Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Europäischer Kompromissvorschlag zum Payment for Order Flow

EQS-News: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

/ Schlagwort(e): Stellungnahme

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Europäischer Kompromissvorschlag zum Payment for Order Flow

30.06.2023 / 16:55 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

– Payment for Order Flow soll endgültig Mitte 2026 europaweit auslaufen

– Keine absehbare nachteilige Auswirkung auf Lang & Schwarz

Bei der Reform der Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über Änderungen der EU-Handelsvorschriften zur Vereinheitlichung der derzeit in der EU unterschiedlichen Handhabung von Rückvergütungen für die Zuleitung von Wertpapierhandelsaufträgen (sog. Payment for Order Flow) erzielt.

Nach einer Mitteilung des Europäischen Rats von gestern Abend über die vorläufige Einigung soll Payment for Order Flow (PFOF) Ende Juni 2026 europaweit auslaufen. Bis dahin soll zwar ein generelles und EU weites Verbot des PFOF gelten. Mitgliedsstaaten soll aber erlaubt werden, hiervon Ausnahmen für ihr Land und für die in ihrem jeweiligen Land ansässigen Kunden zu erlassen. Diese Ausnahmen sollen jedoch nur bis Ende Juni 2026 befristet gelten.

Die nun vorliegende vorläufige Einigung muss vom Europäischen Rat und vom EU Parlament förmlich angenommen werden. Erst dann kann diese veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Wie sich Deutschland zu diesem Kompromiss letztendlich positionieren wird und ob eine Ausnahme hierzulande umgesetzt werden wird, ist derzeit weder bekannt noch veröffentlicht.

Das derzeit hierzulande praktizierte Rückvergütungsmodell wird durch die hiesige Markt-, Börsen- und Handelsaufsicht nicht beanstandet. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir PFOF als Instrument, um gerade den Orderflow der privaten Kleinanleger zu fördern und damit auch das Interesse der jungen Anleger für den Kapitalmarkt zu stärken. Ein Wegfall des PFOF ist aus unserer Sicht daher auch für die entstehende junge Aktionärskultur nachteilig.

Lang & Schwarz erwartet für sich derzeit insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen, sollte die vorläufige Einigung förmlich durch den Europäische Rat und das Europäische Parlament angenommen werden. Unseren Marktanteil haben wir aufgrund der hohen Qualität und der Effizienz unserer Handelsdienstleistungen gewonnen. Wir erbringen diese weiterhin in der gewohnt hohen Qualität und Effizienz, auch ohne PFOF. Daher gehen wir davon aus, dass wir unseren Marktanteil weiterhin halten und ausbauen werden.

Über die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Lang & Schwarz wurde 1996 gegründet und ist an der Frankfurter Börse notiert. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft emittiert Hebelprodukte, Themen- und wikifolio-Zertifikate. Handelbar sind diese an der Börse Stuttgart (EUWAX) und der BX Swiss (DeriBX) sowie außerbörslich. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft fungiert als operative Konzernholding.

Schwerpunkt der Tochtergesellschaft Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG ist der börsliche und außerbörsliche Handel mit Wertpapieren. Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG ist Market Maker auf XETRA, an der Lang & Schwarz Exchange (LSX), der Wiener Börse, der Börse Stuttgart und der BX Swiss. Mit nahezu 30.000 quotierten Produkten ist die Gesellschaft mit über 20 Handelspartnern, über 25 Millionen Kunden und den längsten Handelszeiten in Deutschland Marktführer auch im außerbörslichen Handel.


30.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus