MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

MEDION AG / Schlagwort(e): Delisting

MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

06.01.2025 / 10:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

 

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MEDION AG vom 12. November 2024 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen (Hauptaktionärin) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.

 

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ist das Eigentum an sämtlichen Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen.

 

Die Börsennotierung der Aktien der MEDION AG wird in Kürze eingestellt.

 

Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

 

Essen, 06. Januar 2025

 

MEDION AG

Der Vorstand

Ende der Insiderinformation


06.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this

Eine Speicherung der Nachrichten in Datenbanken sowie jegliche Weiterleitung der Nachrichten an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die EQS Group AG gestattet.
Originalversion auf eqs-news.com ansehen.

AnlegerPlus