J.P. Morgan SE: IONOS Group SE Post-Stabilisierungs-Mitteilung – Keine Ausübung der Greenshoe-Option

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J.P. Morgan SE: IONOS Group SE Post-Stabilisierungs-Mitteilung – Keine Ausübung der Greenshoe-Option

03.03.2023 / 20:00 CET/CEST

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3. März 2023

Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig wäre.

 

IONOS Group SE

Post-Stabilisierungs-Mitteilung – Keine Ausübung der Greenshoe-Option

Im Anschluss an die Ankündigung vor dem Stabilisierungszeitraum vom 7. Februar 2023 gibt J.P. Morgan SE (Kontakt: Kontakt: Stefan Weiner; + 49 69 71240) hiermit bekannt, dass der Stabilisierungszeitraum am 1. März 2023 vorzeitig beendet wurde und seitdem keine Stabilisierungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden. Die Greenshoe-Option, die dem Stabilisierungsmanager in Bezug auf bis zu 3.150.000 Stammaktien gewährt wurde, wurde und wird nicht ausgeübt. Während des Stabilisierungszeitraums hat der Stabilisierungsmanager die folgenden Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt:

Die Wertpapiere: 
Emittentin:IONOS Group SE
Beschreibung:Angebot von bestehenden Namensaktien ohne Nennwert („Stammaktien“)
ISIN: DE000A3E00M1
WKN: A3E00M
Handelssymbol: IOS
Stabilisierungsmanager:J.P. Morgan SE
Datum, an dem die Stabilisierung begann:8. Februar 2023
Datum, an dem die letzte Stabilisierung erfolgte:1. März 2023
Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Stabilisierung erworben wurden:3.150.000
Handelsplatz der Stabilisierung:Frankfurter Wertpapierbörse

 

 

 

Für jedes Datum, an dem Stabilisierungstransaktionen durchgeführt wurden, war die Preisspanne wie folgt:

DatumVolumenVolumen-
gewichteter
Durchschnitts-
preis
Niedrigster PreisHöchster PreisHandelsplatz
8. Februar 20231.934.160EUR 18,01837EUR 17,54EUR 18,44Frankfurter Wertpapierbörse
9. Februar 2023757.750EUR 16,93829EUR 16,28EUR 17,80Frankfurter Wertpapierbörse
10. Februar 2023197.730EUR 16,53260EUR 16,25EUR 17,04Frankfurter Wertpapierbörse
13. Februar 202392.500EUR 16,84740EUR 16,51EUR 17,01Frankfurter Wertpapierbörse
14. Februar 202325.001EUR 16,97207EUR 16,70EUR 17,07Frankfurter Wertpapierbörse
15. Februar 202327.695EUR 16,62071EUR 16,50EUR 16,94Frankfurter Wertpapierbörse
16. Februar 202316.385EUR 16,563112EUR 16,45EUR  16,73Frankfurter Wertpapierbörse
17. Februar 202319.735EUR 16,366133EUR 16,28EUR  16,47Frankfurter Wertpapierbörse
20. Februar 20233.042EUR 16,382413EUR 16,30EUR  16,46Frankfurter Wertpapierbörse
21. Februar 20238.282EUR 16,339560EUR 16,30EUR  16,48Frankfurter Wertpapierbörse
22. Februar 20235.500EUR 16,312604EUR 16,30EUR  16,38Frankfurter Wertpapierbörse
23. Februar 202315.604EUR 16,330376EUR 16,30EUR  16,44Frankfurter Wertpapierbörse
24. Februar 202315.000EUR 16,316508EUR 16,30EUR 16,42Frankfurter Wertpapierbörse
27. Februar 202314.893EUR 15,998442EUR 15,64EUR 16,34Frankfurter Wertpapierbörse
28. Februar 202311.768EUR 15,784313EUR 15,60EUR 15,92Frankfurter Wertpapierbörse
1. März 20234.955EUR 15,822603EUR 15,78EUR 15,90Frankfurter Wertpapierbörse
Gesamtvolumen (EUR / Aktien): EUR 55.268.641,79 / 3.150.000

In Bezug auf die Zwischen-Stabilisierungs-Mitteilung („Mitteilung“) vom 24. Februar 2023 ist eine Korrektur hinsichtlich der Angabe zum Gesamtvolumen erforderlich. Das zutreffende Gesamtvolumen (EUR / Aktien) am Tag der Mitteilung  betrug EUR 1.124.070,26 / 68.548.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Empfehlung oder Angebot zur Zeichnung oder zum anderweitigen Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung auszulegen.

Diese Bekanntmachung und das Angebot der Wertpapiere, auf die sie sich bezieht, sind nur an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs und an Personen im Vereinigten Königreich gerichtet, die über professionelle Erfahrung in Investitionsangelegenheiten verfügen oder vermögende Personen im Sinne von Artikel 12 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 sind, und andere Personen im Vereinigten Königreich dürfen ihre Handlungen nicht darauf basieren oder sich darauf verlassen.

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Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung („MiFID II“), (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (im Sinne der MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Angebotsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die Angebotsaktien; (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbewertung“). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung kann der Kurs der angebotenen Aktien fallen und Anleger könnten ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; die angebotenen Aktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und eine Anlage in die angebotenen Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Beurteilung des Zielmarktes erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die angebotenen Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen.

 

 


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