KRAFTLOSERKLÄRUNG DER IM PUBLIKUM VERBLIEBENEN SCHAFFNER AKTIEN UND DEKOTIERUNG VON DER SIX SWISS EXCHANGE PER 16. MAI 2024

Schaffner Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

07.05.2024 / 07:00 CET/CEST

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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Schaffhausen/Luterbach, Schweiz – 7. Mai 2024 – Mit Urteil vom 25. April 2024 hat das Obergericht des Kantons Solothurn sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Schaffner Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 32.50 für kraftlos erklärt. Das Urteil des Obergerichts Solothurn ist am 2. Mai 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Die Inhaberinnen und Inhaber der für kraftlos erklärten Schaffner Aktien erhalten eine Barabfindung in der Höhe von CHF 505 pro Aktie, entsprechend dem von Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Schaffner Holding AG bezahlten Angebotspreis.

Die SIX Exchange Regulation hat die Dekotierung von Schaffner im Grundsatz bereits mit Entscheid vom 11. Januar 2024 bewilligt. Mit Entscheid vom 6. Mai 2024 hat die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Schaffner Aktien nun auf den 15. Mai 2024 festgelegt. Die Dekotierung der Schaffner Aktien erfolgt per 16. Mai 2024.  

News Source: Schaffner Holding AG


Ende der Adhoc-Mitteilung


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