Kontrollwechsel in der APEX Nova Holding durch Abschluss eines Merger-Agreement mit der exceet Group SCA und vorzeitige Rückzahlung der Anleihe (ISIN: DE000A30VTE0; WKN: A30VTE)

APEX Nova Holding GmbH / Schlagwort(e): Vereinbarung
Kontrollwechsel in der APEX Nova Holding durch Abschluss eines Merger-Agreement mit der exceet Group SCA und vorzeitige Rückzahlung der Anleihe (ISIN: DE000A30VTE0; WKN: A30VTE)

19.01.2023 / 11:12 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

Kontrollwechsel in der APEX Nova Holding durch Abschluss eines Merger-Agreement mit der exceet Group SCA und vorzeitige Rückzahlung der Anleihe (ISIN: DE000A30VTE0; WKN: A30VTE)

 

 

Laage, den 19. Januar 2023 – Die Gesellschafter der APEX Nova Holding GmbH („APEX Gesellschafter„) haben heute gemeinsam mit u.a. der APEX Nova Holding GmbH („APEX„) und ihren Tochtergesellschaften („APEX Group„) sowie der exceet Group SCA („exceet„) eine Zusammenschlussvereinbarung („Merger Agreement“) abgeschlossen.

Infolge des Merger Agreement wird exceet am 19. Januar 2023 sämtliche Geschäftsanteile an der APEX erwerben, womit exceet alleinige Gesellschafterin der APEX wird. Im Gegenzug werden die APEX Gesellschafter Geschäftsanteile an der exceet erhalten. Infolgedessen werden die APEX Gesellschafter mittelbar weniger als 75 % der von den Altgesellschaftern am Ausgabetag der Anleihe (ISIN: DE000A30VTE0; WKN: A30VTE) („Anleihe„) gehaltenen Geschäftsanteile an der APEX halten. Dies stellt ein Event gemäß § 3.2 der Bedingungen der Anleihe dar. Nach § 3.2 der Bedingungen der Anleihe ist APEX nach dem Eintritt des Events berechtigt, innerhalb von 15 Bankarbeitstagen ihre Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, zu kündigen und vorzeitig zu 100% ihres Nennbetrags zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen.

APEX ist gemäß den Bestimmungen des Merger Agreements verpflichtet, die Anleihe gemäß den Bedingungen der Anleihe zu kündigen und die betreffenden Schuldverschreibungen zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen vorzeitig an die Anleihegläubiger zurückzuzahlen.

 


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