Leifheit Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Leifheit Aktiengesellschaft: Vorstand der Leifheit AG beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms 11.12.2024 / 13:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Leifheit Aktiengesellschaft: Vorstand der Leifheit AG beschließt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms Nassau, 11. Dezember 2024 – Der Vorstand der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Verlängerung des mit ad hoc-Mitteilung vom 2. Mai 2024 angekündigten und am 14. Mai 2024 bekannt gegebenen Aktienrückkaufprogramms bis voraussichtlich zum 30. April 2025 beschlossen. Das Aktienrückkaufprogramm wird aufgrund des Jahresabschlusses in dem Zeitraum vom 19. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2024 (jeweils einschließlich) ausgesetzt. An den in diesem Zeitraum liegenden Börsenhandelstagen werden also keine Leifheit-Aktien zurückgekauft. Die Aktien sollen weiterhin über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Mit dem Aktienrückkaufprogramm sollen die Aktionäre über die Dividende hinaus an der guten Liquiditätssituation der Gesellschaft teilhaben. Bis einschließlich 10. Dezember 2024 hat die Leifheit AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms insgesamt 196.731 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von rund 3,4 Mio. € erworben. Für die Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms stehen damit noch rund 5,1 Mio. € zur Verfügung. Die Leifheit AG kann noch höchstens 329.728 eigene Aktien erwerben. Der Vorstand macht dabei unverändert von der am 30. September 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch, bis zum 29. September 2025 eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wird weiterhin durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Leifheit AG unabhängig und unbeeinflusst von der Leifheit AG treffen wird. Der Vorstand behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit weiter auszusetzen und gegebenenfalls wieder aufzunehmen oder vorzeitig zu beenden. Die Gesellschaft wird unverändert auf ihrer Website www.leifheit-group.com unter der Rubrik „Investor Relations/Aktienrückkauf 2024“ über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms informieren. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle gesetzlich zulässigen Zwecke in Betracht, insbesondere die Verwendung als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder von Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen. An der bestehenden Dividendenpolitik hält die Leifheit AG unverändert fest. Kontakt: Ende der Insiderinformation 11.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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