InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

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InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

30.04.2025 / 17:26 CET/CEST

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P R E S S E I N F O R M A T I O N

 

InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

 

Düsseldorf, 30. April 2025 – Die Acme 42 GmbH („Acme”) hat dem Vorstand der InVision Aktiengesellschaft („InVision” oder „Gesellschaft”) heute, am 30. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 95,71% der InVision-Aktien hält. Acme hat weiterhin in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft ein Verlangen zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt (aktienrechtlicher Squeeze-out).

 

Acme hat angekündigt, InVision die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald die Barabfindung festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer überprüft worden ist.

 

Kontakt:

InVision AG

Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf

Tel.: +49 (0)211 781-781-0, E-Mail: ir@invision.de


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