Maternus-Kliniken AG: Verspätung der Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Jahr 2022

Maternus-Kliniken AG / Schlagwort(e): Jahresbericht

Maternus-Kliniken AG: Verspätung der Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Jahr 2022

Anzeige

18.04.2023 / 17:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Verspätung der Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Jahr 2022

Berlin, 18. April 2023 – Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft (ISIN DE0006044001, WKN 604400) ist heute zu der Erkenntnis gelangt, dass es aufgrund eines doppelten Personalwechsels an der Spitze des Rechnungswesens während der Arbeiten am Jahres- und Konzernabschluss zu Verzögerungen gekommen ist, die die Einhaltung des ursprünglich geplanten und bekanntgemachten Veröffentlichungstermins am 28. April 2023 für den Geschäftsbericht (mit Konzernlagebericht, -abschluss und -anhang) unmöglich machen. Das Unternehmen strebt eine kurzfristige Veröffentlichung des Geschäftsberichts noch im Mai 2023 an. Der konkrete Termin wird im Finanzkalender (abrufbar unter: www.maternus.de/investor-relations/finanzkalender) bekanntgegeben, sobald er feststeht.

Mitteilende Person: Mario Ruano-Wohlers, Vorstand

Kontakt:
MATERNUS-Kliniken AG
Französische Str. 53 – 55
10117 Berlin
Mario Ruano-Wohlers
Tel.: +49 (0)30-65 79 80-0
Fax: +49 (0)30-65 79 80-500
E-Mail: investor-relations@maternus.de

Ende der Insiderinformation


18.04.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus