Marinomed Biotech AG beschließt zweite Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 83.750 auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 8 je Aktie

Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

Marinomed Biotech AG beschließt zweite Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch Ausgabe von 83.750 auf Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 8 je Aktie

05.12.2024 / 14:34 CET/CEST

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Korneuburg, Österreich, am 05. Dezember 2024 – Marinomed Biotech AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand heute beschlossen hat, das Grundkapital der Gesellschaft neuerlich um EUR 83.750 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.778.333 gegen Bareinlagen zu erhöhen (die „Zweite Kapitalerhöhung“). Die neuen Aktien werden unter Bezugsrechtsausschluss bestehender Aktionäre aus dem genehmigten Kapital 2024 ausgegeben. Ein entsprechender Bericht zum beabsichtigten Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre (der „Bericht“) wurde ab 28. November 2024 auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht und am 28. November 2024 auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) bekanntgemacht. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt EUR 8, sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 670.000 beträgt. Der erforderliche Aufsichtsratsbeschluss zur Zweiten Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss kann frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung des Berichts erfolgen. Über eine mögliche zweite Kapitalerhöhung hatte die Gesellschaft schon mit ad hoc Mitteilungen vom 2. September, 15. September, 18. September und 27. November 2024 informiert.

Alle 83.750 neuen Aktien sind zu diesen Ausgabebedingungen von insgesamt neun individuell angesprochenen Investoren gezeichnet worden.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++
 

Ende der Insiderinformation


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