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KHD Humboldt Wedag International AG
Köln
– ISIN DE0006578008 –
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 22. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) ein. Die Hauptversammlung findet in unseren Geschäftsräumen in der Von-der-Wettern Straße 4a in 51149 Köln, Deutschland, statt.
| I. |
TAGESORDNUNG
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
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| 5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde von dem Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Vermerks über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist über unsere Internetseite unter https://www.khd.com/verguetungsberichte zugänglich.
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| 6. |
Beschlussfassung zur Erweiterung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von vier auf fünf Personen erhöht werden. Dies erfordert eine Änderung von § 10 Absatz 1 der Satzung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.”
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| 7. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Im Hinblick auf die vorgeschlagene Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 auf fünf Mitglieder, soll die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden. Die derzeitige Vergütung für vier Mitglieder beläuft sich insgesamt auf € 180.000, so dass eine Erhöhung auf € 200.000 für angemessen erachtet wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 13 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
| „(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Gesamtvergütung in Höhe von € 200.000. Über die Verteilung dieser Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats – einschließlich unterjährig ausgeschiedener bzw. neu gewählter Mitglieder – entscheidet der Aufsichtsrat, auch unter der Berücksichtigung der Aufgaben der einzelnen Mitglieder als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, jeweils durch Beschluss.“
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Die Satzungsänderung gilt für das erste Jahr anteilig ab dem Tag ihrer Eintragung ins Handelsregister.
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, dass diese Satzungsänderung nach der Eintragung der Satzungsänderung zum Tagesordnungspunkt 6 (§ 10 Absatz 1 der Satzung) eingetragen wird.
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| 8. |
Wahl eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Regelungen in §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 6 dieser Hauptversammlung, welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf fünf Mitglieder vorsieht, ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das weitere Mitglied des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt werden. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit § 95 Satz 3 AktG.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor,
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Frau Runlan Wang, Vorsitzende des Board of Directors, AVIC International Beijing Co., Ltd, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China,
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als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Frau Wang wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister gewählt. Um die Amtszeit von Frau Wang mit der Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern anzupassen, erfolgt die Bestellung von Frau Wang für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also voraussichtlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt).
Die zur Wahl vorgeschlagene Kandidatin Frau Wang ist bei keiner Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagene Kandidatin den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
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| II. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Anschrift:
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| Post: |
HCE Consult AG Anmeldestelle „KHD Humboldt Wedag International AG“ Postfach 82 03 35 81803 München |
| E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
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bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der EU-Durchführungsverordnung (EU) können auch Informationen zur Hauptversammlung, die gemäß ISO20022 aufgebaut sind, z.B. als ISO20022-XML-Datei, an die oben genannten Kontaktadressen der Anmeldestelle übermittelt werden.
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Ein Nachweis des Anteilbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf Donnerstag, den 30. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind rein organisatorische Hilfsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem postalischen Weg auch die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über folgende E-Mail-Adresse an:
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| Post: |
HCE Consult AG Anmeldestelle „KHD Humboldt Wedag International AG“ Postfach 82 03 35 81803 München |
| E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Zusätzlich ist die Bevollmächtigung eines Dritten über das Eventportal möglich. Die Zugangsdaten werden den rechtmäßig angemeldeten Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, postalisch oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
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| Post: |
HCE Consult AG Anmeldestelle „KHD Humboldt Wedag International AG“ Postfach 82 03 35 81803 München |
| E-Mail: |
anmeldestelle@hce-consult.de |
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Zusätzlich ist die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Eventportal möglich. Die Zugangsdaten werden den rechtmäßig angemeldeten Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
| 1. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 des Grundkapitals (entsprechend 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) einzureichen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, 21. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
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KHD Humboldt Wedag International AG Vorstand Von-der-Wettern Straße 4a 51149 Köln
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) per E-Mail an: hauptversammlung.khd@khd.com
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://khd.com/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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| 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
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| Post: |
KHD Humboldt Wedag International AG Hauptversammlung Von-der-Wettern Straße 4a 51149 Köln |
| oder E-Mail: |
hauptversammlung.khd@khd.com |
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Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse https://www.khd.com/hauptversammlung veröffentlichen. Dabei werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Donnerstag, 07. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der im ersten Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.
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| 3. |
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 17 Absatz 4 der Satzung ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
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| 4. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der Internetadresse https://www.khd.com/hauptversammlung.
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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich dieser Einberufung, des Geschäftsberichts 2025 und des Konzerngeschäftsberichts 2025 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im Internet unter https://www.khd.com/hauptversammlung zugänglich und stehen zum Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im April 2026
KHD Humboldt Wedag International AG
DER VORSTAND
Runlan Wang
Chairman of AVIC International Beijing Co., Ltd, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China.
Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 16. März 1972
Geburtsort: Shanghai
Staatsangehörigkeit: Chinesisch
Ausbildung:
Studium “Bachelor of Engineering” an der Beijing University of Aeronautics and Astronautics, “Master of Engineering” an der Beijing University of Aeronautics and Astronautics.
Beruflicher Werdegang:
Über 30 Jahre Berufserfahrung in internationalen Großprojekten im Ingenieurwesen, wobei der Schwerpunkt seit 1993 auf der Markterschließung und der Projektdurchführung im Energiebereich innerhalb des AVIC-Konzerns liegt.
| 1993 – 2008 |
Senior Project Manager, China National Aero-Technology Import & Export Corporation |
| 2008 – 2009 |
Deputy Director, Energy & Transportation Department, China National Aero-Technology Import & Export Corporation |
| 2009 – 2010 |
Deputy Director, Energy & Transportation Department, Project Engineering Division, AVIC International Co. Ltd. |
| 2010 – 2011 |
Director, Energy & Transportation Department, Project Engineering Division, AVIC International Co. Ltd. |
| 2011 – 2013 |
Assistant General Manager, AVIC-INTL Project Engineering Company |
| 2013 – 2022 |
Vice President, AVIC-INTL Project Engineering Company |
| 2022 – 2023 |
Director, International Business Development & Management Division, AVIC International Co. Ltd. |
| 2023 – 2025 |
President, AVIC-INTL Project Engineering Company |
| Seit Dezember 2025 |
Chairman, AVIC International Beijing Co., Ltd |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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