Marinomed Biotech AG beantragt gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Unternehmensrestrukturierung

Marinomed Biotech AG beantragt gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

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13.08.2024 / 23:04 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

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Korneuburg, Österreich, 13. August 2024 – Die Marinomed Biotech AG (VSE:MARI) gibt bekannt, die Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens zu beantragen. Dabei wird ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung angestrebt.

Anlass der Antragstellung ist, dass die kurzfristig benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht planmäßig aufgebracht werden konnten und eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wie bereits kommuniziert, konnten Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 bisher nicht wie geplant realisiert werden. Ziel des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung ist, die finanzielle Stabilität des Unternehmens durch Abschluss eines Sanierungsplans nachhaltig abzusichern. Neben Restrukturierungsmaßnahmen sollen dafür unter anderem Erlöse aus der Realisierung strategischer Optionen für das Carragelose-Geschäft genutzt werden. Die geplante Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses am 20. August 2024 wird verschoben.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++
 

Ende der Insiderinformation


13.08.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com


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