Kartellamt prüft Facebook-Kustomer-Fusion

Börsenbär und Bulle

Facebook bleibt im Auge der deutschen Kartellwächter (Foto: geralt, pixabay.com)pressetext.redaktion

Bonn/Menlo Park/New York (pte015/23.07.2021/13:59) – Die geplante Übernahme des New Yorker Start-ups Kustomer durch den Social-Media-Riesen Facebook könnte womöglich in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle fallen. Um dies zu prüfen, hat das deutsche Bundeskartellamt http://bundeskartellamt.de ein entsprechendes Verfahren gegen den Zuckerberg-Konzern eingeleitet, wie die Bonner Behörde heute, Freitag, mitteilt.

„Stringente Kontrolle unverzichtbar“

„Wir prüfen von Amts wegen, ob bei der geplanten Übernahme von Kustomer durch Facebook die deutsche Fusionskontrolle greift. Sollte sich herausstellen, dass die Fusion bei uns anmeldepflichtig ist, würden wir Facebook dazu auffordern, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung einzureichen. Eine effektive Fusionskontrolle ist das schlagkräftigste Instrument, das wir haben, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Eine „stringente Kontrolle“ sei „unverzichtbar“.

Die Behörde prüft die fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht bei Facebook/Kustomer im Rahmen eines separaten Feststellungsverfahrens. Dazu wurden Auskunftsbeschlüsse an Facebook und an Kustomer versendet. Es soll geklärt werden, ob bei dem Vorhaben die sogenannte Transaktionswertschwelle der deutschen Fusionskontrolle greift. Diese erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen.

Inlandsauswirkung wird nun geprüft

Im Rahmen des jetzt eingeleiteten Verfahrens soll geklärt werden, ob eine Inlandsauswirkung des Vorhabens besteht und ob das Zielunternehmen in erheblichem Umfang in Deutschland tätig ist. Beides sind Kriterien für den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle. Sollte sich eine Anmeldepflicht für das Vorhaben in Deutschland herausstellen, darf es nur vollzogen werden, wenn das Bundeskartellamt die Fusion zuvor geprüft und freigegeben hat, heißt es.

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