartet als im Vorjahr. Sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) waren im ersten Quartal 2025 höher. Auf Basis des positiven Jahresauftaktes bestätigt der Vorstand die Ziele für das laufende Geschäftsjahr 2025.
Im ersten Quartal 2025 wurde ein Konzernumsatz von 78,3 Mio. Euro erzielt. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung von 35,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (57,6 Mio. Euro). Das hohe Niveau der Umsatzerlöse ist auf bereits zum Vorjahresende getätigte und im ersten Quartal 2025 ausgelieferte Bestellungen im Segment Public Sector zurückzuführen. Der Umsatz wurde im Public Segment um 38,9 Prozent auf 67,8 Mio. Euro gesteigert (Q1 2024: 48,8 Mio. Euro). Im Segment Business Sector (Gesundheitswesen, Industrie) lag der Umsatz bei 10,6 Mio. Euro (Q1 2024: 8,8 Mio. Euro).
Im Inland erhöhte sich der Umsatz auf 69,1 Mio. Euro (Q1 2024: 50,8 Mio. Euro). In den ausländischen Märkten wurden Umsatzerlöse in Höhe von 9,2 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro). Dies entspricht einer Steigerung von erfreulichen 35,3 Prozent. Der Umsatzanteil des Auslandsgeschäfts belief sich auf 11,7 Prozent (Q1 2024: 13,4 Prozent).
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 1,8 Mio. Euro und verbesserte sich dadurch ebenfalls erheblich gegenüber dem negativen Wert von -5,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum 2024. Dies entspricht einer positiven EBIT-Marge von 2,3 Prozent gegenüber -9,7 Prozent im ersten Quartal 2024. Die EBITDA-Marge wurde im Vorjahresvergleich von -2,6 Prozent deutlich auf 8,4 Prozent gesteigert.
Zum Ende des ersten Quartals 2025 beschäftigte secunet konzernweit 1.083 festangestellte Mitarbeiter und damit 4,4 Prozent mehr als im Vorjahresquartal (1.037 Mitarbeiter).
Der Auftragsbestand bleibt im Vergleich zum Jahresende trotz der höheren Umsatzerlöse nahezu konstant: er beläuft sich auf 201,9 Mio. Euro im Vergleich zu 205,3 Mio. Euro zum 31.12.2024. Per 31.03.2024 betrug er 202,7 Mio. Euro.
„Der positive Jahresauftakt bei Umsatz und Ergebnissen lässt uns optimistisch auf den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres blicken“, so Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG. „Der weiterhin erfreuliche Auftragsbestand bildet eine gute Ausgangsposition für die Forstsetzung unserer langjährigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung.”
Auf Basis des positiven Jahresauftaktes bestätigt der Vorstand die Jahresprognose 2025 mit einem erwarteten Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro und einer EBIT-Marge zwischen 9,5 und 11,5 Prozent sowie einer EBITDA-Marge zwischen 14,5 und 16,5 Prozent. Diese Prognose steht unter dem Vorbehalt, dass sich die branchenspezifischen Rahmenbedingungen und das Investitionsverhalten öffentlicher Schlüsselkunden im laufenden Geschäftsjahr nicht wesentlich verändern.
Die Konzernquartalsmitteilung steht unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereit. Außerdem führt secunet am 13. Mai 2025 um 9 Uhr Uhr eine Online-Analystenkonferenz durch.
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Stephanie Kniep
Director Investor Relations
Tel: +49 201 5454-3426
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secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
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Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
secunet – Schutz für digitale Infrastrukturen
secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Über 1000 Experten und Expertinnen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 407 Mio. Euro.
secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.secunet.com.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält vorausschauende Aussagen. Vorausschauende Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Jede Aussage in dieser Mitteilung, die unsere Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen (sowie die zugrunde liegenden Annahmen) wiedergibt, ist eine vorausschauende Aussage. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der secunet Security Networks AG derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln.
13.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2135508 13.05.2025 CET/CEST
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| 07.05.2025 | secunet Security Networks AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
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secunet Security Networks AG
/ Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
secunet Security Networks AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen
07.05.2025 / 14:15 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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2132312 07.05.2025 CET/CEST
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| 17.04.2025 | secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr
|
secunet Security Networks AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/Quartalsergebnis
secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr
17.04.2025 / 16:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
secunet Security Networks AG startet deutlich besser ins Geschäftsjahr 2025 als im Vorjahr
[Essen, 17. April 2025] Die secunet Security Networks AG
(ISIN DE0007276503, WKN 727650) ist nach vorläufigen Berechnungen deutlich besser als im Vorjahr in das Geschäftsjahr gestartet. Im ersten Quartal 2025 wurde ein vorläufiger Konzernumsatz von ca. 78,3 Mio. Euro erzielt. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung von 35,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (57,6 Mio. Euro). Das vorläufige Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei ca. 1,8 Mio Euro und verbesserte sich dadurch ebenfalls erheblich gegenüber dem negativen Wert von -5,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum 2024. Dies entspricht einer positiven EBIT-Marge von ca. 2,3 Prozent gegenüber -9,7 Prozent im ersten Quartal 2024. Die vorläufige EBITDA-Marge steigerte sich ebenfalls im Vorjahresvergleich von -2,6 Prozent auf 8,4 Prozent. Das hohe Niveau der Umsatzerlöse ist auf bereits zum Vorjahresende getätigte und im ersten Quartal 2025 ausgelieferte Bestellungen im Segment Public Sector zurückzuführen.
Auf Basis des positiven Jahresauftaktes bestätigt der Vorstand die Jahresprognose 2025 mit einem erwarteten Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro und einer EBIT-Marge zwischen 9,5 und 11,5 Prozent Prozent sowie einer EBITDA-Marge zwischen 14,5 und 16,5 Prozent.
Die vollständigen Ergebnisse des ersten Quartals 2025 werden planmäßig am 13. Mai 2025 veröffentlicht und unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereit stehen. Außerdem wird secunet eine Analystenkonferenz über die Plattform Airtime durchführen.
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Über 1000 Experten und Expertinnen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 407 Mio. Euro.
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Ende der Insiderinformation
17.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| EQS News ID: |
2120514 |
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EQS News-Service |
2120514 17.04.2025 CET/CEST
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| 14.04.2025 | secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2025 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
secunet Security Networks Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2025 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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secunet Security Networks Aktiengesellschaft
Essen
- Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 -
- ISIN DE0007276503 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: YSN052025oHV
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 28. Mai 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
WEBERS Das Hotel im Ruhrturm, Tagungsraum RUHR 4 + 5, Huttropstraße 60, 45138 Essen,
eingeladen.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2025 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt
1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung 2025 auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 17.661.740,46 Euro wie folgt
zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 2,73 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie |
17.661.740,46 Euro |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
0,00 Euro |
| Vortrag auf neue Rechnung |
0,00 Euro |
| Bilanzgewinn |
17.661.740,46 Euro |
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von der
Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien
entspricht insgesamt 6.469.502 Stück.
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz
2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht vorgesehen werden (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG).
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
|
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen:
|
| 5.1 |
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wird zum Abschlussprüfer der secunet Security
Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Abschlussprüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns
zum 30. Juni 2025 bestellt.
|
| 5.2 |
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts
der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen bedarf eines deutschen Umsetzungsgesetzes („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Beschlussvorschläge der Verwaltung an die Hauptversammlung war ein CSRD-Umsetzungsgesetz
noch nicht verabschiedet; es lag lediglich ein Gesetzesentwurf (Regierungsentwurf vom 23. Juli 2024) vor. Die Wahl des Prüfers
der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in einem CSRD-Umsetzungsgesetz
eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine vorstehenden Empfehlungen frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
sind und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).
Die Beschlussfassung über Ziffern 5.1 und 5.2 erfolgt in getrennten Abstimmungen.
|
| 6. |
Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der SysEleven GmbH
Die secunet Security Networks AG hat als Organträger am 12./17. März 2025 mit ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft SysEleven
GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 108571 B, als Organgesellschaft
einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen.
Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der secunet Security Networks
AG sowie der Gesellschafterversammlung der SysEleven GmbH und wird erst dann wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister
der SysEleven GmbH eingetragen worden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags vom 12./17. März 2025 zwischen der secunet
Security Networks AG (als Organträger) und der SysEleven GmbH (als Organgesellschaft) zuzustimmen.
Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
|
Ergebnisabführungsvertrag
|
zwischen
| 1. |
der secunet Security Networks Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 13615,
|
und
| 2. |
der SysEleven GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 108571 B,
|
- die „Organgesellschaft“ - - die Organträgerin und die Organgesellschaft jeweils eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“ -
|
| 1.1 |
Die Organträgerin ist ausweislich der letzten beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste der Organgesellschaft
vom 20. Mai 2022 die alleinige Gesellschafterin der Organgesellschaft.
|
| 1.2 |
Die Parteien beabsichtigen, den nachfolgenden Ergebnisabführungsvertrag (der „Vertrag“) unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der Organträgerin und die Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft
jeweils ihre Zustimmung erteilen, abzuschließen.
|
Dies als Vertragsbestandteil vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende:
| 2. |
Gewinnabführung; Verlustübernahme
|
| 2.1 |
Die Organgesellschaft verpflichtet sich, beginnend ab dem in Ziffer 3.1 dieses Vertrags bestimmten Zeitpunkt, den gesamten
nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn, der sich unter Berücksichtigung der Regelung der
nachfolgenden Ziffern 2.2 und 2.3 ergibt, an die Organträgerin abzuführen.
|
| 2.2 |
Die Vorschriften des § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. Die Gewinnabführung darf den in § 301
AktG in der jeweils gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten.
|
| 2.3 |
Die Organgesellschaft darf Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen,
als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet und handelsrechtlich zulässig ist und die Organträgerin
dem zustimmt. Sind während der Dauer dieses Vertrags Beträge in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) eingestellt worden,
kann die Organträgerin verlangen, dass diese Beträge den anderen Rücklagen entnommen und als Gewinne abgeführt werden.
|
| 2.4 |
Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung vorvertraglicher Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) und vorvertraglicher Gewinnvorträge
ist ausgeschlossen. Beträge aus der Auflösung von Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2 HGB dürfen weder abgeführt noch zum Ausgleich
eines Jahresfehlbetrages verwendet werden.
|
| 2.5 |
Die Vorschriften des § 302 AktG (Verlustübernahme) finden in ihrer jeweils gültigen Fassung vollumfassend Anwendung.
|
| 2.6 |
Der Anspruch der Organträgerin auf Gewinnabführung und der Anspruch der Organgesellschaft auf Verlustübernahme entstehen und
sind fällig mit Ablauf des Stichtags des jeweiligen Jahresabschlusses der Organgesellschaft und sind mit dem gesetzlichen
Zinssatz zu verzinsen.
|
| 2.7 |
Die Organgesellschaft kann unterjährige Abschlagszahlungen auf den zum Ende des laufenden Geschäftsjahres voraussichtlich
entstehenden Verlustausgleichsanspruch gemäß Ziffer 2.5 verlangen, soweit die Organgesellschaft solche Abschlagszahlungen
zur Sicherstellung ihrer Liquidität benötigt. Die Summe der geleisteten Abschlagszahlungen darf den erwarteten Verlustausgleichsanspruch
nicht übersteigen. Abschlagszahlungen sind auf den gemäß Ziffer 2.5 entstandenen Verlustausgleichsanspruch zur Berechnung
der Schlusszahlung anzurechnen. Ein etwaiger Überschuss der Abschlagszahlungen im Falle eines geringeren oder ganz entfallenden
Verlustausgleichsanspruchs ist von der Organgesellschaft zu erstatten. Abschlagszahlungen sind unverzinslich. Für die Erstattung
von Abschlagszahlungen sowie für die Schlusszahlung gilt Ziffer 2.6.
|
| 3. |
Vertragsdauer; Kündigung
|
| 3.1 |
Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag in das Handelsregister
der Organgesellschaft eingetragen wird. Dieser Vertrag wird wirksam unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft und der Hauptversammlung der Organträgerin sowie der Eintragung im Handelsregister
der Organgesellschaft.
|
| 3.2 |
Dieser Vertrag ist für fünf Zeitjahre ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 1 S. 1 KStG
erstmals eintreten, geschlossen (die „Mindestlaufzeit“). Dieser Vertrag kann von beiden Parteien erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf
der Mindestlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag jeweils um ein Geschäftsjahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist
von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Für die Einhaltung der Frist
kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei an. Sofern das Ende der Laufzeit
nach Satz 1 oder einer Verlängerung nach Satz 3 nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft fällt, verlängert
sich die Laufzeit bis zum Ende des dann laufenden Geschäftsjahres.
|
| 3.3 |
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
| a) |
die Veräußerung von Anteilen an der Organgesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Einbringung durch die Organträgerin;
|
| b) |
die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Organträgerin oder der Organgesellschaft;
|
| c) |
die rechtskräftige Versagung der steuerlichen Anerkennung dieses Vertrags durch Steuerbescheid oder Urteil oder die aufgrund
von Verwaltungsanweisung drohende Versagung; oder
|
| d) |
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
|
|
| 3.4 |
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
|
| 4.1 |
Jede Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieses Vertrags (einschließlich dieser Ziffer 4.1) muss schriftlich erfolgen und von
allen Parteien oder im Namen aller Parteien unterzeichnet sein, soweit nicht aufgrund zwingenden Rechts eine strengere Form
einzuhalten ist. § 295 AktG bleibt unberührt.
|
| 4.2 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Essen.
|
| 4.3 |
Die Organträgerin trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem Abschluss dieses Vertrags entstehen.
|
| 4.4 |
Bei der Auslegung dieses Vertrags sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung oder ggf. die
entsprechenden Nachfolgeregelungen zu beachten.
|
| 4.5 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchsetzbar oder undurchführbar sein
bzw. werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame, durchsetzbare
und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen, undurchsetzbaren oder undurchführbaren
Bestimmung entspricht. Dies gilt entsprechend im Fall einer Lücke in diesem Vertrag. Es gilt in solchen Fällen ein dem Gewollten
möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Parteien verpflichten
sich, Formvorschriften und andere Wirksamkeitsvoraussetzungen einzuhalten und erforderlichenfalls Maßnahmen zu diesem Zweck
vorzunehmen oder nachzuholen. Die Parteien sind sich einig, dass die vorstehende Regelung nicht lediglich eine Beweislastumkehr
zur Folge haben soll, sondern dass § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
|
| München, den 12. März 2025 |
secunet Security Networks Aktiengesellschaft,
gemeinschaftlich vertreten durch
|
| _______________________________ |
_______________________________ |
| Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender |
Jessica Nospers, Vorständin |
SysEleven GmbH,
gemeinschaftlich vertreten durch
|
| _______________________________ |
Berlin, 17.3.2025
|
|
Jens Ihlenfeld, Geschäftsführer
|
Ort, Datum
|
| _______________________________ |
Berlin, 17.3.2025
|
|
Andreas Hermann, Geschäftsführer
|
Ort, Datum
|
Die nachfolgenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen:
| • |
Ergebnisabführungsvertrag
|
| • |
Gemeinsamer Vertragsbericht des Vorstands der secunet Security Networks AG und der Geschäftsführung der SysEleven GmbH gemäß
§ 293a AktG
|
| • |
Jahresabschlüsse und Lageberichte der secunet Security Networks AG für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024
|
| • |
Jahresabschlüsse und Lageberichte der SysEleven GmbH für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024
|
Eine Prüfung durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Vertragsprüfer) ist nach § 293b Abs. 1 Halbsatz 2 AktG entbehrlich,
da die secunet Security Networks AG alleinige Gesellschafterin der SysEleven GmbH ist.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Aufsichtsrat und Vorstand haben gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 einen Vergütungsbericht erstellt. Der Vergütungsbericht
wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der gesetzliche Prüfungsmaßstab
bezieht sich dabei nur auf eine formelle Prüfung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auch eine inhaltliche Prüfung durch
den Abschlussprüfer veranlasst.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Prüfungsvermerk sind von der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich. In der Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Eine inhaltliche Wiedergabe
des Vergütungsberichts in dieser Einladung ist nach der geänderten Vorschrift in § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mehr erforderlich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der secunet Security
Networks AG für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
|
| II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
|
| 1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 19 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
übermitteln:
|
secunet Security Networks AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 88 96 906-33 E-Mail: anmeldung@linkmarketservices.eu
| |
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis
über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 6. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Ein Nachweis in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist in jedem Fall ausreichend.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai
2025 (24:00 Uhr (MESZ)) unter der vorstehend genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis der Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der zum
Nachweisstichtag nachgewiesene Anteilsbesitz des Aktionärs maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich
von dem Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft erhalten die Aktionäre Eintrittskarten
für die Hauptversammlung, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und
des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
|
| 2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet Security Networks AG insgesamt 6.500.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502.
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| 3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel einen Intermediär
(z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl) ausüben
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots
hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein fristgemäßer
Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine besondere Form
vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form
der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Die Besonderheiten sind bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Nachweis (z. B. die
Vollmacht in Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post, per Fax oder per E-Mail an die Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
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secunet Security Networks AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 E-Mail: secunet@linkmarketservices.eu
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übermittelt.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht direkt gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch ein Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Der Nachweis über die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft auch am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.
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| 4. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch für Aktionäre, die
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, sind die fristgemäße Anmeldung und
der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ beschrieben, erforderlich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.secunet.com/hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, deren Änderung und Widerruf müssen in Textform (§ 126b BGB) (per Post,
Fax oder E-Mail) erteilt werden. Postalisch, per Fax oder E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) unter nachfolgender Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt werden können.
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secunet Security Networks AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 88 96 906-55 E-Mail: secunet@linkmarketservices.eu
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Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zur Stellung von Fragen oder Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.
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| 5. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in Schriftform spätestens zum Ablauf des 27. April 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) unter
nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse (mit elektronischer Signatur gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches) zugegangen
sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
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secunet Security Networks AG Vorstand Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen
oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail: hauptversammlung@secunet.com
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang des Verlangens bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem über die Internetseite
der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge (nebst etwaiger Begründung) sind ausschließlich an die nachstehende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu richten:
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secunet Security Networks AG HV-Organisation Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen Fax: +49-201-5454-1019 E-Mail: hauptversammlung@secunet.com
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Bis spätestens zum Ablauf des 13. Mai 2025 (24:00 Uhr (MESZ)) unter vorstehender Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei
der Gesellschaft mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene und zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.secunet.com/hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft nicht vor der Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Eine Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass dieser während
der Hauptversammlung mündlich gestellt wird. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Gemäß § 21 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken.
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| 6. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)
Die Einberufung, die ab der Einberufung zugänglich zu machenden Berichte und Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung
einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
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| 7. |
Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung
Wir verarbeiten personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigten (wie insbesondere Name und Kontaktdaten),
um die Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei stets auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur
in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung
zu.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können jederzeit auf unserer Internetseite unter www.secunet.com/hauptversammlung
abgerufen werden.
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Essen, im April 2025
secunet Security Networks AG
Der Vorstand
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14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
secunet Security Networks Aktiengesellschaft |
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Kurfürstenstr. 58 |
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45138 Essen |
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| E-Mail: |
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| ISIN: |
DE0007276503 |
| Börsen: |
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, &, #xd, , Stuttgart, Tradegate Exchange |
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| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2117510 14.04.2025 CET/CEST
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| 28.03.2025 | secunet Security Networks AG: Testierter Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2024
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secunet Security Networks AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht/Jahresergebnis
secunet Security Networks AG: Testierter Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2024
28.03.2025 / 07:30 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
secunet Security Networks AG: Testierter Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2024 sowie Prognose für Geschäftsjahr 2025
Essen, 28. März 2025. Die secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650), Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen und IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland, hat heute den testierten Geschäftsbericht und Jahresabschluss für 2024 sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht.
Der secunet-Konzern hat seine erfolgreiche Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 mit dem elften Umsatzrekord in Folge fortgesetzt und seine gesetzten Prognoseziele nochmals leicht überboten. Mit einem Umsatz von 406,4 Mio. Euro wurde erstmals die 400 Mio. Euro-Marke überschritten (Vorjahr: 393,7 Mio. Euro) und damit auch die Umsatzprognose 2024 (rund 390 Mio. Euro) übertroffen. Maßgeblich war wiederum die zweite Jahreshälfte, in der nahezu 65 Prozent des Jahresumsatzes erzielt wurden.
Das Geschäftsmodell des secunet-Konzerns zeigte sich erneut robust in einem vor allem in Deutschland sehr herausfordernden politischen und wirtschaftlichen Umfeld. Die Geschäftstätigkeit ist auf die strukturellen Wachstumstreiber souveräne Digitalisierung und Cybersicherheit ausgerichtet, in deren Fokus 2024 der erfolgreiche Ausbau des SINA- und Cloud-Produkt-Portfolios stand. Zudem profitiert der secunet-Konzern von seiner führenden Position im stark wachsenden Markt für Post Quantum Kryptographie-Anwendungen.
369,7 Mio. Euro (Vorjahr: 344,8 Mio. Euro) des Konzernumsatzes entfielen auf den Public Sector, dem Geschäft mit Bundesministerien, nationale und internationale Regierungsinstitutionen und Organisationen im Verteidigungsbereich. Im Business Sector (Gesundheitswesen, Industrie) wurden 36,7 Mio. Euro erzielt. Das herausfordernde Umfeld in Industrie und Wirtschaft als auch Umstellungen im Gesundheitswesen führten dazu, dass das Niveau des Vorjahres nicht erreicht wurde.
Die regionale Umsatzentwicklung entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 positiv: In Deutschland stieg der Umsatz um 2% auf 366,3 Mio. Euro (Vorjahr 358,5 Mio. Euro). Das internationale Geschäft wurde um 14% auf 40,1 Mio. Euro ausgebaut (Vorjahr: 35,1 Mio. Euro). Der Anteil des internationalen Geschäfts am Gesamtumsatz blieb unverändert bei rund 10 %.
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag 2024 bei 42,5 Mio. Euro und damit leicht über der Prognose von rund 42,0 Mio. Euro und nur knapp unter dem Vorjahresniveau von 43,0 Mio. Euro. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 10,5 %. Verstärkte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie ein Effekt aus Lagerbereinigungen (ca. 4 Mio. Euro über dem regulären Niveau) haben das Ergebnis beeinflusst. Im Vorjahr hingegen war ein positiver Effekt in Höhe von 2,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Akquisition der SysEleven GmbH zu verzeichnen. Trotz dieser zusätzlichen Ergebnisbelastung wurden die gesteckten Ziele erreicht und damit die ursprüngliche Planung erfüllt.
Im Public Sector erhöhte sich das EBIT auf 44,8 Mio. Euro (Vorjahr: 42,5 Mio. Euro). Im Business Sector wurde aufgrund der oben beschriebenen Situation ein EBIT von -2,3 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro)
Das Konzernperiodenergebnis lag bei 27,9 Mio. Euro (Vorjahr: 29,0 Mio. Euro), dies entsprach einem Ergebnis je Aktie von 4,32 Euro (Vorjahr: 4,51 Euro).
Zum 31. Dezember 2024 verbesserte sich der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit deutlich auf 61,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (51,9 Mio. Euro). Diese positive Entwicklung wurde durch eine Reduzierung des Working Capital erreicht. Insgesamt belief sich der Zufluss an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten auf 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 19,8 Mio. Euro).
Das Geschäftsjahr 2024 hat erneut unterstrichen, dass der secunet-Konzern seine Marktstellung strategisch, operativ und finanziell erfolgreich und resilient ausgebaut hat. Das Unternehmen setzt aufgrund dieser erfolgreichen Entwicklung seine Dividendenkontinuität fort, in etwa die Hälfte des Jahresüberschusses der AG auszuschütten und wird der Hauptversammlung am 28. Mai 2025 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2,73 Euro vorschlagen (Vorjahr: 2,36 Euro).
Ausblick 2025
Der secunet-Konzern verfolgt eine klare Strategie, die auf nachhaltigem und profitablem Wachstum in Kernmärkten basiert, gleichzeitig jedoch auch gezielte Investitionen in vielversprechende Wachstumsbereiche einschließt. Der vorrangige Fokus liegt weiterhin darauf, die Marktposition national und international zu stärken, zukünftige Chancen zu nutzen und dabei Werte für sämtliche Stakeholder zu schaffen.
Auch 2025 sollen wichtige Investitionen weiter vorangetrieben werden. Neben der Fertigstellung und Zulassung weiterer Produkte für die anstehende Umstellung auf Post Quantum Kryptographie liegt ein Fokus auf der SINA Cloud, der fortschreitenden Digitalisierung des Behördenumfelds sowie der Umstellung auf das „as-a-service“- Geschäft, insbesondere im Gesundheitsbereich.
„Das Marktumfeld bleibt 2025 insbesondere in Deutschland im ersten Halbjahr im öffentlichen Sektor durch die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im Februar herausfordernd. Andererseits sind die Megatrends weiter intakt und die geopolitischen Entwicklungen unterstützen unser Geschäftsmodell“, erläutert Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG.
„Wir sind führend in Deutschland mit innovativen Cybersecurity-Lösungen und stehen im ständigen Austausch mit unseren Kundengruppen, um unsere bewährten Produkte weiter auszubauen und neue Sicherheitslösungen zu entwickeln“, so Deininger weiter. „Daher erwarten wir auch 2025 eine anhaltend starke Nachfrage nach unseren Produkten und Lösungen, die vor allem im zweiten Halbjahr besonders sichtbar werden sollte. Zu Beginn des Jahres lag der feststehende Auftragsbestand bereits bei 205,3 Mio. Euro und damit höher, als im Vorjahr (190,2 Mio. Euro). Auf dieser Basis erwarten wir für das Geschäftsjahr 2025 einen Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro.
Unser definiertes strategisches Ziel ist es, dass unser Wachstum mit einer attraktiven nachhaltigen Profitabilität einhergeht. Um dies zu erreichen, konzentrieren wir uns in unserer kurzfristigen Planung wie im Vorjahr auch 2025 einerseits auf interne Maßnahmen, die unsere Produkte, unsere Organisation und ihre Abläufe optimal auf die sich ständig wandelnde Geschäftstätigkeit anpassen. Andererseits investieren wir in beträchtlichem Umfang in Forschung und Entwicklung, um unser Portfolio erfolgreich auszubauen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch ein laufendes Screening des Marktes, um attraktive M&A-Ziele zu finden, die unser Produkt- und Serviceportfolio ideal ergänzen oder erweitern.
Daher streben wir für das Geschäftsjahr 2025 eine gesunde Profitabilität in etwa auf Vorjahresniveau an. Als EBIT-Marge erwarten wir dementsprechend 9,5 bis 11,5 Prozent“ erläutert Deininger weiter.
Der Geschäftsbericht 2024 steht unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereit.
secunet wird am 28. März 2025 um 10 Uhr eine Analystenkonferenz über die Plattform Airtime zu den vorläufigen Ergebnissen durchführen.
Kontakt
Stephanie Kniep
Director Investor Relations
Tel: +49 201 5454-3426
E-Mail: investor.relations@secunet.com
secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
http://www.secunet.com
ISIN: DE0007276503
WKN: 727650
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
secunet – Schutz für digitale Infrastrukturen
secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Über 1000 Experten und Expertinnen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im SDAX der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 407 Mio. Euro.
secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.secunet.com.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält vorausschauende Aussagen. Vorausschauende Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Jede Aussage in dieser Mitteilung, die unsere Absichten, Annahmen, Erwartungen oder Vorhersagen (sowie die zugrunde liegenden Annahmen) wiedergibt, ist eine vorausschauende Aussage. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der secunet Security Networks AG derzeit zur Verfügung stehen. Vorausschauende Aussagen beziehen sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse weiterzuentwickeln.
28.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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2107656 28.03.2025 CET/CEST
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| 26.03.2025 | secunet Security Networks AG: Veränderung im Vorstand
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secunet Security Networks AG / Schlagwort(e): Personalie/Vertrag
secunet Security Networks AG: Veränderung im Vorstand
26.03.2025 / 19:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Veränderung im Vorstand der secunet Security Networks AG: Marc-Julian Siewert soll neuer Vorstandsvorsitzender werden; das Mandat von Axel Deininger wird nach 2025 nicht verlängert
[Essen / Deutschland, 26.03.2025] Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650) hat heute Veränderungen im Vorstand der secunet Security Networks AG beschlossen:
Der Aufsichtsrat und der Vorstandsvorsitzende Axel Deininger haben sich darauf verständigt, dessen Vertragslaufzeit nicht über den regulären Ablauf zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
Der Aufsichtsrat plant mit Blick auf den zukünftigen Ausbau des Geschäfts, Marc-Julian Siewert ab dem 1. Juli 2025 zum Vorstand zu bestellen. Gleichzeitig ist er designierter Nachfolger des Vorstandsvorsitzenden.
Marc-Julian Siewert besitzt langjährige Erfahrung im Behördengeschäft als CEO des Anbieters für Identitätslösungen Veridos, ein Joint Venture von Giesecke+Devrient und der Bundesdruckerei Gruppe.
Der Aufsichtsrat dankt Axel Deininger bereits an dieser Stelle für die stets vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit, insbesondere bei der Geschäftsmodell-Transformation der secunet in den zurückliegenden Jahren.
Der Vorstand wird damit ab dem 1. Juli 2025 voraussichtlich aus Axel Deininger (Vorstandsvorsitzender), Torsten Henn, Dr. Kai Martius, Jessica Nospers und Marc-Julian Siewert bestehen.
Kontakt
Stephanie Kniep
Director Investor Relations
Tel: +49 201 5454-3426
E-Mail: investor.relations@secunet.com
secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
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WKN: 727650
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
secunet – Schutz für digitale Infrastrukturen
secunet ist Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen. In einer zunehmend vernetzten Welt sorgt das Unternehmen mit der Kombination aus Produkten und Beratung für widerstandsfähige, digitale Infrastrukturen und den höchstmöglichen Schutz für Daten, Anwendungen und digitale Identitäten. secunet ist dabei spezialisiert auf Bereiche, in denen es besondere Anforderungen an die Sicherheit gibt – wie z. B. Cloud, IIoT, eGovernment und eHealth. Mit den Sicherheitslösungen von secunet können Unternehmen höchste Sicherheitsstandards in Digitalisierungsprojekten einhalten und damit ihre digitale Transformation vorantreiben.
Über 1000 Experten und Expertinnen stärken die digitale Souveränität von Regierungen, Unternehmen und der Gesellschaft. Zu den Kunden zählen die Bundesministerien, mehr als 20 DAX-Konzerne sowie weitere nationale und internationale Organisationen. Das Unternehmen wurde 1997 gegründet. Es ist im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet und erzielte 2024 einen Umsatz von rund 407 Mio. Euro.
secunet ist IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland und Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.secunet.com.
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Ende der Insiderinformation
26.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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