MABEWO Holding SE: MABEWO Holding SE beschließt Barkaptalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

MABEWO Holding SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

MABEWO Holding SE: MABEWO Holding SE beschließt Barkaptalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

28.03.2024 / 12:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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MABEWO Holding SE beschließt Barkaptalerhöhung aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

MABEWO Holding SE, Luxemburg

ISIN: LU2640432121

Luxemburg, 28.03.2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Verwaltungsrat der MABEWO Holding SE (“Gesellschaft“) hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach Genehmigung der Verschmelzung durch die Hauptversammlung und Eintragung dieser Verschmelzung und der damit verbundenen Kapitalerhöhung im Handelsregister von dann zweiunddreißig Millionen zweihundertfünfzigtausend Euro (EUR 32.250.000), bestehend aus zweiunddreißig Millionen zweihundertfünfzigtausend (32.250.000) Aktien mit einem Nominalwert von je einem Euro (EUR 1,00) auf zweiunddreißig Millionen fünfhundertfünfzigtausend Euro (EUR 32.550.000) durch die Ausgabe von dreihunderttausend (300.000) Aktien mit einem Nominalwert von je einem Euro (EUR 1,00) zu erhöhen.

Das Vorzugsrecht der Aktionäre ist dabei ausgeschlossen. Die Ausgabe erfolgt an ausgewählte Investoren unter Ausschluss der Prospektpflicht.

Die Kapitalerhöhung soll erfolgen, wenn die grenzüberschreitende Verschmelzung im Wege der Aufnahme der MABEWO AG, einer Aktiengesellschaft, gegründet und bestehend nach Schweizer Recht, mit Gesellschaftssitz in Chli Ebnet 3, CH-6403, Küssnacht am Rigi, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter der Nummer CHE-305.283.953 („MABEWO AG“) durch die Gesellschaft, gemäß dem von den jeweiligen Verwaltungsräten der MABEWO AG und der Gesellschaft am 18. Januar 2024 vor dem Notar Maître Marc Elvinger unterzeichneten und am 23. Januar 2024 im Recueil électronique des Sociétés et Associations unter der Nummer RESA_2024_021.262 veröffentlichten gemeinsamen Verschmelzungsplan, sowie gemäß den Bestimmungen von Artikel 1021-16 des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung erfolgt ist.

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 7,50 pro Aktie. Das Mindestemissionsvolumen zur Durchführung der Kapitalerhöhung wurde mit EUR 500.000 festgelegt. Zeichnungsbeträge je einzelnem Investor sind nur ab EUR 100.000 möglich.

Diese Kapitalerhöhung dient nach ihrer Durchführung der Vorfinanzierung des im Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaften steigenden Auftragsvolumens.

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Mitteilende Person: Jörg Trübl, Mitglied des Verwaltungsrats

 

Ende der Insiderinformation


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