EQS-News: Leoni AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins 12.05.2023 / 16:10 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt nachfolgende Veröffentlichung:
LEONI AG Nürnberg ISIN DE0005408884 WKN 540888 Legal Entity Identifier (LEI): 5299002HNCMIUBHOMK35
Öffentliche Restrukturierungssache der LEONI AG, Marienstraße 7, 90402 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 202 („Gesellschaft“), beim Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen RES 397/23 Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 2 StaRUG Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg. Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Nürnberg – Restrukturierungsgericht – („Gericht“) am 31. März 2023 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Gesellschaft hat am 8. Mai 2023 bei dem Gericht die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt. Das Gericht hat daraufhin am 09. Mai 2023 die folgenden verfahrensleitenden Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben: Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:
Mittwoch, 31.05.2023, 10:00 Uhr
NürnbergMesse GmbH, NCC Mitte, Saal Brüssel, Messezentrum 1, 90471 Nürnberg Einlass ab 08:00 Uhr Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan. Planbetroffene Finanzgläubiger haben spätestens im Termin Erklärungen zu den im Pan vorgesehenen Wahloptionen abzugeben. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Nürnberg im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG. Hinweise: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 12:30 bis 16:00 Uhr. Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre – persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte – berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme. 2. 3. 4. 5. Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. 6. 7.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden. 8. Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den – nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen – der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 – 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
9. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, über das Webportal www.leoni.com/eat
mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. 10.
Dr. Hubert Ampferl als Restrukturierungsbeauftragter
in der Restrukturierungssache LEONI AG
12.05.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Leoni AG |
Marienstraße 7 | |
90402 Nürnberg | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)911 20 23-234 |
Fax: | +49 (0)911 20 23-382 |
E-Mail: | veroeffentlichung@leoni.com |
Internet: | www.leoni.com |
ISIN: | DE0005408884 |
WKN: | 540888 |
Börsen: | Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange; Madrid |
EQS News ID: | 1629441 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.