Medartis platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von CHF 115,8 Mio. mit Fälligkeit 2031

Medartis Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung

04.04.2024 / 07:25 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MEDIENMITTEILUNG

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

Basel, 4. April 2024: Die Medartis Holding AG (SIX: MED, das „Unternehmen“ oder „Medartis“), ein auf Kopf- und Extremitätenchirurgie spezialisiertes Orthopädieunternehmen, gibt die erfolgreiche Platzierung einer vorrangigen, unbesicherten und garantierten Wandelanleihe mit Fälligkeit 2031 (die „Anleihe“ und das „Angebot“) in Höhe von CHF 115,8 Mio. bekannt, die in neu ausgegebene und/oder bestehende Namenaktien des Unternehmens wandelbar ist. 

Die Anleihen werden über die Medartis International Finance SAS, eine direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens, ausgegeben und die Zahlungsverpflichtungen aus den Anleihen werden vom Unternehmen unbedingt und unwiderruflich garantiert. Vorwegzeichnungsrechte für bestehende Aktionäre wurden im Rahmen des Angebots ausgeschlossen.

Die Abrechnung und Zahlung der Anleihen wird voraussichtlich am 11. April 2024 erfolgen. Die Zulassung der Anleihen zum Handel im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse („Freiverkehr“) wird beantragt und spätestens drei Monate nach dem Vollzugsdatum erwartet. Der Nettoerlös aus der Anleiheemission wird für allgemeine Finanzierungszwecke, einschliesslich Akquisitionen im Kerngeschäft von Medartis, verwendet.

Dirk Kirsten, CFO von Medartis, kommentierte die Transaktion: „Nach dem starken Umsatzwachstum und der verbesserten Rentabilität im Jahr 2023 haben wir die Gelegenheit genutzt, unsere Investorenbasis im Zusammenhang mit dieser Transaktion zu erweitern, welche uns die strategische Flexibilität gibt, unser Wachstum mit innovativen Produkten weiter zu beschleunigen.“

Die Anleihe wird mit einer Stückelung von CHF 200’000 pro Anleihe zu 100% ihres Nennwerts ausgegeben und mit einem Kupon von 3,0% pro Jahr ausgestattet, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis der Anleihe wurde auf CHF 100,725 festgesetzt, was einer Prämie von 27,5% gegenüber dem Preis pro Aktie in der gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten) entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis unterliegt den üblichen Anpassungen, die in den Anleihebedingungen festgelegt sind. Die Anleihen werden am 11. April 2031 zu 100% ihres Nennwerts zurückgezahlt, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder, zurückgekauft und entwertet wurden.

Die Joint Bookrunners haben eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien des Unternehmens durchgeführt, um bestimmten Anleihenkäufern die Absicherung des Marktrisikos zu ermöglichen (die „Delta-Platzierung“). Medartis wird keinen Erlös aus der Platzierung dieser Aktien erhalten.

Über Medartis
Medartis (SIX Swiss exchange: MED / ISIN CH0386200239) wurde 1997 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz. Das Unternehmen ist einer der weltweit führenden Hersteller und Anbieter von Medizinprodukten für die chirurgische Fixierung von Knochenfrakturen der oberen und unteren Extremitäten sowie des Mund-Kiefer-Gesichtsbereichs. Medartis beschäftigt über 860 Mitarbeitende an 13 Standorten und bietet ihre Produkte in über 50 Ländern an. Medartis ist bestrebt, Chirurgen und OP-Personal die innovativsten Titanimplantate und -instrumente sowie einen erstklassigen Service zu bieten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.medartis.com.

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

DER INHALT DIESER BEKANNTMACHUNG WURDE VON DER MEDARTIS HOLDING AG (DAS „UNTERNEHMEN“) UND DER MEDARTIS INTERNATIONAL FINANCE SAS (DER „EMITTENT“) ERSTELLT UND LIEGT IN DEREN ALLEINIGER VERANTWORTUNG.

DIE IN DIESER ANKÜNDIGUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN DIENEN NUR ALS HINTERGRUNDINFORMATIONEN UND BEZWECKEN NICHT VOLLSTÄNDIG ODER KOMPLETT ZU SEIN. NIEMAND DARF SICH ZU IRGENDEINEM ZWECK AUF DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN ODER DEREN RICHTIGKEIT, FAIRNESS ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VERLASSEN.

DIESE INFORMATIONEN STELLEN KEIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUR ZEICHNUNG ODER ZUM KAUF VON AKTIEN, WANDELANLEIHEN ODER ANDEREN WERTPAPIEREN DES UNTERNEHMENS ODER DES EMITTENTEN (ZUSAMMEN DIE „WERTPAPIERE“) AN PERSONEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, ITALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINER JURISDIKTION DAR, AN DIE ODER IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG UNGESETZLICH IST. SIE WIRD NICHT IN LÄNDERN HERAUSGEGEBEN, IN DENEN DIE ÖFFENTLICHE VERBREITUNG DER HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT ODER VERBOTEN SEIN KÖNNTE.

DIESE INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND SOLLTEN NICHT AN PUBLIKATIONEN MIT ALLGEMEINER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VERTEILT WERDEN. DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG KANN IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN UND PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ VON DOKUMENTEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN GELANGEN, AUF DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG VERWIESEN WIRD, SOLLTEN SICH ÜBER SOLCHE EINSCHRÄNKUNGEN INFORMIEREN UND DIESE BEACHTEN. EINE NICHTBEACHTUNG DIESER EINSCHRÄNKUNGEN KANN EINEN VERSTOSS GEGEN DIE WERTPAPIERGESETZE DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN. DIE WERTPAPIERE DES UNTERNEHMENS ODER DES EMITTENTEN WERDEN NICHT ÖFFENTLICH ANGEBOTEN. INSBESONDERE DÜRFEN DIE HIER ERWÄHNTEN WERTPAPIERE DES UNTERNEHMENS UND DES EMITTENTEN IN DEN USA NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, ES SEI DENN, SIE SIND NACH DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ VON 1933 IN IHRER JEWEILIGEN GÜLTIGEN FASSUNG (DEM „WERTPAPIERGESETZ“) REGISTRIERT ODER WERDEN IM RAHMEN EINER TRANSAKTION ANGEBOTEN, DIE VON DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES WERTPAPIERGESETZES BEFREIT IST ODER DIESEN NICHT UNTERLIEGT. DIE HIERIN ERWÄHNTEN WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN WEDER NACH DEM SECURITIES ACT NOCH NACH DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN VON AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN REGISTRIERT. VORBEHALTLICH BESTIMMTER AUSNAHMEN DÜRFEN DIE HIERIN ERWÄHNTEN WERTPAPIERE WEDER IN DEN USA NOCH AN ODER FÜR RECHNUNG VON US-PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES HANDELT SICH UM EINE „OFFSHORE-TRANSAKTION“ IM SINNE DER REGULATION S DES WERTPAPIERGESETZES ODER FÜR RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON STAATSANGEHÖRIGEN, ANSÄSSIGEN ODER STAATSBÜRGERN VON AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN. DIESES DOKUMENT STELLT KEINEN PROSPEKT IM SINNE DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESGESETZES ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN DAR.

IN JEDEM MITGLIEDSTAAT DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS UND IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (JEWEILS EIN „RELEVANTER STAAT“) RICHTET SICH DIESE ANKÜNDIGUNG UND JEDES ANGEBOT, FALLS ES SPÄTER GEMACHT WIRD, NUR AN PERSONEN, DIE „QUALIFIZIERTE ANLEGER“ IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG (VERORDNUNG (EU) 2017/1129) SIND („QUALIFIZIERTE ANLEGER“). IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH RICHTET SICH DIESE BEKANNTMACHUNG AUSSCHLIESSLICH AN QUALIFIZIERTE ANLEGER, (I) DIE ÜBER PROFESSIONELLE ERFAHRUNG IN ANLAGEFRAGEN VERFÜGEN, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN SEINER GEÄNDERTEN FASSUNG (DIE „ORDNUNG“) FALLEN, ODER (II) DIE UNTER ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) DER ORDNUNG FALLEN, UND (III) AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG WEITERGEGEBEN WERDEN DARF, UND JEDE ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE SIE SICH BEZIEHT, WIRD NUR MIT DIESEN PERSONEN DURCHGEFÜHRT, UND ANDERE ALS DIESE PERSONEN SOLLTEN SICH NICHT AUF SIE VERLASSEN.

DIESE BEKANNTMACHUNG KANN AUSSAGEN ENTHALTEN, DIE „ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN“ SIND ODER ALS SOLCHE BETRACHTET WERDEN KÖNNEN. DIESE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNEN DURCH DIE VERWENDUNG VON ZUKUNFTSGERICHTETER TERMINOLOGIE GEKENNZEICHNET SEIN, EINSCHLIESSLICH DER BEGRIFFE „GLAUBT“, „SCHÄTZT“, „PLANT“, „PROJIZIERT“, „ANTIZIPIERT“, „ERWARTET“, „BEABSICHTIGT“, „KANN“, „WIRD“ ODER „SOLLTE“ ODER JEWEILS DEREN NEGATIVE ODER ANDERE ABWANDLUNGEN ODER VERGLEICHBARE TERMINOLOGIE, ODER DURCH DISKUSSIONEN ÜBER STRATEGIEN, PLÄNE, ZIELE, ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE ODER ABSICHTEN. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN KÖNNEN UND WERDEN OFT ERHEBLICH VON DEN TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSEN ABWEICHEN. ALLE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN SPIEGELN DIE GEGENWÄRTIGE SICHT DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS IN BEZUG AUF ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE WIDER UND UNTERLIEGEN RISIKEN IN BEZUG AUF ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE UND ANDERE RISIKEN, UNGEWISSHEITEN UND ANNAHMEN IN BEZUG AUF DAS GESCHÄFT, DIE ERTRAGSLAGE, DIE FINANZLAGE, DIE LIQUIDITÄT, DIE AUSSICHTEN, DAS WACHSTUM ODER DIE STRATEGIEN DER GRUPPE. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN GELTEN NUR AN DEM TAG, AN DEM SIE GEMACHT WERDEN. DER EMITTENT, DAS UNTERNEHMEN, DIE JOINT BOOKRUNNERS UND IHRE JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERPFLICHTUNG ODER ZUSAGE AB, DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ZU AKTUALISIEREN, ZU ÜBERPRÜFEN ODER ZU REVIDIEREN, SEI ES AUFGRUND NEUER INFORMATIONEN, ZUKÜNFTIGER ENTWICKLUNGEN ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG STELLT WEDER EINEN PROSPEKT NOCH EINE ÄHNLICHE MITTEILUNG IM SINNE DER ARTIKEL 35 FF. UND 69 DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESGESETZES ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN („FIDLEG“) NOCH EINEN KOTIERUNGSPROSPEKT IM SINNE DES GELTENDEN KOTIERUNGSREGLEMENTS EINER BÖRSE DAR. DIE WERTPAPIERE DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DER SCHWEIZ IM SINNE DES FIDLEGS ÖFFENTLICH ANGEBOTEN WERDEN UND ES WURDE UND WIRD KEIN ANTRAG AUF ZULASSUNG DER WERTPAPIERE ZUM HANDEL AN EINEM HANDELSPLATZ (BÖRSE ODER MULTILATERALES HANDELSSYSTEM) IN DER SCHWEIZ GESTELLT. DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DER SCHWEIZ IST VON DER PFLICHT ZUR ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS BEFREIT. KEIN ANGEBOTS- ODER MARKETINGMATERIAL IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIERE DARF IN DER SCHWEIZ ÖFFENTLICH VERTEILT ODER ANDERWEITIG ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

DIE INFORMATIONEN IN DIESER BEKANNTMACHUNG KÖNNEN SICH ÄNDERN. DIE JOINT BOOKRUNNERS HANDELN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT AUSSCHLIESSLICH FÜR DEN EMITTENTEN UND DAS UNTERNEHMEN UND FÜR NIEMANDEN SONST. SIE BETRACHTEN KEINE ANDEREN PERSONEN ALS IHRE JEWEILIGEN KUNDEN IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT UND SIND GEGENÜBER NIEMANDEM AUSSER DEM EMITTENTEN UND DEM UNTERNEHMEN FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES VERANTWORTLICH, DER IHREN JEWEILIGEN KUNDEN GEWÄHRT WIRD, NOCH FÜR DIE BERATUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT, DEN INHALT DIESER BEKANNTMACHUNG ODER JEGLICHE TRANSAKTION, VEREINBARUNG ODER ANDERE ANGELEGENHEIT, AUF DIE HIERIN VERWIESEN WIRD.

IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE KÖNNEN DIE JOINT BOOKRUNNERS UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN EINEN TEIL DER WERTPAPIERE DES ANGEBOTS ALS HAUPTPOSITION ÜBERNEHMEN UND IN DIESER FUNKTION DIESE WERTPAPIERE SOWIE ANDERE WERTPAPIERE DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS ODER DAMIT VERBUNDENE ANLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ODER ANDERWEITIG FÜR EIGENE RECHNUNG HALTEN, KAUFEN, VERKAUFEN ODER ZUM VERKAUF ANBIETEN. DARÜBER HINAUS KÖNNEN DIE JOINT BOOKRUNNERS UND MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN (EINSCHLIESSLICH SWAPS, OPTIONSSCHEINE ODER DIFFERENZKONTRAKTE) MIT ANLEGERN ABSCHLIESSEN, IN DEREN ZUSAMMENHANG DIE JOINT BOOKRUNNERS UND MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON ZEIT ZU ZEIT WERTPAPIERE DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS ERWERBEN, HALTEN ODER VERÄUSSERN KÖNNEN. DIE JOINT BOOKRUNNERS BEABSICHTIGEN NICHT, DEN UMFANG SOLCHER INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN OFFENZULEGEN, ES SEI DENN, SIE SIND DAZU GESETZLICH ODER AUFSICHTSRECHTLICH VERPFLICHTET.

WEDER DIE JOINT BOOKRUNNERS NOCH IHRE JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, BERATER ODER VERTRETER ÜBERNEHMEN IRGENDEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIE WAHRHEIT, RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGABEN IN DIESER ANKÜNDIGUNG (ODER DAFÜR, OB ANGABEN IN DER ANKÜNDIGUNG AUSGELASSEN WURDEN) ODER FÜR ANDERE ANGABEN IN BEZUG AUF DEN EMITTENTEN ODER DAS UNTERNEHMEN, IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SCHRIFTLICH, MÜNDLICH ODER IN VISUELLER ODER ELEKTRONISCHER FORM VORLIEGEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE ÜBERMITTELT ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, ODER FÜR VERLUSTE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG ODER IHRES INHALTS ODER IN SONSTIGER WEISE IN VERBINDUNG DAMIT ERGEBEN.

WEDER DIESE ANKÜNDIGUNG NOCH IRGENDETWAS IN DIESER ANKÜNDIGUNG STELLT DIE GRUNDLAGE FÜR EIN ANGEBOT ODER EINE VERPFLICHTUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION DAR ODER DARF DARAUF VERLASSEN WERDEN.

Kontakt für Investoren und Medienschaffende:

Medartis Holding AG
Hochbergerstrasse 60E
CH-4057 Basel

Corporate Communications
Investor contact: investor.relations@medartis.com
Media contact: corporate.communication@medartis.com
+41 61 633 37 36

News Source: Medartis Holding AG


Ende der Adhoc-Mitteilung


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus