Valora Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges 04.04.2023 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage der Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V., Monterrey, Mexiko («FEMSA»), eingereicht durch die Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V. Monterrey, Mexiko («Impulsora»), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von FEMSA, genehmigt. Damit hält FEMSA nun 100 Prozent an der Valora Holding AG. Die Aktien der Valora Holding AG werden per 17. April 2023 von der SIX Swiss Exchange dekotiert. Das zuständige Gericht des Kantons Basel-Landschaft hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Valora Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Valora Aktie») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 29. März 2023 rechtskräftig. Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Valora Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von FEMSA (durchgeführt von der Impulsora) vom 26. Juli 2022 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 260.00 je Aktie. FEMSA hatte Anfang November 2022 das entsprechende Squeeze-out-Verfahren eingeleitet. Mit Entscheid vom 3. April 2023 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Valora Aktie auf den 14. April 2023 festgelegt. Die Dekotierung der Valora Aktie erfolgt per 17. April 2023. Diese Ad hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom. Über Valora Weitere Informationen unter www.valora.com. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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