| 13.11.2025 | SMA Gruppe nach neun Monaten mit Umsatzwachstum – Ergebnis von Einmaleffekten beeinflusst
|
SMA Solar Technology AG
/ Schlagwort(e): 9-Monatszahlen
SMA Gruppe nach neun Monaten mit Umsatzwachstum – Ergebnis von Einmaleffekten beeinflusst
13.11.2025 / 06:58 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Gruppe nach neun Monaten mit Umsatzwachstum – Ergebnis von Einmaleffekten beeinflusst
- Umsatz mit 1.134,7 Mio. Euro über Vorjahr (9M 2024: 1.059,7 Mio. Euro)
- EBITDA einschließlich Einmaleffekte bei –16,9 Mio. Euro[1] (9M 2024: 83,5 Mio. Euro[2]); Operatives EBITDA erreicht 118,6 Mio. Euro (9M 2024: 64,4 Mio. Euro)
- Auftragsbestand zum 30. September 2025 bei 1,3 Mrd. Euro (30. September 2024: 1,4 Mrd. Euro)
- Large Scale & Project Solutions steigert Umsatz und Ergebnis deutlich
- Nachfrage in Home & Business Solutions weiterhin schwach
- Vorstand bestätigt angepasste Prognose 2025 vom 1. September: Umsatz 1.450 Mio. Euro bis 1.500 Mio. Euro; EBITDA –80 Mio. Euro bis –30 Mio. Euro
Niestetal, 13. November 2025 – In den ersten neun Monaten 2025 lag der Konzernumsatz der SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92) mit 1.134,7 Mio. Euro über dem Vorjahr (9M 2024: 1.059,7 Mio. Euro). Die Division Large Scale & Project Solutions verzeichnete einen Umsatzanstieg von 24,8 Prozent auf 953,4 Mio. Euro (9M 2024: 764,0 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung in der Division Home & Business Solutions war weiterhin von einer schwachen Nachfrage sowie hohem Wettbewerbs- und Preisdruck beeinflusst. Entsprechend fiel der Umsatz um 38,7 Prozent auf 181,3 Mio. Euro (davon Home Solutions 83,4 Mio. Euro und Commercial & Industrial Solutions 97,9 Mio. Euro) (9M 2024: 295,7 Mio. Euro, davon Home Solutions 147,0 Mio. Euro und Commercial & Industrial Solutions 148,7 Mio. Euro).
Das EBITDA einschließlich Einmaleffekte lag bei –16,9 Mio. Euro1 (9M 2024: 83,5 Mio. Euro2). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von –1,5 Prozent (9M 2024: 7,9 Prozent). Gründe für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr waren der geringere Absatz und die daraus resultierende niedrigere Fixkostendegression in der Division Home & Business Solutions. Hinzu kamen Einmaleffekte durch Wertminderungsaufwendungen und Verschrottungen auf Vorräte sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen (insgesamt: 146,0 Mio. Euro), Wertberichtigungen auf Forderungen (7,5 Mio. Euro) sowie positive Sondereffekte (18,0 Mio. Euro). Das EBIT, das zusätzlich Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte sowie auf Maschinen und Produktionsanlagen enthält (insgesamt: 65,4 Mio. Euro), lag damit bei –123,2 Mio. Euro1 (9M 2024: 46,0 Mio. Euro2) Dies entspricht einer EBIT-Marge von –10,9 Prozent (9M 2024: 4,3 Prozent). Das operative EBITDA erreichte 118,6 Mio. Euro (9M 2024: 64,4 Mio. Euro).
Die Division Large Scale & Project Solutions konnte ihre Profitabilität im Vergleich zum Vorjahresquartal aufgrund des hohen Umsatzniveaus und der damit verbundenen Fixkostendegression sowie eines profitablen Produktmixes weiter verbessern und erreichte ein EBIT von 199,7 Mio. Euro (9M 2024: 154,4 Mio. Euro).
In der Division Home & Business Solutions reduzierte sich das EBIT durch den preis- und mengenbedingten Umsatzrückgang sowie den genannten Einmalaufwendungen auf −322,1 Mio. Euro (9M 2024: −123,8 Mio. Euro).
„Das dritte Quartal spiegelt die unterschiedliche Marktdynamik in unseren beiden Geschäftsbereichen deutlich wider. Während sich der Umsatz in der Division Home & Business Solutions auf einem niedrigen Niveau stabilisiert, konnte die Division Large Scale & Project Solutions den Umsatz und das EBITDA erneut deutlich steigern. Auch der Auftragseingang im Großanlagensegment legte im dritten Quartal erwartungsgemäß weiter zu. Diese Entwicklung bestätigt unsere strategische Ausrichtung auf wachstumsstarke Zukunftsfelder und den Ausbau unserer Kernkompetenzen sowie die fokussierte Positionierung als System- und Lösungsanbieter“, sagt Jürgen Reinert, Vorstandsvorsitzender SMA.
„Angesichts der rückläufigen Nachfrage im Markt für Heim- und Gewerbeanlagen war die Ausweitung unseres Restrukturierungsprogramms ein konsequenter Schritt, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wir kommen bei der Umsetzung der Maßnahmen gut voran und erzielen stetig messbare Fortschritte. Durch die zusätzlichen Maßnahmen werden die Kosten in der Division Home & Business Solutions und im Corporate Center nochmals deutlich reduziert und die Effizienz nachhaltig erhöht“, ergänzt Kaveh Rouhi, Finanzvorstand SMA.
Das Konzernergebnis betrug −144,5 Mio. Euro (9M 2024: 34,7 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie lag somit bei −4,16 Euro (9M 2024: 1,00 Euro).
Die Net Working Capital Quote erreichte 15,7 Prozent (31. Dezember 2024: 30,9 Prozent). Aufgrund der hohen Wertminderungen auf Vorräte im dritten Quartal passt der Vorstand den angestrebten Korridor für das Gesamtjahr auf 16 Prozent bis 19 Prozent an (vorher: 23 Prozent bis 27 Prozent).
Durch die Umsetzung der Restrukturierungs-Maßnahmen und ein stringentes Net Working Capital- Management erhöhte sich der Free Cash Flow der SMA Gruppe signifikant auf 114,5 Mio. Euro nach −220,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die Nettoliquidität zum 30. September 2025 lag mit 180,4 Mio. Euro deutlich über dem Niveau zum Jahresende (31. Dezember 2024: 84,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug 28,9 Prozent (31. Dezember 2024: 35,9 Prozent).
Zum 30. September 2025 lag der Auftragsbestand bei 1.281,7 Mio. Euro (30. September 2024: 1.438,3 Mio. Euro). Mit 950,0 Mio. Euro entfallen dabei drei Viertel auf das Produktgeschäft (30. September 2024: 1.098,7 Mio. Euro).
Der SMA Vorstand bestätigt die am 1. September 2025 angepasste Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025. Diese sieht einen Umsatz in Höhe von 1.450 Mio. Euro bis 1.500 Mio. Euro (2024: 1.530,0 Mio. Euro) und ein EBITDA von –80 Mio. Euro bis –30 Mio. Euro (2024: –16,0 Mio. Euro) vor.
Weiterführende Informationen
Die Neunmonatsbericht Januar bis September 2025 steht auf der Internetseite www.SMA.de/IR/Finanzberichte zum Abruf bereit. SMA wird den Geschäftsverlauf im Rahmen einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren am 13. November 2025 um 13:30 Uhr (CET) erläutern. Eine Übersicht der Analystenschätzungen (Consensus) ist unter www.SMA.de/investor-relations/analyst-coverage-consensus abrufbar.
Über SMA
Als ein global führender Spezialist für Photovoltaik- und Speicher-Systemtechnik schafft die SMA Gruppe heute die Voraussetzungen für die dezentrale und erneuerbare Energieversorgung von morgen. Das Portfolio von SMA umfasst ein breites Spektrum an effizienten Solar- und Batterie-Wechselrichtern, ganzheitlichen Systemlösungen für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme aller Leistungsklassen, intelligenten Energiemanagementsystemen sowie Ladelösungen für Elektrofahrzeuge und Power-to-Gas-Anwendungen. Digitale Energiedienstleistungen sowie umfangreiche Serviceleistungen runden das Angebot ab. Die innerhalb der letzten 20 Jahre weltweit installierten SMA Solar-Wechselrichter mit einer Gesamtleistung von rund 144 GW tragen jährlich zur Vermeidung von über 64 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß bei. Die mehrfach ausgezeichnete Technologie von SMA ist durch über 1.600 Patente und eingetragene Gebrauchsmuster geschützt. Die Muttergesellschaft SMA Solar Technology AG ist seit 2008 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (S92) notiert und im SDAX sowie TecDAX gelistet.
SMA Solar Technology AG
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Germany
Kontakt Presse:
Nina McDonagh
Tel.+49 561 9522425911
Presse@SMA.de
Kontakt Investor Relations:
Viona Brandt
Tel. +49 151 2776 5825
Investor.Relations@SMA.de
Disclaimer:
Diese Corporate News dient lediglich zur Information und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren der SMA Solar Technology AG („Gesellschaft“) oder einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft (gemeinsam mit der Gesellschaft: „SMA Gruppe“) dar noch sollte sie als Grundlage einer Abrede, die auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder eines Unternehmens der SMA Gruppe gerichtet ist, verstanden werden.
Diese Corporate News kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der SMA Solar Technology AG (SMA oder Gesellschaft) derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die SMA in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der SMA Webseite www.SMA.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
[1] Einschließlich rund 10 Mio. Euro aus erhaltener Ausgleichszahlung im Rahmen einer Schadensregulierung (ausgewiesen im Corporate-Segment)
[2] Einschließlich 19,1 Mio. Euro aus der Veräußerung der Anteile an der elexon GmbH (ausgewiesen im Corporate-Segment)
13.11.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2228664 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2228664 13.11.2025 CET/CEST
|
| 01.09.2025 | SMA passt Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 an und erweitert Restrukturierungsmaßnahmen
|
SMA Solar Technology AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
SMA passt Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 an und erweitert Restrukturierungsmaßnahmen
01.09.2025 / 20:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA passt Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025 an und erweitert Restrukturierungsmaßnahmen
Niestetal, 01. September 2025 – Anknüpfend an die bisherige Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung der SMA Solar Technology AG (SMA / ISIN: DE000A0DJ6J9 / FWB: S92) teilt das Unternehmen folgendes mit:
Die für 2025 und die Folgejahre zu erwartende Umsatzentwicklung in der Division Home & Business Solutions hat sich im Laufe des dritten Quartals noch einmal deutlich verschlechtert. Hierdurch entstehen auf divisionsbezogene Vermögenswerte zusätzliche Wertminderungsaufwendungen wie Vorratsabwertungen, Sonderabschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte und Sachanlagen, wie Produktionsanlagen. Zudem werden Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen erwartet. In Summe geht der Vorstand von Einmalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 170 Mio. Euro bis 220 Mio. Euro aus[1].
Aufgrund der anhaltenden schwachen Marktentwicklung in den Marktsegmenten für Privat- und Gewerbeanlagen erweitert der Vorstand die bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen insbesondere in der Division Home & Business Solutions. Dies beinhaltet die Anpassung und Entwicklung des Produktportfolios und der Wertschöpfungstiefe, eine stärkere Nutzung unserer internationalen Standorte sowie eine effizientere Servicestrategie. Die Gesellschaft strebt damit zusätzliche jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von voraussichtlich mehr als 100 Mio. Euro bis Ende 2027 an.
Die vorgenannten Einmaleffekte führen zu einer Anpassung der Ergebnisprognose für das laufende Geschäftsjahr. Der Vorstand geht nun von einem EBITDA zwischen –80 Mio. Euro und –30 Mio. Euro (vorher: 70 Mio. Euro bis 80 Mio. Euro) aus. Der Umsatz wird zwischen 1.450 Mio. Euro und 1.500 Mio. Euro erwartet und liegt damit leicht unter der bisherigen Umsatzprognose von 1.500 Mio. Euro bis 1.550 Mio. Euro.
Kontakt:
Viona Brandt
Investor Relations
viona.brandt@sma.de
Tel. +49 151 277 65 825
[1] Einschließlich nicht EBITDA-wirksame negative Einmaleffekte von ca. 50 bis 65 Mio. Euro.
Ende der Insiderinformation
01.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2191620 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2191620 01.09.2025 CET/CEST
|
| 07.08.2025 | SMA Gruppe legt finale Zahlen für das erste Halbjahr 2025 vor
|
SMA Solar Technology AG
/ Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
SMA Gruppe legt finale Zahlen für das erste Halbjahr 2025 vor
07.08.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Gruppe legt finale Zahlen für das erste Halbjahr 2025 vor
- Umsatz mit 684,9 Mio. Euro planmäßig unter Vorjahr (H1 2024: 759,3 Mio. Euro)
- Operatives EBITDA erreicht 55,1 Mio. Euro; EBITDA einschließlich Einmaleffekte bei 9,1 Mio. Euro[1] (H1 2024: 80,6 Mio. Euro[2])
- Auftragsbestand zum 30. Juni 2025 bei 1,2 Mrd. Euro (30. Juni 2024: 1,4 Mrd. Euro)
- Large Scale & Project Solutions steigert Umsatz und Ergebnis
- Nachfrage in Home & Business Solutions weiterhin schwach
- Prognose für Umsatz und EBITDA im unteren Drittel der am 5. März 2025 veröffentlichten Prognosebandbreite von 1.500 Mio. Euro bis 1.650 Mio. Euro und 70 Mio. Euro bis 110 Mio. Euro
Niestetal, 7. August 2025 – Die SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92) erreichte im ersten Halbjahr 2025 einen Konzernumsatz von 684,9 Mio. Euro nach 759,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die Umsatzentwicklung in der Division Home & Business Solutions war von einer rückläufigen Nachfrage sowie hohem Wettbewerbs- und Preisdruck beeinflusst. Der Umsatz lag bei 116,1 Mio. Euro (davon Home Solutions 54,0 Mio. Euro und Commercial & Industrial Solutions 62,1 Mio. Euro) (H1 2024: 223,5 Mio. Euro, davon Home Solutions 109,9 Mio. Euro und Commercial & Industrial Solutions 113,6 Mio. Euro). Die Division Large Scale & Project Solutions verzeichnete einen planmäßigen Umsatzanstieg von 535,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 568,8 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2025.
Das operative EBITDA im Konzern erreichte 55,1 Mio. Euro gegenüber 80,6 Mio. Euro2 im Vorjahreszeitraum. Einschließlich Einmaleffekte lag das EBITDA bei 9,1 Mio. Euro1. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 1,3 Prozent (H1 2024: 10,6%). Gründe für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr waren unter anderem der geringere Absatz und die daraus resultierende niedrigere Fixkostendegression in der Division Home & Business Solutions. Hinzu kamen Einmaleffekte durch Wertminderungsaufwendungen auf Vorräte und Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. Euro sowie Wertberichtigungen auf Forderungen (7,5 Mio. Euro). Das EBIT lag bei – 19,0 Mio. Euro1 (H1 2024: 56,2 Mio. Euro2). Dies entspricht einer EBIT-Marge von –2,8 Prozent (H1 2024: 7,4%).
Die Division Large Scale & Project Solutions konnte ihre Profitabilität im Vergleich zum Vorjahresquartal aufgrund des hohen Umsatzniveaus und der damit verbundenen Steigerung der Produktivität weiter verbessern und erreichte ein EBIT von 113,4 Mio. Euro (H1 2024: 100,5 Mio. Euro). In der Division Home & Business Solutions reduzierte sich das EBIT aufgrund des gesunkenen Umsatzniveaus und Wertminderungen auf Vorräte sowie Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen auf –129,2 Mio. Euro (H1 2024: –66,8 Mio. Euro).
„Der Markt für Heim- und Gewerbeanlagen verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 eine weiterhin schwache Entwicklung. Neben rückläufigen Zubauraten in Deutschland hat sich der Wettbewerbs- und Preisdruck durch asiatische Anbieter nochmals erhöht. Zudem gibt es bei einigen Distributoren anhaltend hohe Lagerbestände, die nur sehr langsam abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass wir unsere Division HBS wie geplant zukunftsfähig aufstellen. Neben Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen werden wir auch konsequent das Produktportfolio verschlanken. Gleichzeitig lag die Entwicklung der Division Large Scale & Project Solutions im ersten Halbjahr 2025 erwartungsgemäß über dem Vorjahr. Der Ausblick für dieses Marktsegment ist weiterhin gut. Die Unsicherheiten aufgrund von Zöllen und den noch unklaren Safe Harbour-Voraussetzungen unter dem neuen Steuer- und Ausgabengesetz (OBBB) haben allerdings zugenommen“, sagt Jürgen Reinert, Vorstandsvorsitzender SMA.
„Das herausfordernde Marktumfeld in HBS und die gestiegenen Unsicherheiten aufgrund von Zöllen, Handelshemmnissen und dem „One Big Beautiful Bill“ haben im zweiten Quartal noch einmal deutlich zugenommen. Wir planen daher stärker in Szenarien, um unterschiedliche Entwicklungen frühzeitig abbilden zu können. Zudem werden derzeit verschiedene Handlungsoptionen evaluiert, um im Falle einer weiteren Verschlechterung der Geschäftsentwicklung in der Division HBS unverzüglich reagieren zu können. Wir prüfen dabei insbesondere weitergehende Maßnahmen zur Kostenoptimierung“, ergänzt Kaveh Rouhi, Finanzvorstand SMA.
Das Konzernergebnis betrug −42,4 Mio. Euro (H1 2024: 44,1 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie lag somit bei −1,22 Euro (H1 2024: 1,27 Euro).
Der Free Cash Flow der SMA Gruppe erhöhte sich signifikant auf 65,5 Mio. Euro nach –202,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die Nettoliquidität zum 30. Juni 2025 lag mit 135,0 Mio. Euro deutlich über dem Niveau zum Jahresende (31. Dezember 2024: 84,2 Mio. Euro). Mit einer Eigenkapitalquote von 33,4 Prozent (31. Dezember 2024: 35,9%) verfügt SMA weiterhin über eine solide Eigenkapitalbasis.
Zum 30. Juni 2025 lag der Auftragsbestand bei 1.161,4 Mio. Euro (30. Juni 2024: 1.348,6 Mio. Euro). Mit 848,3 Mio. Euro entfallen dabei drei Viertel auf das Produktgeschäft (30. Juni 2024: 988,0 Mio. Euro).
Wie am 8. Mai 2025 bekannt gegeben, hat der Vorstand die Prognosebandbreite auf einen Umsatz und ein EBITDA im unteren Drittel von 1.500 Mio. Euro bis 1.650 Mio. Euro und 70 Mio. Euro bis 110 Mio. Euro eingegrenzt und erwartet demnach einen Umsatz von 1.500 Mio. Euro bis 1.550 Mio. Euro und ein EBITDA von 70 Mio. Euro bis 80 Mio. Euro. Gründe für die im unteren Drittel eingegrenzte Prognose sind neben der Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds und den rückläufigen Zubauraten im Heim- und Gewerbebereich auch die gestiegenen Unsicherheiten durch die volatile Zollpolitik und die möglichen potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen auf das Geschäft von SMA. Mit dem am 4. Juli 2025 unterzeichneten Steuer- und Ausgabengesetz (OBBBA) kommt ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu, der nach Ansicht des Vorstands die Aussichten für die Entwicklung des PV-Marktes in den USA mittel- bis langfristig belasten kann.
Weiterführende Informationen
Die Halbjahresbericht Januar bis Juni 2025 steht auf der Internetseite www.SMA.de/IR/Finanzberichte zum Abruf bereit. SMA wird den Geschäftsverlauf im Rahmen einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren am 7. August 2025 um 13:30 Uhr erläutern. Eine Übersicht der Analystenschätzungen (Consensus) ist unter Analyst Coverage & Consensus | SMA Solar abrufbar.
Über SMA
Als ein global führender Spezialist für Photovoltaik- und Speicher-Systemtechnik schafft die SMA Gruppe heute die Voraussetzungen für die dezentrale und erneuerbare Energieversorgung von morgen. Das Portfolio von SMA umfasst ein breites Spektrum an effizienten Solar- und Batterie-Wechselrichtern, ganzheitlichen Systemlösungen für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme aller Leistungsklassen, intelligenten Energiemanagementsystemen sowie Ladelösungen für Elektrofahrzeuge und Power-to-Gas-Anwendungen. Digitale Energiedienstleistungen sowie umfangreiche Serviceleistungen runden das Angebot ab. Die innerhalb der letzten 20 Jahre weltweit installierten SMA Solar-Wechselrichter mit einer Gesamtleistung von rund 144 GW tragen jährlich zur Vermeidung von über 64 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß bei. Die mehrfach ausgezeichnete Technologie von SMA ist durch über 1.600 Patente und eingetragene Gebrauchsmuster geschützt. Die Muttergesellschaft SMA Solar Technology AG ist seit 2008 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (S92) notiert und im SDAX sowie TechDAX gelistet.
SMA Solar Technology AG
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Germany
Kontakt Presse:
Nina McDonagh
Tel.+49 561 9522425911
Presse@SMA.de
Kontakt Investor Relations:
Viona Brandt
Tel. +49 151 277 65 825
Investor.Relations@SMA.de
Disclaimer:
Diese Corporate News dient lediglich zur Information und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren der SMA Solar Technology AG („Gesellschaft“) oder einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft (gemeinsam mit der Gesellschaft: „SMA Gruppe“) dar noch sollte sie als Grundlage einer Abrede, die auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder eines Unternehmens der SMA Gruppe gerichtet ist, verstanden werden.
Diese Corporate News kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der SMA Solar Technology AG (SMA oder Gesellschaft) derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die SMA in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der SMA Webseite www.SMA.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
[1] Einschließlich rund 10 Mio. Euro aus einer Ausgleichszahlung im Rahmen einer Schadensregulierung (ausgewiesen im Corporate-Segment)
[2] Einschließlich 19 Mio. Euro aus der Veräußerung der Anteile an der elexon GmbH (ausgewiesen im Corporate-Segment)
07.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2180480 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2180480 07.08.2025 CET/CEST
|
| 21.07.2025 | SMA Solar Technology AG: SMA veröffentlicht vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2025
|
SMA Solar Technology AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
SMA Solar Technology AG: SMA veröffentlicht vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2025
21.07.2025 / 21:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA veröffentlicht vorläufige Zahlen für das erste Halbjahr 2025
Niestetal, 21. Juli 2025 – Die SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92) rechnet auf Basis vorläufiger Zahlen im ersten Halbjahr 2025 mit einem Umsatz von 684,9 Mio. Euro (H1 2024: 759,3 Mio. Euro), einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 9,1 Mio. Euro (H1: 2024: 80,6 Mio. Euro) und einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von –19,0 Mio. Euro (H1: 2024: 56,2 Mio. Euro).
Damit liegen das vorläufige EBITDA des zweiten Quartals 2025 in Höhe von –15,5 Mio. Euro und das vorläufige EBIT von –30,4 Mio. Euro unter dem Konsensus (Q2 2025 EBITDA: –4,0 Mio. Euro; EBIT: –19,0 Mio. Euro).
Die Abweichung ist vor allem auf Wertminderungsaufwendungen auf Vorräte (46,8 Mio. Euro) in der Division Home & Business Solutions zurückzuführen.
Operativ ohne Einmaleffekte liegt das EBITDA im zweiten Quartal nach vorläufigen Zahlen mit 31,3 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres (Q2 2024: 30,6 Mio. Euro).
Weitere Details werden im Halbjahresbericht 2025 erläutert, der planmäßig am 7. August 2025 veröffentlicht wird.
Kontakt:
Viona Brandt
Investor Relations
viona.brandt@sma.de
Tel.: +49 151 277 65 825
Ende der Insiderinformation
21.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2172654 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2172654 21.07.2025 CET/CEST
|
| 08.05.2025 | SMA Gruppe beginnt Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der Erwartungen
|
SMA Solar Technology AG
/ Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung
SMA Gruppe beginnt Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der Erwartungen
08.05.2025 / 06:58 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Gruppe beginnt Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der Erwartungen
- Umsatz mit 327,7 Mio. Euro planmäßig unter Vorjahr (Q1 2024: 361,8 Mio. Euro)
- EBITDA erreicht 24,6 Mio. Euro[1] (Q1 2024: 49,9 Mio. Euro[2])
- Auftragsbestand zum 31. März 2025 bei 1,3 Mrd. Euro (31. März 2024: 1,5 Mrd. Euro)
- Aufgrund der Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds sowie der gestiegenen Unsicherheiten durch die volatile Zollpolitik erwartet der Vorstand einen Umsatz und ein EBITDA im unteren Drittel der Prognosebandbreite von 1.500 Mio. Euro bis 1.650 Mio. Euro und 70 Mio. Euro bis 110 Mio. Euro
Niestetal, 8. Mai 2025 – Die SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92) hat das erste Quartal 2025 im Rahmen der Erwartungen abgeschlossen. Der Konzernumsatz erreichte 327,7 Mio. Euro nach 361,8 Mio. Euro im ersten Quartal 2024.
Die Umsatzentwicklung in den Segmenten Home Solutions sowie Commercial & Industrial Solutions (seit 1. Mai 2025 zusammengeführte Division Home & Business Solutions) war im ersten Quartal 2025 erwartungsgemäß maßgeblich von einer normalisierten Nachfragesituation bei weiterhin teilweise hohen Lagerbeständen bei Distributoren und Installateuren beeinflusst. Vor diesem Hintergrund lag der Umsatz im Segment Home Solutions bei 21,9 Mio. Euro (Q1 2024: 62,6 Mio. Euro) und im Segment Commercial & Industrial Solutions bei 26,3 Mio. Euro nach 70,5 Mio. Euro im ersten Quartal 2024. Das Segment Large Scale & Project Solutions verzeichnete planmäßig ein deutliches Umsatzwachstum von 228,7 Mio. Euro im Vorjahresquartal auf 279,5 Mio. Euro im ersten Quartal 2025.
Das EBITDA im Konzern erreichte 24,6 Mio. Euro1 gegenüber 49,9 Mio. Euro2 im Vorjahresquartal. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 7,5 Prozent (Q1 2024: 13,8%). Gründe für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr waren in erster Linie der geringere Absatz und die daraus resultierende niedrigere Fixkostendegression in den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions. Das EBIT lag bei 11,4 Mio. Euro1 (Q1 2024: 38,2 Mio. Euro2). Dies entspricht einer EBIT-Marge von 3,5 Prozent (Q1 2024: 10,6%).
Das Segment Large Scale & Project Solutions konnte seine Profitabilität im Vergleich zum Vorjahresquartal aufgrund des hohen Umsatzniveaus und der damit verbundenen Steigerung der Produktivität weiter verbessern und erreichte ein EBIT von 50,3 Mio. Euro (Q1 2024: 41,3 Mio. Euro). In den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions reduzierte sich das EBIT aufgrund des gesunkenen Umsatzniveaus. Das Segment Home erreichte –19,6 Mio. Euro (Q1 2024:
–3,6 Mio. Euro), das Segment C&I lag bei –26,4 Mio. Euro (Q1 2024: –18,2 Mio. Euro).
„Im ersten Quartal 2025 haben wir in den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions eine leichte Verbesserung des Auftragseingangs gesehen. Mit Blick auf die kommenden Quartale erwarten wir beim Auftragseingang aufgrund der weiteren Normalisierung der Lagerbestände in der Distribution in diesen beiden Segmenten insgesamt weniger Schwankungen und damit eine Normalisierung gegenüber den letzten beiden Geschäftsjahren. Auch das Segment der Großanlagen hat sich weiter gut entwickelt, mit einem Auftragseingang in etwa auf dem hohen Niveau des Vorjahresquartals“, sagt Jürgen Reinert, Vorstandsvorsitzender SMA. „Ein hoher Unsicherheitsfaktor bleibt allerdings die unklare Zollpolitik der USA und die möglichen Folgen für die globale Solarindustrie, etwa durch Investitionsverschiebungen.“
„Umsatz und Ergebnis im ersten Quartal 2025 liegen im Rahmen unserer Erwartungen. Das Segment Large Scale & Project Solutions hat seine Umsatz- und Ergebnisentwicklung erfolgreich fortgesetzt. Die operative Entwicklung der Segmente Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions lag planmäßig unter dem Vorjahresquartal. Darüber hinaus arbeiten wir konsequent an der Umsetzung unseres Restrukturierungs- und Transformationsprogramms, um die geplante Ergebnisverbesserung sukzessive zu erreichen“, ergänzt Kaveh Rouhi, Finanzvorstand SMA.
Das Konzernergebnis betrug 5,5 Mio. Euro (Q1 2024: 28,5 Mio. Euro). Das Ergebnis je Aktie lag somit bei 0,16 Euro (Q1 2024: 0,82 Euro).
Der Free Cash Flow der SMA Gruppe erhöhte sich signifikant auf 96,1 Mio. Euro nach –45,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Nettoliquidität hat sich durch die ersten Erfolge des Restrukturierungsprogramms ebenfalls wesentlich verbessert und lag zum 31. März 2025 mit 176,5 Mio. Euro deutlich über dem Niveau zum Jahresende (31. Dezember 2024: 84,2 Mio. Euro). Mit einer Eigenkapitalquote von 34,0 Prozent (31. Dezember 2024: 35,9%) verfügt SMA weiterhin über eine solide Eigenkapitalbasis.
Zum 31. März 2025 lag der Auftragsbestand bei 1.293,9 Mio. Euro (31. März 2024: 1.467,8 Mio. Euro). Mit 972,1 Mio. Euro entfallen dabei mehr als drei Viertel auf das Produktgeschäft (31. März 2024: 1.102,3 Mio. Euro). Damit hat sich der produktbezogene Auftragsbestand im Vergleich zum 31. Dezember 2024 (1.033,3 Mio. Euro) nur geringfügig vermindert.
Aufgrund der Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds sowie der gestiegenen Unsicherheiten durch die volatile Zollpolitik und die daraus resultierenden potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen auf das Geschäft von SMA erwartet der Vorstand einen Umsatz und ein EBITDA im unteren Drittel der Prognosebandbreite von 1.500 Mio. Euro bis 1.650 Mio. Euro und 70 Mio. Euro bis 110 Mio. Euro.
Weiterführende Informationen
Die Quartalsmitteilung Januar bis März 2025 steht auf der Internetseite www.SMA.de/IR/Finanzberichte zum Abruf bereit. SMA wird den Geschäftsverlauf im Rahmen einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren am 8. Mai 2025 um 9:30 Uhr erläutern. Eine Übersicht der Analystenschätzungen (Consensus) ist unter Analyst Coverage & Consensus | SMA Solar abrufbar.
Über SMA
Als ein global führender Spezialist für Photovoltaik- und Speicher-Systemtechnik schafft die SMA Gruppe heute die Voraussetzungen für die dezentrale und erneuerbare Energieversorgung von morgen. Das Portfolio von SMA umfasst ein breites Spektrum an effizienten Solar- und Batterie-Wechselrichtern, ganzheitlichen Systemlösungen für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme aller Leistungsklassen, intelligenten Energiemanagementsystemen sowie Ladelösungen für Elektrofahrzeuge und Power-to-Gas-Anwendungen. Digitale Energiedienstleistungen sowie umfangreiche Serviceleistungen runden das Angebot ab. Die innerhalb der letzten 20 Jahre weltweit installierten SMA Solar-Wechselrichter mit einer Gesamtleistung von rund 144 GW tragen jährlich zur Vermeidung von über 64 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß bei. Die mehrfach ausgezeichnete Technologie von SMA ist durch über 1.600 Patente und eingetragene Gebrauchsmuster geschützt. Die Muttergesellschaft SMA Solar Technology AG ist seit 2008 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (S92) notiert und im SDAX gelistet.
SMA Solar Technology AG
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Germany
Kontakt Presse:
Dagmar Buth-Parvaresh
Tel.+49 561 9522 421414
Presse@SMA.de
Kontakt Investor Relations:
Viona Brandt
Tel. +49 151 277 65 825
Investor.Relations@SMA.de
Disclaimer:
Diese Corporate News dient lediglich zur Information und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren der SMA Solar Technology AG („Gesellschaft“) oder einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft (gemeinsam mit der Gesellschaft: „SMA Gruppe“) dar noch sollte sie als Grundlage einer Abrede, die auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder eines Unternehmens der SMA Gruppe gerichtet ist, verstanden werden.
Diese Corporate News kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der SMA Solar Technology AG (SMA oder Gesellschaft) derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die SMA in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der SMA Webseite www.SMA.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
[1] Einschließlich rund 10 Mio. Euro aus einer Ausgleichszahlung im Rahmen einer Schadensregulierung (ausgewiesen im Corporate-Segment)
[2] Einschließlich 19 Mio. Euro aus der Veräußerung der Anteile an der elexon GmbH (ausgewiesen im Corporate-Segment)
08.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2132250 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2132250 08.05.2025 CET/CEST
|
| 22.04.2025 | SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
|
SMA Solar Technology AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2025 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|
SMA Solar Technology AG
Niestetal
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur
Ordentlichen Hauptversammlung
der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland,
am Dienstag, den 3. Juni 2025 um 10.00 Uhr MESZ
ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen)
am Sitz der SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, Deutschland (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes)
stattfindet.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und
ihre Bevollmächtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das von uns unter der Internetadresse
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen.
Unter dieser Internetadresse wird die gesamte Hauptversammlung für angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten live
übertragen.
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den im Anschluss an die Tagesordnung
beschriebenen weiteren Angaben und Hinweisen zur Einberufung.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für
das Geschäftsjahr 2024
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über unsere Investor Relations Seite im Internet unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt
und damit den Jahresabschluss festgestellt hat, so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt.
|
| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 271.977.406,54
Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen,
d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
| a) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Barbara Gregor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| b) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
|
| 4. |
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 personenbezogen,
d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
| a) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| b) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Martin Breul für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| c) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Oliver Dietzel für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| d) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| e) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| f) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Constanze Hufenbecher für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| g) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Uwe Kleinkauf für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| h) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Ilonka Nussbaumer für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| i) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Frau Alexa Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| j) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| k) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Romy Siegert für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| l) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Jan-Henrik Supady für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
| m) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Victor für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
|
|
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2025 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
| a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025, sofern
diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
|
| b) |
zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
|
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger
befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch
die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“).
|
| 6. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 03. Juni 2025 endet die Amtszeit der fünf von der Hauptversammlung am 4. Juni 2020
gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie die Amtszeit von Frau Hufenbecher, die im September 2024 vom Amtsgericht Kassel zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde. Daher sind für alle sechs Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und
der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
|
|
|
Titel, Name |
|
Ausgeübter Beruf |
|
Wohnort |
| a) |
|
Constanze Hufenbecher |
|
Mitglied in Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen |
|
München |
| b) |
|
Uwe Kleinkauf |
|
Geschäftsführer der WELL GROUP GmbH & Co. KG und der WELL development GmbH
|
|
Kassel |
| c) |
|
Dr. Ralph Lässig |
|
Unternehmensberater |
|
Köln |
| d) |
|
Ilonka Nussbaumer |
|
Executive Vice President HR und Head of Group HR der Danfoss A/S, Dänemark |
|
Sønderborg, Dänemark |
| e) |
|
Dr. Frank Possel-Dölken |
|
Geschäftsführer, Chief Digital Officer, Phoenix Contact GmbH & Co. KG |
|
Detmold |
| f) |
|
Jan-Henrik Supady |
|
Geschäftsführender Gesellschafter der Liesner & Co. GmbH |
|
Kassel |
Die Wahlvorschläge streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts
für das Gesamtgremium an.
Die Wahlen sollen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung und in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus je sechs
Mitgliedern der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmenden zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat
zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertretenden
und die Arbeitnehmervertretenden haben für die anstehende Aufsichtsratswahl vereinbart, diesen Mindestanteil für die Anteilseigner*innen
und die Arbeitnehmenden getrennt zu erfüllen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen somit sowohl auf der Anteilseigner*innen-
wie auf der Arbeitnehmendenseite jeweils wenigstens 2 Sitze von Frauen und 2 Sitze von Männern besetzt sein, um die Anforderungen
des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Durch die Wahl der vorgeschlagenen Kandidat*innen würde der erforderliche Mindestanteil
erreicht. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertretenden nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029
beschließt.
Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertretenden sind bei den nachfolgend jeweils
unter a) aufgelisteten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten
Wirtschaftsunternehmen Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
Frau Constanze Hufenbecher a) ist Mitglied des Aufsichtsrats der Voith GmbH & Co. KGaA und b) Mitglied des Gesellschafterausschusses
der Voith Management GmbH und ist nominiert als Mitglied des Board of Directors der SWECO AB, Schweden, die am 29. April 2025
in ihrer jährlichen Hauptversammlung über die Besetzung entscheiden wird. Herr Dr. Ralph Lässig ist b) Mitglied des (freiwilligen)
Aufsichtsrats der ODU GmbH & Co. KG.
Darüber hinaus ist keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme von Frau Nussbaumer
in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach lit. C.13 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären. Frau Nussbaumer ist Executive Vice President HR und Head of Group
Human Ressources der Danfoss A/S, Dänemark, die mit 20% an der SMA Solar Technology AG beteiligt ist.
Weitere Informationen zu den Kandidat*innen, insbesondere einen kurzen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
sowie unter Ziffer III. „Angaben über die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat*innen“
abgedruckt.
|
| 7. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2024
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr den einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung
gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß §162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, geprüft.
Den Vergütungsbericht im Sinne des § 162 AktG finden Sie gemeinsam mit dem Prüfvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
|
| II. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG
|
| 1. |
MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl der teilnahmeberechtigten Aktien und die Anzahl der Stimmrechte betragen damit
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
|
| 2. |
ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG
Der Vorstand hat gemäß § 13 Abs. 8 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am
3. Juni 2025 als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen) abzuhalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten auf der
Internetseite der SMA Solar Technology AG über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
in Bild und Ton übertragen.
Über das passwortgeschützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten sich
elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen sowie gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen oder Widerspruch
zu Protokoll erklären. Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung
im passwortgeschützten Aktionärsportal, welches über den o.g. Link erreichbar ist, zur Verfügung stehen.
Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen wie nachstehend näher bestimmt ausüben.
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt
7 empfehlenden Charakter, und es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.
|
| 3. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung, und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
| E-Mail: sma2025@itteb.de |
bei der Gesellschaft anmelden.
Die Aktionär*innen müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut notwendig,
der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär
ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss
des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 12. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) („Record Date") zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Alternativ ist die Übermittlung des Nachweises gemäß § 67c Abs. 3, 1 AktG möglich.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär*in nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz der Aktionär*innen
zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Umgekehrt gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag Folgendes: Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden,
sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber*innen bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden den Aktionär*innen von der Anmeldestelle sogenannte Zugangskarten übersandt.
Auf jeder Zugangskarte sind die für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten abgedruckt.
Die Zugangsdaten bestehen aus der Kennung und einem Passwort.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
|
| 4. |
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE
| a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionär*innen können sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts
in der virtuellen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine*n Stimmrechtsberater*in,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigen Aktionär*innen mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung bzw. Änderung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater*innen, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sind in der Regel Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf können per Post oder E-Mail bis spätestens
Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
| E-Mail: sma2025@itteb.de |
Aktionär*innen, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden,
welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung, ihre Änderung oder ihr Widerruf der Gesellschaft über
das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung übermittelt werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht können ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionär*innen lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
(Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportals setzt voraus, dass Bevollmächtigte von den Vollmachtgeber*innen die für den Zugang zum passwortgeschützten
Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhalten.
|
| b) |
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen
Aktionär*innen können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter*innen vertreten
lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft, ihre Änderung und ihr Widerruf bedürfen der Textform.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen können per Post oder E-Mail bis
spätestens Sonntag, 1. Juni 2025 (24:00 Uhr MESZ) an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden
SMA Solar Technology AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring
|
| E-Mail: sma2025@itteb.de |
Aktionär*innen, die die Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer
Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird.
Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus können die Erteilung, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter
in der virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen und können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen
ausüben, zu denen ihnen Weisungen erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter*innen nehmen keine Vollmachten zur Leistung von
Redebeiträgen, zur Stellung von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, zur Veranlassung der Aufnahme von Fragen in die Niederschrift
oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
|
| c) |
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht auch im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals
abgeben. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
erreichbar ist, bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die elektronische
Briefwahl nicht zur Verfügung stehen.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatende oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen und Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gelten sowohl eine an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen erteilte Weisung
als auch eine Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter*innen eingehen,
werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per passwortgeschütztem Aktionärsportal,
(2) per E-Mail, (3) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG
Den Aktionär*innen wird im passwortgeschützten Aktionärsportal eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5
AktG bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung und somit bis zum Ablauf
des 3. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, herunterladen kann.
|
|
| 5. |
VERÖFFENTLICHUNG AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über unsere Investor Relations Seite im Internet unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
| a) |
Der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
|
| b) |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;
|
| c) |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können;
|
| d) |
die Angaben gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 für die Mitteilung nach § 125 AktG;
|
| e) |
die Lebensläufe der zur Wahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder;
|
| f) |
der Vergütungsbericht.
|
|
| 6. |
RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN
| A) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
|
Aktionär*innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an
den Vorstand der Gesellschaft
SMA Solar Technology AG Vorstand Sonnenallee 1 34266 Niestetal Deutschland
|
| oder per E-Mail: HV@SMA.de |
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Samstag, der 3. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ).
| B) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach §§ 126 Abs. 1 und 4, 127 AktG
|
Aktionär*innen können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 Abs. 1 AktG); dies gilt auch für Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens der Aktionär*innen, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen
(dies sind u. a. Aktionär*innen, die es verlangen) zugänglich zu machen, wenn Aktionär*innen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt haben. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist somit Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ). Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionär*innen nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124
Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, insbesondere gilt auch hier Montag, der 19. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch
zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich
zu richten an:
SMA Solar Technology AG Vorstand Sonnenallee 1 34266 Niestetal Deutschland
|
| oder per E-Mail: HV@SMA.de |
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen (einschließlich des Namens des Aktionärs/ der Aktionärin
und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen gelten nach § 126 Abs. 4 AktG
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen
auszuüben, sobald die den Antrag stellenden oder den Wahlvorschlag unterbreitenden Aktionär*innen ordnungsgemäß legitimiert
und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet sind.
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus
das Recht, in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts Anträge und Wahlvorschläge im Wege der Videokommunikation zu
stellen.
| C) |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen
zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Die Einreichung der Stellungnahmen hat in Textform in deutscher Sprache über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
erreichbar ist gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis spätestens Mittwoch, 28. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) zu erfolgen.
Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung
nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, spätestens am Donnerstag, 29. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) im passwortgeschützten Aktionärsportal veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen,
die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich
auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
| D) |
Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
|
Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung
ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Redebeiträge sind am Dienstag, 3. Juni 2025, ab 09:00 MESZ bis zu dem vom Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt über das passwortgeschützte Aktionärsportal,
welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
erreichbar ist, anzumelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen
nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten
und der Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist.
| E) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs.
1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der
Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung
von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen zeitlich
angemessen beschränken; er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für
den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen
Frage- oder Redebeitrag angemessen festsetzen.
| F) |
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 S. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 AktG
|
Angemeldete Aktionär*innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das
Recht, über das passwortgeschützte Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juni 2025 an bis zu deren Ende Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des amtierenden Notars zu erklären.
| G) |
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte
|
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten Rechte und ihren Grenzen sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
|
http://www.SMA.de/Hauptversammlung
|
unter „Hinweise zu den Rechten der Aktionär*innen“ veröffentlicht.
|
| 7. |
HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ FÜR DIE TEILNEHMENDEN DER HAUPTVERSAMMLUNG DER SMA SOLAR TECHNOLOGY AG
Die SMA Solar Technology AG, Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionär*innen
(Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte)
sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i.V.m.
§§ 67, 118 ff. Aktiengesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung
dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO).
Die SMA Solar Technology AG erhält die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen in der Regel über die Anmeldestelle von
dem Kreditinstitut, das die Aktionär*innen mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). Die SMA Solar
Technology AG überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmenden verarbeitet
werden, dies gilt auch für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Rechtsgrundlage
für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO.
Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die
Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den
von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen
Zwecken als hier angegeben.
Die von der SMA Solar Technology AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten
die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen ausschließlich nach Weisung der SMA Solar Technology AG und nur soweit dies
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiteitenden der SMA Solar Technology AG und
die Mitarbeitenden der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionär*innen haben und/oder
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von
Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis, § 129 Aktiengesetz) für andere Aktionär*innen und Aktionärsvertreter einsehbar. Dies gilt auch
für die Redebeiträge, Fragen und Anträge der Aktionär*innen sowie eingereichte Stellungnahmen. Die SMA Solar Technology AG
löscht die personenbezogenen Daten der Aktionär*innen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang
mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionär*innen das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung
zu beantragen. Zudem steht den Aktionär*innen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu (Der Hessische Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de).
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionär*innen den Datenschutzbeauftragten
der SMA Solar Technology AG unter:
SMA Solar Technology AG Datenschutzbeauftragter Sonnenallee 1 34266 Niestetal Tel: 0561 9522 3636
|
| E-Mail datenschutz@sma.de |
|
| 8. |
TECHNISCHE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.
Nutzen Sie für die Teilnahme an der Hauptversammlung, d. h. zur elektronischen Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer sowie ein Mikrofon.
Für den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangsdaten. Diese befinden sich
auf der Zugangskarte, welche Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt wird.
Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen stehen den Aktionär*innen
im passwortgeschützten Aktionärsportal zur Verfügung.
|
| 9. |
HINWEIS ZUR VERFÜGBARKEIT DER BILD- UND TONÜBERTRAGUNG
Die Aktionär*innen können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Aktionärsportals können nach dem heutigen Stand der Technik
aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher
keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste,
der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal
und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der
für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt ihren Aktionär*innen aus diesem Grund,
frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Durchführung
der Hauptversammlung zu unterbrechen.
|
| III. |
ANGABEN ÜBER DIE UNTER PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDAT*INNEN
Constanze Hufenbecher
Geburtsjahr: 1970 Nationalität: Deutsch
| 2021 - 2023 |
Infineon Technologies AG, Neubiberg Mitglied des Vorstands, Chief Digital Transformation Officer
|
| 2016 - 2020 |
Lufthansa Technik AG, Hamburg Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer
|
| 2012 - 2016 |
BE Printers & Prinovis Ltd. Co. KG (Bertelsmann Gruppe), Hamburg Chief Financial Officer
|
| 2010 - 2012 |
DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (Bertelsmann Gruppe), Hamburg Geschäftsführerin, Chief Financial Officer
|
| 2004 - 2009 |
Infineon Technologies AG, Neubiberg Vice President & General Manager Business Line Manufacturing & Technology Services Vice President Corporate Program Office Vice President & CFO Frontend Operations Senior Director & CFO Business Unit Chipcard & Security Ics
|
| 2003 - 2004 |
Selbständige Unternehmensberaterin, München |
| 1998 - 2002 |
Bertelsmann AG (heute Bertelsmann SE & Co. KGaA), Gütersloh Vice President Mergers & Acquisitions Senior Consultant Corporate Controlling & Investments
|
| 1994 - 1998 |
VIAG AG, München Consultant Corporate Development & Controlling Consultant Accounting & Corporate Planning
|
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Eberhard-Karls-Universität Tübingen International Management, School of Economics and Management Lund/Schweden
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2024
|
| • |
Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim - seit 2019
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
| • |
Voith Management GmbH
|
| • |
SWECO AB, Schweden, Wahlkandidatin für das Board of Directors für die Hauptversammlung am 29.04.2025
|
Uwe Kleinkauf
Geburtsjahr: 1969 Nationalität: Deutsch
| Seit 2024 |
WELL GROUP GmbH & Co..KG Geschäftsführer und Gründer
|
| Seit 2011 |
WELL being Stiftung, Kassel Vorstandsvorsitzender und Mitstifter
|
| Seit 2009 |
WELL development GmbH, Kassel Geschäftsführer und Gründer
|
| 2008 -2009 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Prokurist Group Treasury und Group Riskmanager
|
| 2001 - 2008 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Abteilungsleiter Treasury und Beteiligungscontrolling
|
| 1996 - 2001 |
SMA Solar Technology AG, Niestetal Key Account Manager Railway Technology
|
Studium der Wirtschaftswissenschaften (Dipl.-Oec.), Universität Kassel
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
SMA Solar Technology AG, Niestetal (Vorsitz) - seit 2020
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Dr. Ralph Lässig
Geburtsjahr: 1968 Nationalität: Deutsch
| Seit 2023 |
Lässig Advisory GmbH Geschäftsführer
|
| 2017 - 2022 |
Boston Consulting Group Partner
|
| 2010-2017 |
Roland Berger GmbH Partner
|
| 2007-2010 |
AlixPartners Director
|
| 2005-2007 |
Knorr-Bremse AG Leiter Business Development
|
| 2001-2004 |
Roland Berger GmbH Senior Project Manager
|
| 1998-2000 |
TCW Transfer-Centrum für Produktionslogistik und Technologiemanagement GmbH Projektleiter
|
Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik, Arbeits- und Wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium, Technische Universität München Promotion in Wirtschaftswissenschaften
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
| • |
ODU GmbH & Co. KG, Mühldorf am Inn - seit 2023
|
Ilonka Nussbaumer
Geburtsjahr: 1973 Nationalität: Österreichisch
| Seit 2023 |
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Executive Vice President HR & Head of Group Human Ressources
|
| 2019 - 2022 |
Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Senior Vice President, Head of Group HR
|
| 2011 - 2018 |
Voith GmbH, Heidenheim Senior Vice President, Head of Group HR
|
| 2001 - 2010 |
Schaeffler Group, Herzogenaurach |
| 2009 - 2010 |
Human Resources Automotive Vice President
|
| 2007 - 2009 |
Shanghai, China Vice President Human Resources Asia Pacific, Corporate Communication and Corporate Security
|
| 2005 - 2007 |
Taicang, China Director Human Schaeffler China
|
| 2003 - 2004 |
Herzogenaurach Plant Human Resources Specialist
|
| 2001 - 2003 |
Specialist Special Projects |
| 2000 - 2001 |
Venturepark Incubator AG / Sportgate AG, Berlin Venture Manager
|
| 1999 - 2000 |
I-D Media AG, Berlin |
|
|
Assistant to the CEO |
Studium der Handelswissenschaften, Wirtschafts-Universität Wien
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2019
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Dr. Frank Possel-Dölken
Geburtsjahr: 1974 Nationalität: Deutsch
| Seit 2020 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Mitglied der Gruppengeschäftsführung, Chief Digital Officer
|
| 2016 - 2020 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Vice President Corporate Technology & Value Chain
|
| 2012 - 2016 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Bereichsleiter Manufacturing Systems, ab 2014 Leitung Enterprise PLM Transformation Programm
|
| 2011 - 2012 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG, Phoenix Feinbau GmbH & Co.KG Bereichsleiter Industrial Equipment
|
| 2008 - 2011 |
Phoenix Contact GmbH & Co. KG Abteilungsleiter Manufacturing Technology Development
|
| 2006 - 2008 |
RWTH Aachen University Geschäftsführer Exzellenzcluster „Integrative Produktionstechnik für Hochlohnländer“
|
| 2005 - 2006 |
RWTH Aachen University Oberingenieur, Leiter Abteilung „Steuerungstechnik und Automatisierung“ am Werkzeugmaschinenlabor
|
| 2003 - 2005 |
RWTH Aachen University Gruppenleiter “Automatisierung” am Werkzeugmaschinenlabor
|
| 2000 - 2003 |
RWTH Aachen University Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Werkzeugmaschinenlabor
|
| 1999 - 2000 |
Tsinghua University, Peking Gastwissenschaftler Institute for Manufacturing Engineering
|
Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH Aachen
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Jan-Henrik Supady
Geburtsjahr: 1979 Nationalität: Deutsch
| Seit 2014 |
Liesner & Co. GmbH Geschäftsführender Gesellschafter
|
| 2012 - 2013 |
Mondo Advisory GmbH (Geschäftsbetrieb in Liesner & Co. GmbH überführt) Geschäftsführender Gesellschafter
|
| 2007 - 2012 |
Berenberg Bank-Gruppe Prokurist der Tochtergesellschaft Consilisto Berenberg Privat-Treuhand GmbH
|
Studium der Betriebswirtschaftslehre Philipps-Universität Marburg und Leuphana Universität Lüneburg Ausbildung zum Bankkaufmann, NORD/LB, Braunschweig
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
| • |
SMA Solar Technology AG, Niestetal - seit 2020
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
|
Niestetal, im April 2025
SMA Solar Technology AG
Der Vorstand
|
|
|
22.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| E-Mail: |
HV@SMA.de |
| Internet: |
http://www.SMA.de/Hauptversammlung |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2121622 22.04.2025 CET/CEST
|
| 11.04.2025 | SMA Solar Technology AG: Vorstandsmitglied und CFO Barbara Gregor wird ihren Vertrag vorzeitig beenden
|
SMA Solar Technology AG / Schlagwort(e): Personalie
SMA Solar Technology AG: Vorstandsmitglied und CFO Barbara Gregor wird ihren Vertrag vorzeitig beenden
11.04.2025 / 15:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Solar Technology AG: Vorstandsmitglied und CFO Barbara Gregor wird ihren Vertrag vorzeitig beenden
Niestetal, 11. April 2025 – Barbara Gregor, Vorständin Finanzen und Recht der SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92), hat sich auf eigenen Wunsch und im besten beiderseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat darüber verständigt, ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied der SMA Solar Technology AG zum 30. April 2025 vorzeitig zu beenden, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.
Als Nachfolger hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Kaveh Rouhi mit Wirkung zum 1. Mai 2025 zum Vorstand Finanzen bestellt.
Kontakt:
Viona Brandt
Investor Relations
viona.brandt@sma.de
Tel.: +49 151 277 658 25
Ende der Insiderinformation
11.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2116472 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2116472 11.04.2025 CET/CEST
|
| 27.03.2025 | SMA Gruppe: Geschäftsentwicklung 2024 beeinflusst durch herausforderndes Marktumfeld sowie Einmaleffekte aus Restrukturierungs- und Transformationsprogramm
|
SMA Solar Technology AG
/ Schlagwort(e): Jahresbericht
SMA Gruppe: Geschäftsentwicklung 2024 beeinflusst durch herausforderndes Marktumfeld sowie Einmaleffekte aus Restrukturierungs- und Transformationsprogramm
27.03.2025 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SMA Gruppe: Geschäftsentwicklung 2024 beeinflusst durch herausforderndes Marktumfeld sowie Einmaleffekte aus Restrukturierungs- und Transformationsprogramm
- Konzernumsatz bei 1.530,0 Mio. Euro deutlich unter Vorjahr (2023: 1.904,1 Mio. Euro)
- EBITDA reduziert sich von 311,0 Mio. Euro auf −16,0 Mio. Euro
- Ergebnis maßgeblich durch Wertminderungen auf Vorräte und Restrukturierungsaufwand einmalig belastet
- Prognose 2025: Umsatz von 1.500 bis 1.650 Mio. Euro; EBITDA von 70 bis 110 Mio. Euro
Niestetal, 27. März 2025 – Die SMA Solar Technology AG (SMA/ISIN: DE000A0DJ6J9/FWB: S92) bestätigt die am 5. März 2025 veröffentlichten vorläufigen Zahlen für das Gesamtjahr 2024 und die Prognose für 2025. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 sank der Konzernumsatz um 19,7 Prozent auf 1.530,0 Mio. Euro (2023: 1.904,1 Mio. Euro). Die Bruttomarge lag mit 16,5 Prozent (2023: 29,4%) deutlich unter dem Vorjahresniveau, insbesondere getrieben durch die geringere Profitabilität in den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions[1] sowie Einmaleffekte im Rahmen der Restrukturierung.
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erreichte −16,0 Mio. Euro[2] und lag damit deutlich unter dem Vorjahr (2023: 311,0 Mio. Euro). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von −1,0 Prozent (2023: 16,3%). Gründe für diese Entwicklung waren unter anderem eine niedrigere Fixkostendegression durch den geringen Absatz in den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions, Kostensteigerungen sowie Wertminderungen auf Vorräte und Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungs- und Transformationsprogramm.
Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Konzern sank von 269,5 Mio. Euro auf −93,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 (EBIT-Marge 2024: −6,1%; 2023: 14,2%).
Das Konzernergebnis reduzierte sich auf −117,7 Mio. Euro (2023: 225,7 Mio. Euro), und das Ergebnis je Aktie sank entsprechend auf −3,39 Euro (2023: 6,50 Euro). Die verkaufte Wechselrichter-Leistung im Gesamtjahr 2024 lag bei 19,5 GW (2023: 20,5 GW).
Die Nettoliquidität lag mit 84,2 Mio. Euro deutlich unter dem Vorjahr (31. Dezember 2023: 283,3 Mio. Euro). Im Vergleich zur Nettoliquidität zum Ende des dritten Quartals 2024 in Höhe von 45,1 Mio. Euro konnte dagegen eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 35,9 Prozent (31. Dezember 2023: 42,3%).
Starke Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Segment Large Scale & Project Solutions
Das Segment Large Scale & Project Solutions verzeichnete erneut ein deutliches Umsatzwachstum von 39,1 Prozent auf 1.175,8 Mio. Euro (2023: 845,0 Mio. Euro). Der Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich auf 76,9 Prozent (2023: 44,4%). Die Region Americas machte 48,5 Prozent (2023: 48,6%), APAC 13,9 Prozent (2023: 10,5%) und EMEA 37,6 Prozent (2023: 40,9%) des Segmentumsatzes aus. Das EBIT stieg signifikant auf 227,0 Mio. Euro (2023: 103,8 Mio. Euro). Hierzu beigetragen hat die Umsatzsteigerung, ein profitabler Produktmix und der Verkauf der ersten Batteriespeichergesellschaft durch die Altenso GmbH. Die EBIT-Marge lag bei 19,3 Prozent (2023: 12,3%).
Die Umsatzerlöse im Segment Home Solutions sanken deutlich um 70,6 Prozent auf 170,3 Mio. Euro (2023: 580,2 Mio. Euro). Der Anteil am Gesamtumsatz lag damit bei 11,1 Prozent (2023: 30,5%). Die Region EMEA hat mit 92,9 Prozent (2023: 96,9%) weiterhin den höchsten Umsatzanteil. Die Region Americas trug 5,3 Prozent (2023: 2,0%) und APAC 1,8 Prozent (2023: 1,1%) bei. Das EBIT sank durch den preis- und mengenbedingten Umsatzrückgang sowie die erhöhten Kosten und Wertminderungen auf Vorräte auf −150,7 Mio. Euro (2023: 148,0 Mio. Euro). Darüber hinaus belasteten Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen, die Wertminderung einer Produktionslinie sowie Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte das Segmentergebnis. Die EBIT-Marge lag damit bei −88,5 Prozent (2023: 25,5%).
Ebenfalls einen deutlichen Umsatzrückgang verzeichnete das Segment Commercial & Industrial Solutions um 61,6 Prozent auf 183,8 Mio. Euro infolge der schwachen Nachfrage bei gleichzeitig hohen Lagerbeständen bei Distributoren und Installateuren (2023: 478,9 Mio. Euro). Der Anteil am Gesamtumsatz der SMA Gruppe betrug 12,0 Prozent (2023: 25,1%). 74,0 Prozent der Segmentumsätze entfielen auf die Region EMEA, 17,0 Prozent auf Americas und 9,0 Prozent auf APAC (2023: 80,8% EMEA, 11,7% Americas, 7,5% APAC). Das EBIT reduzierte sich auf −164,3 Mio. Euro (2023: 22,7 Mio. Euro) mit einer EBIT-Marge von −89,4 Prozent (2023: 4,7%). Gründe für diese Entwicklung waren der gesunkene Umsatz sowie die erhöhten Kosten und Wertminderungen auf Vorräte. Zudem wirkten sich Rückstellungen für Abnahmeverpflichtungen sowie Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte belastend auf das Segmentergebnis aus.
Auftragsbestand spiegelt unterschiedliche Nachfragedynamik in Segmenten wider
Der Auftragsbestand der SMA Gruppe lag mit 1.355,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024 erwartungsgemäß unterhalb des Auftragsbestands zum Ende des Vorjahres aufgrund der gesunkenen Nachfrage in den Segmenten Home Solutions und Commercial & Industrial Solutions (31. Dezember 2023: 1.705,0 Mio. Euro). Auf das Produktgeschäft entfielen 1.033,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 1.329,8 Mio. Euro).
Eine anhaltend hohe Nachfrage verzeichnete das Segment Large Scale & Project Solutions mit einem Anstieg des Auftragsbestands auf 982 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 914 Mio. Euro), gefolgt von C&I mit 31 Mio. Euro und Home Solutions mit 21 Mio. Euro (31. Dezember 2023: C&I: 238 Mio. Euro; Home: 177 Mio. Euro).
Der Vorstand bestätigt die Gesamtjahresprognose vom 5. März 2025 mit einem Umsatz von 1.500 Mio. Euro bis 1.650 Mio. Euro und einem EBITDA von 70 Mio. Euro bis 110 Mio. Euro.
Weiterführende Informationen
Den geprüften Konzernabschluss und den Geschäftsbericht für 2024 hat SMA heute veröffentlicht. Den Geschäftsverlauf sowie das Restrukturierungs- und Transformationsprogramm wird der Vorstand im Rahmen einer virtuellen Bilanzpressekonferenz um 10.30 Uhr sowie einer Telefonkonferenz für Analysten und Investoren um 13:30 Uhr erläutern.
Über SMA
Als ein global führender Spezialist für Photovoltaik- und Speicher-Systemtechnik schafft die SMA Gruppe heute die Voraussetzungen für die dezentrale und erneuerbare Energieversorgung von morgen. Das Portfolio von SMA umfasst ein breites Spektrum an effizienten Solar- und Batterie-Wechselrichtern, ganzheitlichen Systemlösungen für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme aller Leistungsklassen, intelligenten Energiemanagementsystemen sowie Ladelösungen für Elektrofahrzeuge und Power-to-Gas-Anwendungen. Digitale Energiedienstleistungen sowie umfangreiche Serviceleistungen runden das Angebot ab. Die innerhalb der letzten 20 Jahre weltweit installierten SMA Solar-Wechselrichter mit einer Gesamtleistung von rund 132 GW tragen jährlich zur Vermeidung von über 70 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß bei. Die mehrfach ausgezeichnete Technologie von SMA ist durch über 1.600 Patente und eingetragene Gebrauchsmuster geschützt. Die Muttergesellschaft SMA Solar Technology AG ist seit 2008 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (S92) notiert und im SDAX gelistet.
SMA Solar Technology AG
Sonnenallee 1
34266 Niestetal
Germany
Kontakt Presse:
Dagmar Buth-Parvaresh
Tel.+49 561 9522 421414
Presse@SMA.de
Kontakt Investor Relations:
Viona Brandt
Tel. +49 175 93 93 320
Investor.Relations@SMA.de
Disclaimer:
Diese Pressemitteilung dient lediglich zur Information und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren der SMA Solar Technology AG („Gesellschaft“) oder einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tochtergesellschaft der Gesellschaft (gemeinsam mit der Gesellschaft: „SMA-Gruppe“) dar noch sollte sie als Grundlage einer Abrede, die auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder eines Unternehmens der SMA-Gruppe gerichtet ist, verstanden werden.
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der SMA Solar Technology AG (SMA oder Gesellschaft) derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die SMA in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der SMA Webseite www.SMA.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
[1] Im ersten Halbjahr 2025 Zusammenlegung zur Division Home & Business Solutions.
[2] Einschließlich 19 Mio. Euro positiver Einmaleffekt aus dem Verkauf der Anteile an der elexon GmbH und eines niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrags aus der Veräußerung eines Batteriespeicherprojekts durch die SMA Altenso GmbH.
27.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
| Sprache: |
Deutsch |
| Unternehmen: |
SMA Solar Technology AG |
|
Sonnenallee 1 |
|
34266 Niestetal |
|
Deutschland |
| Telefon: |
+49 (0)561 / 9522 - 0 |
| Fax: |
+49 (0)561 / 9522 - 100 |
| E-Mail: |
info@sma.de |
| Internet: |
http://www.sma.de |
| ISIN: |
DE000A0DJ6J9 |
| WKN: |
A0DJ6J |
| Indizes: |
SDAX, |
| Börsen: |
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: |
2107072 |
| |
| Ende der Mitteilung |
EQS News-Service |
2107072 27.03.2025 CET/CEST
|