Massnahmenplan für Mobilität: Existenzbedrohende Überregulierung der Automobilwirtschaft stoppen, Elektromobilität voranbringen

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Massnahmenplan für Mobilität: Existenzbedrohende Überregulierung der Automobilwirtschaft stoppen, Elektromobilität voranbringen

20.02.2025 / 10:45 CET/CEST

Jahresmedienkonferenz 2025

Bern/Zürich-Flughafen, 20. Februar 2025

An ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz hat auto-schweiz einen Massnahmenplan für Mobilität vorgelegt. Dieser hat zum Ziel, die Marktattraktivität elektrischer Fahrzeuge massiv zu steigern und gleichzeitig die drohende Überregulierung im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften zu stoppen. Die zehn vorgeschlagenen Massnahmen reichen von steuerlichen Vergünstigungen für die Installation von Ladestationen über die vollständige Liberalisierung samt Preissenkungen auf dem Strommarkt bis zum Verzicht auf die rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung. Dabei machten die Vertreter der drittgrössten Importbranche der Schweiz klar, dass der Wandel zur Elektromobilität nur gemeinsam mit zahlreichen Akteuren und Branchen gelingen kann: Politik und Verwaltung haben dabei ebenso noch zahlreiche Hausaufgaben zu erledigen wie Netzbetreiber, Stromkonzerne, Hauseigentümer, Ladeinfrastruktur-Anbieter und Arbeitgeber. Die Automobilwirtschaft trägt ihren Teil zum Gelingen der Transition der europäischen Schlüsselindustrie mit enormen Investitionen in Forschung und Entwicklung bei – das Ergebnis ist bereits eine enorm grosse Auswahl an elektrischen Personen-, Liefer- und Lastwagen in sämtlichen Fahrzeug- und Preiskategorien.

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte und nach wie vor nicht verabschiedete CO2-Verordnung weicht in zentralen Punkten von den Regelungen im Rest Europas ab, was eine sanktionsfreie Erreichung der auf Anfang 2025 abgesenkten Zielwerte für neue Personen- und Lieferwagen in den kommenden Jahren nahezu unmöglich erscheinen lässt. Denn gleichzeitig stagniert die Nachfrage nach elektrischen Fahrzeugen, die für die Erreichung der CO2-Zielwerte eigentlich zahlreiche neue Käuferinnen und Käufer finden müssten. Ihre Marktanteile bleiben weit hinter den benötigten Niveaus zurück. Dabei haben die Schweizer Automobil-Importeure das stetig wachsende Modellangebot der Hersteller mit elektrischen Antrieben konsequent ausgebaut und verkaufen mittlerweile weit über 200 verschiedene Elektroautos und Plug-in-Hybride. Doch die Rahmenbedingungen für Elektromobilität hierzulande sind in vielen Bereichen alles andere als ideal – diese toxische Mischung aus Überregulierung der Automobilwirtschaft, die einseitige Sanktionierung auf die Fahrzeuganbieter und fehlenden Konsumentenanreize für die Anschaffung elektrischer Fahrzeuge stand im Mittelpunkt der Jahresmedienkonferenz von auto-schweiz.

«Die Schweizer Automobilwirtschaft sieht sich heute mit einem staatlichen Regulierungsdschungel und Planwirtschaft konfrontiert, der eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit immer mehr einschränkt, wenn nicht sogar verunmöglicht. Dadurch wird die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit über 100’000 Arbeitsplätzen und mehr als 4’000 Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt» hielt auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder in seinem Statement fest. Eine überhöhte Steuer- und Abgabenlast auf das Automobil, hohe Energiekosten wie auch die preisliche Intransparenz beim E-Laden verlangen nach einer raschen Optimierung der staatlichen Rahmenbedingungen. Dazu bereitet die autowirtschaftsfeindliche CO2-Verordnung der Branche grösste Sorgen. «Die vom Bundesrat geplante rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben – dies belegt das von auto-schweiz in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Peter Hettich», so Peter Grünenfelder.   

Die Diskrepanz zwischen fehlenden Anreizen für den Erwerb elektrischer Fahrzeuge einerseits und andererseits einer CO2-Regulierung, die weit über das europäische Niveau hinausgeht, wird zur grundlegenden Bedrohung für die Schweizer Automobilwirtschaft. Dabei habe es der Bundesrat bislang verpasst, sinnvolle Regelungen aus Europa in die CO2-Verordnung aufzunehmen, stellte auto-schweiz-Vizepräsident Donato Bochicchio fest, gleichzeitig Managing Director von PCDOL und Logep bei der Emil Frey Gruppe: «Die vorgeschlagenen Regelungen in der CO2-Verordnung gehen deutlich über internationale Normen hinaus, was nicht realitätsbezogen ist und alles noch teurer macht. Kauft die Schweizer Bevölkerung nicht wie gefordert genügend Elektrofahrzeuge, drohen für 2025 Strafzahlungen von bis zu einer halben Milliarde Franken. Eine solche Politik, basierend auf ideologischem Wunschdenken, die sich nicht auf eine gesicherte Rechtsgrundlage abstützen kann, wird für die Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.» Es sei zu rechnen mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden von Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben, so Donato Bochicchio: «Die Schweizer Politik muss sich der Marktrealität stellen, dass der Markthochlauf von elektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen ein Generationenprojekt ist und die Automobilwirtschaft die Energiewende nicht alleine lösen kann. Es braucht die konkrete Unterstützung der über 600 Elektrizitätswerke, von Netzprovidern und Vermietern, aber auch von den Kantonen und Gemeinden.»

Ein zentraler Grund, warum elektrische Personen- und Lieferwagen nicht stärker nachgefragt werden, sind ungenügende Rahmenbedingungen hierzulande. So ist es in der Schweiz als «Land der Mieter» nach wie vor für viele Privatkunden schwierig bis unmöglich, am eigenen Stellplatz in einer Tiefgarage eines Mehrparteiengebäudes eine Ladestation zu bekommen. «Ohne den Komfort- und Preisvorteil einer eigenen Lademöglichkeit entscheiden sich viele Autokäuferinnen und -käufer nach wie vor für einen Benziner oder Diesel», berichtete auto-schweiz-Vizepräsident Helmut Ruhl, CEO der AMAG Group AG, aus dem Geschäftsalltag vieler Garagen. «Andere Länder in Europa lösen diesen Konflikt deutlich besser als die Schweiz, etwa mit einem höheren Fokus auf den privaten Ladeinfrastrukturausbau. In Norwegen, einem Land mit 81 Prozent Hauseigentümern, haben die 19 Prozent Mieter dennoch ein ‘Recht auf Laden’ und damit die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit, ein parkiertes Fahrzeug aufzuladen. Auch in vielen anderen Bereichen halten die Rahmenbedingungen für Elektromobilität hierzulande dem internationalen Vergleich nicht Stand, weshalb die Schweiz mittlerweile aus den Top-10 der E-Mobilitätsländer Europas herausgefallen ist.» Neben günstigen Preisen für öffentliches Laden unterstützen die am schnellsten transformierenden Länder z.B. mit steuerlich tieferen Belastungen für elektrisch angetriebene Geschäftsfahrzeuge oder dem Verzicht auf Import- oder Mehrwertsteuern beim E-Auto-Kauf. Helmut Ruhl: «Die Autobranche unterstützt die Klimaziele der Schweiz und wir als Importeurs-Gesellschaften unternehmen viel, was über die reine Bereitstellung von Fahrzeugen hinausgeht: Wir stellen Ladestationen auf, bieten vergünstigte Ladetarife an und bauen die Produktion erneuerbarer Energien aus. Es gehören aber viele weitere Branchen und Akteure zum Gelingen der Elektromobilität dazu – doch nur die Automobilwirtschaft soll finanziell gebüsst werden. Das ist weder marktwirtschaftlich noch sinnvoll reguliert.»

Um den gordischen Knoten zwischen Überregulierung der Automobilwirtschaft und suboptimalen Rahmenbedingungen für die Elektromobilität zu lösen, legt auto-schweiz einen «Zehn-Punkte-Massnahmenplan für Mobilität» vor. Dieser umfasst diverse Hausaufgaben für Politik und Verwaltung, wie Thomas Rücker, Direktor von auto-schweiz, erläuterte: «Neben regulatorischen Massnahmen, die mit der anstehenden Entscheidung des Bundesrats über die CO2-Verordnung vorgenommen werden müssen, beinhaltet die Liste auch andere Bereiche. So fordern wir mehr Preistransparenz bei öffentlichen Ladevorgängen und die seit Jahren geplante Liberalisierung des privaten Strommarktes. Durch den ausgelösten Wettbewerb wären die Energieanbieter gezwungen, günstigere Preise zu offerieren – ein Wettbewerb, der für uns als Automobilwirtschaft selbstverständlich ist.» Des Weiteren gelte es, Fehler aus der Vergangenheit zu korrigieren und die 4-prozentige Automobilsteuer, die beim Fahrzeugimport fällig wird, auf elektrische Fahrzeuge für fünf Jahre zu sistieren: «Die Erhebung dieser Abgabe kam einfach zu früh. Angesichts der nach wie vor gesunden Bundesfinanzen muss dem Bundesrat der vorübergehende Verzicht auf diese Einnahmen zugunsten der Unterstützung der Elektromobilität und der Erreichung der eigenen Klimaziele wert sein.» Stossend ist ebenfalls, dass die sehr guten Erfahrungen in der emissionsfreien Lastwagenanwendung dank der Investitionssicherheit für den Güterverkehr keinerlei Bedeutung für Lieferwagen und Personenwagen findet.

Der vollständige «10-Punkte-Plan zum Gelingen der E-Mobilität»:

1. 5-jähriges Moratorium der Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge

Beschleunigt Transformation auf CO2-neutrale Antriebstechnologien durch niedrigere Kaufpreise.

2. Steuerliche Begünstigung bei Installation von privaten Ladestationen und Recht auf Laden

Schafft stärkere Anreize für Hauseigentümer, Arbeitgeber und Investitionswillige – profitieren würden insbesondere Mieter.

3. Preistransparenz beim öffentlichen Laden

Löst einen funktionierenden Preiswettbewerb zwischen den Anbietern aus, von dem E-Autofahrer profitieren.

4. Vollständige Liberalisierung des Strommarktes

Resultiert in kostengünstigeren Tarifen für private Nutzer beim Heimladen und am Arbeitsplatz.

5. Konsequenter Verzicht auf kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen

Vermeidet Rechtsunsicherheit bei Anbietern und verhindert massive Verteuerung der E-Mobilität in der Schweiz.

6. Keine rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung

Vermeidung widerrechtlicher Sanktionierung von bereits abgeschlossenen Inverkehrsetzungen und Verkäufen.

7. Flexibilisierung des CO2-Absenkungspfads

Vermeidung der Verteuerung der individuellen und gewerblichen Mobilität durch flexible Anpassung der CO2-Zwischenziele an die Marktgegebenheiten.

8. Technologieoffenheit

Ermöglicht Wettbewerb und die besten emissionsfreien Antriebe bzw. führt dazu, dass das Potenzial der verschiedenen Antriebsarten ausgeschöpft werden kann – nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den bestehenden Fuhrpark.

9. Harmonisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern, MWST-Verzicht auf neue BEV prüfen

Spürbare Vergünstigung elektrischer Mobilität insbesondere für Private. Bürokratiearmer Schub in Richtung Netto-Null, angesichts gut laufender Bundesfinanzen.

10. Attraktivitätssteigerung von E-Lieferwagen

Anschub für elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen und Senkung der Hürden für Unternehmen beim Umstieg auf E-Mobilität.

Weitere Auskünfte:
Christoph Wolnik
Stv. Direktor, Mediensprecher
T 079 882 99 13
christoph.wolnik@auto.swiss


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